Eine etwas konfuse Korrespondenz

Olaf Riedel hat zur Überbrückung die Übergangsbeihilfe des Arbeitsamt bekommen, um die Zeit bis zu seinem ersten Gehalt zu überbrücken. Jetzt will die Arbeitsagentur ihre Beihilfe zurück. Aber die Schreiben der Behörde bleiben dem Schuldner rätselhaft.

Hermeskeil. Für Olaf Riedel war es wie ein Lottogewinn: Endlich wieder Arbeit! Der 53-jährige Maschinenschlosser aus Hermeskeil fand im September 2007 über einen Personaldienstleister eine Beschäftigung in St. Wendel. Doch die Freude wurde durch Schreiben der Arbeitsagentur getrübt. Es geht um die Rückzahlung der Übergangsbeihilfe. Eigentlich dient die Zahlung als Überbrückung bis zum ersten Gehalt, aber bei Riedel war von Anfang an der Wurm drin. Er hat die Zahlung zuerst nur teilweise erhalten: "Ich habe 400 Euro beantragt, aber nur 200 bekommen", erklärt der Maschinenschlosser. Der Betrag habe aber nicht einmal für das Benzin zur Arbeit gereicht.Wegen Nichterscheinens sei ihm sein neuer Job direkt wieder gekündigt worden. Der Personaldienstleister hakte bei der Arbeitsagentur nach. Kurz darauf bekam Riedel 500 Euro Übergangshilfe. Schon bald kamen Rückforderungen der Regionaldirektion der Arbeitsagenturin Hessen. Die Rückzahlungspflicht stehe außer Zweifel, behauptete die Behörde. Allerdings sollte Riedel zehn mal 40 Euro zurückzahlen. Die daraus resultierende Summe von 400 Euro korrespondierte aber weder mit 200 noch mit 500 Euro. Der 53-Jährige wurde aufgrund dieser Differenz stutzig. Wegen einer Überzahlung von 203 Euro aus seiner Hartz-IV-Zeit wurde die Situation noch unübersichtlicher. Rückforderungen kamen nicht mehr nur aus Hessen, sondern auch von der Arbeitsagentur Hermeskeil. So entstand Verwirrung, weil Fristen als und die durch die Agentur geforderten Beträge von Schreiben zu Schreiben variierten. Alle Schreiben waren unterschrieben von derselben Sachbearbeiterin. Daraufhin legte der Hermeskeiler mehrmals Widerspruch ein, ohne etwas zu bewirken."Jetzt habe ich mich an die Bundesagentur in Nürnberg und ans Bundesarbeitsministerium in Berlin gewandt", sagt Riedel. Irgendwer müsse sich doch um seinen Fall kümmern, fordert der er. Dabei ist die Rückzahlung für ihn inzwischen kein Problem mehr, weil er einem normal bezahlten Job nachgeht. So kann er die Raten bezahlen und hat sogar schon zwei Zahlungen "Vorsprung". Allein das gefühlte Chaos stört ihn: "Ich möchte endlich mal ein Schreiben bekommen, auf dem alle Zahlen stimmen." Aus Datenschutzgründen und unter Hinweis auf das Widerspruchsverfahren wollte Christoph Fuchs, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Trier und des Landkreises Trier-Saarburg, zu dem konkreten Fall keine Stellungnahme abgeben. Aufgrund der TV-Anfrage wurde der Sachverhalt aber intensiv überprüft und Riedel erneut über die Rückzahlungsmodalitäten informiert: Eine fehlerhafte Bearbeitung zu seinen Lasten sei nicht erfolgt, erklärt Fuchs in diesem Schreiben. Darüber hinaus gebe es auch die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs. Da das Darlehen zwei Monate nach der Auszahlung und grundsätzlich in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen ist, müsse bei der Höhe der Gewährung ein strenger Maßstab unter Abwägung der Rückzahlungsmodalitäten getroffen werden, sagt Fuchs.Inzwischen hat Olaf Riedel wieder Post bekommen. Hier wird mit Schreiben vom 2. April der 15. Mai als Fälligkeitsdatum für die nächste Rückzahlungsrate des Übergangsgeldes genannt. Das Datum 7. April trägt ein weiteres Schreiben der Arbeitsagentur in Trier, in dem ein Ratenzahlungsdatum 15. April steht. "Was ist nun richtig?", fragt Riedel. Erneut beantwortet er die Schreiben mit Widerspruch. Die Verwirrung geht weiter.

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