Ein Vater kämpft um sein Kind

Ein Gericht in Trier fällt am heutigen Dienstag eine Entscheidung, die für eine Familie aus Greimerath große Bedeutung hat. Es geht um den acht Wochen alten Steven, dessen Mutter ins Koma fiel und der zurzeit bei Sandra Koster lebt. Sie und ihr Bruder Eric Frankreiter hoffen darauf, dass das Kleinkind in der Familie bleiben darf. Die Vormundschaft liegt aber derzeit beim Jugendamt der Stadt Trier.

 Sandra Koster und Eric Frankreiter, hier mit seinem Vaterschaftstest, kämpfen darum, dass Steven in Greimerath bleiben kann.TV- Foto: Herbert Thormeyer

Sandra Koster und Eric Frankreiter, hier mit seinem Vaterschaftstest, kämpfen darum, dass Steven in Greimerath bleiben kann.TV- Foto: Herbert Thormeyer

Greimerath/Trier. Bei Sandra Koster kommt Verzweiflung auf, wenn sie an das Schicksal in ihrer Familie denkt. Derzeit hat sie als Tante den acht Wochen alten Steven in ihr Familienleben integriert. Ob er seine Mutter je kennen lernt, wissen auch die Ärzte im Brüderkrankenhaus in Trier nicht. Zwei Wochen nach der Geburt des Kleinen fiel die Mutter ins Koma und liegt jetzt auf der Intensivstation. Der Vater, Eric Frankreiter aus Trier, kämpft um die Anerkennung der Vaterschaft.

Säugling soll in Pflegefamilie



Das Problem: Der Vater ist mit der Mutter nicht verheiratet und als selbstständiger Altmetallhändler nicht in der Lage, das Kind zu betreuen. Deshalb gab er den Säugling bei seiner Schwester Sandra Koster in Greimerath in Obhut.

"Aufgrund der innerfamiliären Spannungen ist aus Sicht des Jugendamtes die Unterbringung des Säuglings in einer neutralen Bereitschaftspflegefamilie vorgesehen. Ein Wechsel von Steven soll jedoch erst nach den Weihnachtsfeiertagen erfolgen", erklärte zunächst das Jugendamt Trier.

"Wir sind selbst zum Jugendamt nach Trier gegangen, um die Situation aufzuzeigen und uns helfen zu lassen. Stattdessen soll uns das Kind weggenommen werden", entrüstet sich Sandra Koster. "Erst schwebt meine Lebenspartnerin zwischen Leben und Tod und jetzt soll ich auch noch meinen Sohn verlieren", klagt der 35-jährige Vater.

Gehofft wurde auf eine Vermittlung innerhalb der Familie durch das Jugendamt. "Viele Missverständnisse führten zu einer verfahrenen Situation. Jetzt wissen wir nicht, wie es mit Steven weitergehen soll", sagt Koster verzweifelt. Eric Frankreiter fragt: "Hat man als leiblicher Vater gar keine Rechte?" Durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes Trier vom 10. Dezember 2008 wurde die Vormundschaft für den Säugling auf das Jugendamt Trier übertragen, "da sich der Vater als nicht geeignet erwies".

Familie Koster sieht das ganz anders. Sie ist sich inzwischen einig: Das Kind darf nicht in fremde Hände kommen. Der Vater hat einen Antrag auf Übertragung der Vormundschaft für Steven auf seine Schwester, Sandra Koster, und den Verbleib des Kindes in deren Haushalt gestellt. Die Entscheidung des Familiengerichtes Trier fällt am heutigen Dienstag.

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