Bürger entscheiden über Zukunft zweier Grundschulen in der Verbandsgemeinderat Kell

Zerf · Eltern aus dem Umkreis von Hentern und Mandern haben 1411 Unterschriften für den Erhalt ihrer Grundschulen gesammelt. Der Keller Verbandsgemeinderat hat am Donnerstag allerdings erneut bekräftigt, dass er beide Schulen demnächst schließen will. Nun müssen die Bürger entscheiden.

 Mit Plakaten haben Schüler, Eltern und Lehrer aus Hentern vor dem Sitzungssaal des VG-Rats in Paschel für den Erhalt ihrer Schule demonstriert. Über diese Frage dürfen nun am 26. März alle Bürger der Verbandsgemeinde entscheiden.

Mit Plakaten haben Schüler, Eltern und Lehrer aus Hentern vor dem Sitzungssaal des VG-Rats in Paschel für den Erhalt ihrer Schule demonstriert. Über diese Frage dürfen nun am 26. März alle Bürger der Verbandsgemeinde entscheiden.

Foto: Archiv/Christa Weber

Der Verbandsgemeinderat will die Grundschul-Landschaft in der Verbandgemeinde (VG) Kell am See neu ordnen. Auf längere Sicht sollen nur noch zwei Standorte in Zerf und Schillingen bestehen bleiben. Die Schulen in Hentern und in Mandern, die auch von Kindern aus Nachbarorten besucht werden, will man aufgeben.

Einen entsprechenden Ratsbeschluss vom 14. Juli dieses Jahres hat das Gremium am Donnerstagabend in der Niederzerfer Mühle erneut bestätigt - bei zwei Enthaltungen. Gleichzeitig hat der Rat aber auch einstimmig beschlossen, dass es zu den geplanten Schulschließungen einen Bürgerentscheid (siehe Extra) geben soll. Das liegt an einer Unterschriftenaktion, die Eltern aus den betroffenen Gemeinden gestartet hatten. Sie wollten damit erreichen, dass die Bürger der VG Kell selbst darüber entscheiden, ob die Beschlüsse ihres VG-Rats zu den Schulen in Hentern und Mandern umgesetzt werden sollen.

Termin steht schon fest

Diese Abstimmung wird nun kommen - und zwar am Sonntag, 26. März 2017. Für das Bürgerbegehren - eine notwendige Vorstufe zum Bürgerentscheid - wurden laut Verbandsbürgermeister Martin Alten 1411 gültige Unterschriften abgegeben. Damit sei die erforderliche Zahl von neun Prozent der Wahlberechtigten bei der zurückliegenden Kommunalwahl (703) erreicht. Das Begehren sei somit zulässig. Es sei auch "formal korrekt", weil es die zu entscheidende Frage und die dazugehörige Begründung enthalte.

Das sah auch der Rat so, blieb aber bei seiner Entscheidung für die Aufgabe der zwei Grundschulen. Zuvor hatte Miriam Grünewald-Kneer aus Baldringen, eine der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, an die Ratsmitglieder appelliert, ihren Beschluss zu überdenken. "Wir sind der Meinung, dass an beiden Schulen wunderbare Arbeit geleistet wird. Eltern und Schüler sind dort glücklich." Die Elternsprecherin der Grundschule Hentern/Lampaden verwies zudem auf die Argumente, die auf den Unterschriftenlisten standen. Es gebe "keine Dringlichkeit" für eine Schließung, hieß es dort. Für beide Schulen blieben die Schülerzahlen für die kommenden Jahre konstant. Dies ermögliche eine "Arbeit in relativ kleinen Klassen auf hohem pädagogischen Niveau". Die Nachmittagsbetreuung sei gesichert. Der VG-Ratsbeschluss enthalte kein Konzept.

Die drei Fraktionen blieben bei ihrer bisherigen Linie. Der Entscheid sollte durchgeführt werden, aber den Beschluss wolle man nicht ändern, erklärte Klaus Marx für die CDU. Der Rat befasse sich seit fünf Jahren mit dem Thema Schulen. Man sei "nun zu dem Schluss gekommen, dass die besseren Voraussetzungen für die Kinder in größeren Schulen gegeben sind". Dass es kein Konzept gebe, weise er zurück.

Eltern enttäuscht

Auch Manfred Rauber (SPD) verteidigte die eingeschlagene Richtung: "Wir wollen künftig zwei Standorte, die wir finanziell so ausstatten, dass es Kindern und Pädagogen dort Spaß macht zu lernen." Erwin Rommelfanger (FWG) erinnerte daran, dass die Parteien vor der letzten Wahl versprochen hätten, "das Thema in dieser Wahlperiode konsequent anzupacken". Das habe man nun getan.

"Wir haben damit zwar gerechnet, aber die Enttäuschung ist schon groß", sagte Grünewald-Kneer nach der Sitzung stelltvertretend für die engagierten Schulgemeinschaften. Nun müsse "die Werbetrommel kräftig gerührt" werden. Die für den Bürgerentscheid notwendige Zahl von Unterstützern habe man zwar beim Begehren schon erreicht gehabt. "Aber jetzt müssen die Leute zu einer Abstimmung hingehen. Das wird deutlich schwieriger, als Unterschriften an der Haustür einzusammeln."

Am Beschluss des VG-Rats würden die Eltern weiterhin vermissen, dass kein Konzept zur konkreten Umsetzung vorliege. Es reiche nicht aus, zwei Standorte zu benennen, sagte Grünewald-Kneer. Es müsse auch klar sein, "wie das in Zerf künftig konkret funktionieren soll". Für Schule sei schließlich immer noch der Landkreis als Träger zuständig.
Der Schulbehörde (ADD) in Trier, die das Verfahren zur Schließung der Grundschulen einleiten müsste, ist der Keller Beschluss noch zu "unbestimmt". Ihr fehlt die Festlegung, ob die Ortsgemeinde Lampaden künftig zum Schulbezirk Schillingen oder Zerf gehören soll. Außerdem müsse klar sein, zu welchem Zeitpunkt die Schule Mandern/Waldweiler aufgelöst wird. Bei Hentern soll dies zum Schuljahr 2017/18 erfolgen. Zu Mandern hatte der Rat keine Vorgabe gemacht. Diese Details will der VG-Rat laut Alten erst klären, wenn das Ergebnis des Bürgerentscheids vorliegt.

Konzept lässt zu viele Fragen offen

meinung
Christa
Weber

Die Schülerzahlen gehen langfristig zurück. Daran gibt es wohl keinen Zweifel. Und die Verbandsgemeinden haben wie alle Kommunen mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Da ist der Ansatz des Keller VG-Rats eigentlich ganz vernünftig, Standorte und Ressourcen auf längere Sicht zu bündeln. Voraussetzung dafür muss aber ein schlüssiges, überzeugendes Konzept sein.

Dass ein solches existiert, darüber sind die Ratsmitglieder und die betroffenen Schulgemeinschaften in Hentern und Mandern offensichtlich unterschiedlicher Meinung. Die Skepsis der Eltern ist verständlich. In Zerf etwa besteht ein sehr großer Sanierungsbedarf. Noch ist nicht klar, wann welche Räume für die zusätzlichen Schüler überhaupt zur Verfügung stehen. Wo die Lampadener Kinder künftig unterrichtet werden sollen, ist auch noch nicht geklärt. Und noch ist der Kreis Träger der Schule, was ebenfalls Komplikationen birgt. Wenn so grundlegende Dinge nicht abschließend geklärt sind, kann man den Eltern nicht vorwerfen, dass sie an ihren gut funktionierenden Schulen festhalten. Zumal dort die Schülerzahlen noch stabil sind und in absehbarer Zeit keine großen Investitionen in die Gebäude nötig sind. c.weber@volksfreund.de

Extra

Das Verfahren für einen Bürgerentscheid läuft in zwei Stufen ab. Geregelt ist dies im Paragraf 17a der Gemeindeordnung. Zunächst muss ein Bürgerbegehren eingereicht werden. Das darin formulierte Anliegen müssen neun Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben. Ändert der Gemeinde- oder VG-Rat, gegen dessen Politik sich das Begehren richtet, seine Position nicht, dann folgt der Bürgerentscheid. Das ist eine Abstimmung ähnlich wie eine Bürgermeisterwahl. Dabei muss zunächst die Mehrheit der Wahlteilnehmer für das Anliegen stimmen. Diese Mehrheit muss zudem mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten bei der vergangenen Kommunalwahl entsprechen. Im Fall des Entscheids zu den Schulen der VG Kell wären dies mindestens 1172 von 7811 wahlberechtigten VG-Bürgern. cweb

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