Dämpfer für Lampadener im Streit mit Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Lampaden · Ein Teil des Ortsgemeinderats in Lampaden will die Haushaltsabschlüsse für 2011 und 2012 nicht absegnen. Die Kreisverwaltung hält das für rechtswidrig. Nun stimmt ihr eine Landesbehörde zu.

Es ist ein bislang einmaliger Vorgang im Kreis Trier-Saarburg: Seit mehr als einem Jahr tragen die Ortsgemeinde Lampaden und die Kreisverwaltung einen Konflikt aus. Dabei geht es im Kern darum, dass der Lampadener Gemeinderat nach Auffassung der kommunalen Aufsichtsbehörde Beschlüsse verweigert - und damit gegen geltendes Recht verstößt. Deshalb hatte die Kreisverwaltung im vergangenen Oktober schriftlich angeordnet, dass der Rat diese Beschlüsse nachholen muss. Die Ortsgemeinde widersprach.
Über diesen Widerspruch musste die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier als obere Kommunalaufsicht nun entscheiden. Und die Landesbehörde hat der Kreisverwaltung in allen Punkten recht gegeben.

Der Konflikt Im Kern geht es um zwei Dokumente, die einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde in den Jahren 2011 und 2012 geben. Das sind die sogenannten Jahresabschlüsse, die die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Kell für ihre Ortsgemeinden erstellt. Sie sollen laut Gemeindeordnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres vom Gemeinderat per Beschluss abgesegnet werden. Damit verbunden ist die Entlastung des damaligen Ortsbürgermeisters und seiner Beigeordneten. Damit würde ihnen sozusagen bescheinigt, dass sie bei der Kassenführung alles korrekt geregelt haben.

Diese beiden Beschlüsse hat der Lampadener Rat seit dem 25. Juni 2015 dreimal mehrheitlich abgelehnt. Ortsbürgermeister Martin Marx und die Fraktion Bürgerliste Lampaden (BGL) bemängeln, dass die Jahresabschlüsse von der VG zu spät vorgelegt wurden. Die Überschreitung der gesetzlichen Frist könne der Rat nicht nachträglich "legalisieren". Den ersten Ratsbeschluss setzte der Bürgermeister der VG Kell, Martin Alten (CDU), damals aus, weil die Verwaltung die Entscheidung für rechtswidrig hielt. Weil der Lampadener Rat bei seiner Haltung blieb, wurde die Kommunalaufsicht beim Kreis eingeschaltet. Nach deren vergeblicher Bitte um eine "gesetzeskonforme Entscheidung" forderte die Behörde den Rat schließlich im Oktober 2016 auf, die Beschlüsse zu fassen.

Die Entscheidung Die ADD hat nun den Widerspruch der Ortsgemeinde Lampaden gegen den Kreis-Bescheid als unbegründet zurückgewiesen. Die obere Aufsichtsbehörde sehe ebenso wie zuvor Kreisverwaltung und VG-Verwaltung "weder einen rechtlichen noch sachlichen Grund für die Verweigerung der Entlastung", teilt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Die ADD bestätige nun die "Rechtsauffassung" der Kreisbehörde. Die Kreisverwaltung zitiert in ihrer Mitteilung aus dem ADD-Bescheid. Darin heiße es, die Ortsgemeinde Lampaden "verhalte sich trotz Aufklärung wider geltenden Rechts". Würden keine sachlichen Gründe vorliegen, die einer Entlastung des ehemaligen Gemeindevorstandes entgegenstünden, könne diese nicht verweigert werden. Solche Gründe, so stehe es im Bescheid, habe die Ortsgemeinde nicht benennen können. Der Ausschuss, der die Jahresabschlüsse geprüft habe, sei damals selbst zu dem Ergebnis gekommen, dass darin ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Ortsgemeinde vermittelt werde.

