Einigung ohne Verlierer

HERMESKEIL. Es war ein zähes Ringen, aber am Ende steht doch noch ein Kompromiss: Mit einem Vergleich ist jetzt vor dem Hermeskeiler Amtsgericht der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Tennisclub Hermeskeil und einem Anwohner wegen Lärmbelästigung beigelegt worden.

"Es gibt keine Verlierer, sondern nur zwei Gewinner" - auch Richterin Ursula Epp konnte sich nach einer zweistündigen Sitzung darüber freuen, dass es vor dem Hermeskeiler Amtsgericht gelungen war, einer jahrelangen juristischen Auseinandersetzung ein Ende zu setzen. Denn seit 1992 schwelte zwischen dem Tennisklub und einem Anlieger am Labachweg ein Streit, der für beide Seiten zu einer immer größeren Belastung wurde (der TV berichtete mehrfach).Existenz bedrohender Konflikt für den Verein

Während der Anwohner mit Nachdruck gegen die Lärmbelästigung durch das ständige "Plop-Plop" der Bälle und die Bewirtung im Klubheim ankämpfte, litten der Spielbetrieb und das Vereinsleben der Hermeskeiler Tennisspieler unter den Einschränkungen so stark, dass mehrfach die weitere Existenz des Klubs gefährdet erschien. Denn die Inhalte eines Vergleichs von 1994, der den Verein unter anderem zur Errichtung einer Lärmschutzfolie verpflichtete, konnte der Klub finanziell nicht leisten. Deshalb waren Zwangsvollstreckungen zu Lasten des Vereins die Folge. So weit zur Vorgeschichte: In der aktuellen Verhandlung spielten frühere "Altlasten" wie die Lärmschutzfolie, gepfändetes Geld oder die Debatte über die Gültigkeit von Baugenehmigungen aber nur eine untergeordnete Rolle. Auf dem Tisch lag im bis fast auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal 1 vielmehr ein neuer Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts. Demzufolge verpflichtete sich die Verbandsgemeinde als Eigentümerin der Tennis-Anlage dazu, eine Nutzungsordnung zu erlassen. Sollte diese nicht eingehalten werden, droht dem Tennisklub als Pächter die Verhängung eines Zwangsgelds.Ballwechsel müssen um 22 Uhr beendet sein

Doch über die konkreten Bestimmungen dieser Nutzungsordnung gab es zunächst unterschiedliche Auffassungen. Unstrittig war die Festlegung, dass künftig abends nur bis 22 Uhr auf den Tennisplätzen gespielt werden darf und das Flutlicht nur an fünf Tagen im Jahr angeschaltet werden soll. Danach sind dem Tennisklub Außen-Aktivitäten nicht mehr gestattet. Stattdessen müssen die Vereinsmitglieder ins Klubheim umziehen, wo sie sich nach 22 Uhr nur bei geschlossenen Türen und Fenstern aufhalten dürfen. Doch dann kam der Knackpunkt: Bis wann dürfen die Tennis-Spieler im Klubheim zusammensitzen und ein Bierchen trinken? Sowohl Bürgermeister Michael Hülpes als auch der Vereinsvorsitzende Alfons Schwickart plädierten für einen "Zapfenstreich" um 24 Uhr. "Ein früherer Zeitpunkt wäre zu eng. Das würde uns in der praktischen Umsetzung vor große Probleme stellen", betonte Schwickart. Er machte jedoch zugleich deutlich, was geschehen würde, wenn kein Kompromiss gefunden würde: "Wenn wir heute ohne Einigung auseinander gehen, wird der Verein abgemeldet." Der Anwohner berief sich jedoch auf den Vorschlag des Gerichts, das eine Bewirtschaftung im Klubheim nur bis 22.45 Uhr gestattet sein soll. "Wir haben uns schon sehr weit bewegt - weiter geht es nicht", beharrte er auf seiner Position.Im Klubheim ist um 23 Uhr Schluss

Eine viertelstündige Beratungspause, die Schwickart zu Gesprächen mit seinem Anwalt und den anwesenden Vereinsmitgliedern nutzte, brachte letztlich den Durchbruch. Hülpes‘ Vorschlag, die Frist auf 23 Uhr festzusetzen, stimmte nicht nur der Anwohner zu. "Damit die Sache endlich ein Ende hat, sagen auch wir ja", akzeptierte auch Schwickart im Namen des Tennisklubs diese Lösung. Auf den erfolgreichen Ausgang der Vergleichsverhandlungen reagierten am Ende der Sitzung alle Beteiligten im Gespräch mit dem TV erleichtert: "Das bauplanungsrechtliche Verfahren wurde beendet, und was für einen ordentlichen Spielbetrieb notwendig ist, wurde erreicht", bewertete Hülpes den Vergleich. Schwickart gab zwar offen zu, "dass wir uns mehr gewünscht hätten. Im Interesse des Fortbestands des Vereins ist dieser Kompromiss aber das Bestmögliche", sagt der Vorsitzende. Zufriedenheit schließlich auch beim "lärmgeplagten" Anwohner. Er sei froh über den Vergleich und hoffe jetzt, dass er auch eingehalten wird und nach so langer Zeit endlich Ruhe einkehre, sagte er dem TV. Für die Rechtswirksamkeit der Regelungen ist nun noch die Zustimmung der VG-Gremien zu der vorliegenden Nutzungsordnung notwendig.

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