Bohren nach Brauchwasser

VIERHERRENBORN/ZERF. (hm) Fünf Vierherrenborner Landwirte und ein Zerfer Betrieb sind derzeit dabei, durch den Bau von Brunnenanlagen auf ihren Grundstücken die Versorgung mit Brauchwasser sicher zu stellen. Ausgangspunkt war der enorme Trinkswasserverbrauch der Landwirte, dem so auch in anderen Landesteilen entgegengewirkt wurde.

Die Rechtsprechung, aber auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz hatten sich mehrmals in den vergangenen Jahren mit der Thematik der Befreiung von Benutzungszwängen beschäftigt. Nach den Worten von Bürgermeister Werner Angsten sind die Wasserversorgungs-Unternehmen verpflichtet, im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren den Benutzungszwang für die Wasserkunden teilweise aufzuheben. Nur wenn für die Verbandsgemeinde-Werke eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit eintrete, könne eine Ablehnung erfolgen, sagte Angsten.15 000 Kubikmeter pro Jahr und Gehöft

Fünf Vierherrenborner Landwirte und ein Zerfer Betrieb hatten bei der Kreisverwaltung beantragt, für ihre landwirtschaftlichen Betriebe Brunnen errichten zu dürfen. Die Nutzung sollte auf die Versorgung des Viehs und den Verbrauch im Betrieb beschränkt sein. Die Kreisverwaltung als Untere Wasserbehörde sowie die zuständigen Fachbehörden gaben ihre Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die Verbandsgemeinde-Werke eine Ausnahme von dem nach der Satzung bestehenden Benutzungszwang aussprächen. Dies tat der Werksausschuss und genehmigte einen Verbrauch von 15 000 Kubikmeter pro Jahr und Gehöft. "Die Entscheidung, diese Befreiungen vom bestehenden Benutzungszwang auszusprechen, fiel den Verbandsgemeindewerken nicht leicht, besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass seit 1983 rund 1,7 Millionen Euro in die Wasserversorgung in Vierherrenborn investiert worden sind", sagte Angsten.Anlage in fünf Jahren amortisiert

Der Bedarf an Trinkwasser sei nach wie vor vollständig aus dem Versorgungsnetz der Werke zu decken. Die Wasserverbrauchsanlage auf dem Grundstück müsse nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik errichtet werden. Eine direkte Verbindung zwischen der öffentlichen und privaten Anlage sei nicht zulässig. Angsten: "Die Werke behalten sich ausdrücklich vor, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie aus hygienischen Gründen gewisse Mindest-Entnahmemengen vorzuschreiben. Sollte ein Betrieb wieder an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden, entstehen nach satzungsrechtlichen Bestimmungen die jeweiligen Beiträge." Nach Berechnungen des Landwirtes Ernst Bustert aus Zerf werde sich seine Anlage in fünf Jahren amortisiert haben. Unterstützung fanden die Landwirte bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, teilte die Verbandsgemeinde Kell mit. Die Kammer weise auf den erheblichen Kostendruck in der Landwirtschaft hin. Alle Bemühungen der Kammer seien darauf gerichtet, langfristig die Existenz der Landwirte zu sichern. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Förderung der Betriebe als Bewahrer der Kulturlandschaft, argumentiere die Landwirtschaftskammer.

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