Laut ADD sei eine Verweigerung nur bei "schwerwiegenden Verstößen" möglich, die die Haushaltsführung betreffen.
Auch dass Überschreiten der Frist aus der Gemeindeordnung stelle "keinen schwerwiegenden Grund für die Ablehnung der Jahresabschlüsse dar". Denn diese Vorgabe schließe nicht aus, dass der Rat die Beschlüsse auch später fassen könne. Die "beharrliche Verweigerung" der Entlastung, schreibt die ADD weiter, stelle die Funktionsfähigkeit der Ortsgemeinde infrage. Es sei "nicht auszuschließen, dass der Gemeinderat seiner Entscheidung gesetzeswidrige Erwägungen zugrundegelegt" habe. So dürften auch Differenzen zwischen dem ehemaligen Ortsbürgermeister und den heute Verantwortlichen keine Rolle spielen. Die Versagung der Entlastung sei nicht dazu gedacht, dem ehemaligen Ortschef "einen Denkzettel zu verpassen", sondern müsse sachlich begründet sein.
Christof Pause, Leiter der Kommunalaufsicht bei der ADD, bestätigte auf TV-Nachfrage alle Ausführungen der Kreisverwaltung.

Die Reaktionen Da laut ADD der Bescheid vom Oktober gültig sei, sagt Kreis-Pressesprecher Thomas Müller, stehe man nun wieder an dem Punkt, dass der Lampadener Rat die Beschlüsse nachholen müsse. Aus diesem Anlass habe Landrat Günther Schartz den Ortsbürgermeister Martin Marx erneut eingeladen, "die anstehenden Probleme einvernehmlich zu besprechen".
Der TV hat Ortsbürgermeister Martin Marx um eine Stellungnahme gebeten. Dieser erklärte jedoch am Donnerstag per E-Mail, es sei nicht möglich, "binnen der anvisierten Kürze ein Statement über ein solch komplexes Thema abzugeben."

Die nächsten Schritte Laut Müller gibt es nun drei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. Die Ortsgemeinde könnte die Entscheidung akzeptieren und die geforderten Beschlüsse fassen. Es stehe ihr aber auch offen, gegen den ADD-Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Eine dritte Option sei, dass die Kreisverwaltung selbst die Beschlüsse ersetze: "Das ist allerdings etwas schwieriger - so weit sind wir noch nicht."KommentarMeinung

Raus aus dieser Sackgasse!
Die ADD bestätigt, was die Kreisverwaltung mehrfach erklärt hat: Dass es für den Lampadener Rat keinen sachlichen Grund gibt, die Bestätigung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des damaligen Gemeindevorstands zu verweigern. Es wäre nun an der Zeit, dass der Ortsbürgermeister und diejenigen Ratsmitglieder, die beide Beschlüsse dreimal abgelehnt haben, ihr Verhalten überdenken. Die Behörde stellt klar, dass die vorgelegten Argumente gegen die Beschlüsse mit der Sache schlicht nichts zu tun haben. Und dass die verweigerte Entlastung des ehemaligen Ortsbürgermeisters kein Mittel ist, um alte Rechnungen zu begleichen. Schwerwiegende Fehler wurden eben nicht gefunden. Nur darum geht es. Die Ratsmitglieder sollten aus der Sackgasse herausfinden. Nach den klaren Aussagen der ADD scheinen die Erfolgschancen bei einem möglichen Gerichtsverfahren nicht allzu groß zu sein. c.weber@volksfreund.deExtra: WEITERE KONFLIKTE NOCH NICHT GELÖST


Es gibt zwei weitere Themen, bei denen die Kreisverwaltung Trier-Saarburg das Vorgehen der Ortsgemeinde Lampaden kritisiert. Der Kreis will die K 44/55 zum Lampadener Ortsteil Geisemerich zur Gemeindestraße abstufen, weil sie "keinerlei überörtliche Bedeutung" habe und in einer Sackgasse ende. Damit müsste die Gemeinde Lampaden künftig die Unterhaltung der Straße übernehmen. Das lehnte der Rat ab. Der Kreis hat die Straße saniert und inzwischen das Abstufungsverfahren eingeleitet. Dagegen hat die Gemeinde Widerspruch eingelegt, der nun vom Landesbetrieb Mobilität in Koblenz geprüft werden muss. Im Juni hat die Kommunalaufsicht eine Entscheidung des Ortsbürgermeisters beanstandet. Dieser hatte per Eilentscheidung - also ohne Rücksprache im Rat - die Reparatur des Gemeindetraktors für etwa 11 000 Euro veranlasst. Laut Behörde gab es für eine Eilentscheidung keine rechtliche Grundlage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort