Erst prüfen, dann klagen

Der Gemeinderat Morbach hat die Verwaltung beauftragt, prüfen zu lassen, ob die Kommune gegen die dauerhafte Unterbrechung der Hunsrückhöhenstraße zwischen Lötzbeuren und Raversbeuren klagebefugt ist. Ist das der Fall, wird die Gemeinde vor Gericht ziehen.

Morbach. Der Zorn ist nicht verraucht. Nicht zum ersten Mal hat der Gemeinderat Morbach über die Flughafen-Erweiterung und die dauerhafte Unterbrechung der Hunsrückhöhenstraße im Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt-Hahn beraten. Doch die Emotionen gingen auch am Montagabend hoch. Insbesondere wegen der zwischen Lötzbeuren und Raversbeuren gekappten Hunsrückhöhenstraße und dem Umgang mit der Kommune fühlt man sich düpiert. Allen voran Bürgermeister Gregor Eibes. Die Informationen zum ergänzten Planfeststellungsbeschluss haben, so schildert er dem Gremium, zunächst keine Umgehungsstraße Bärenbach enthalten. Der Beschluss des Landesbetriebs Mobilität (LBM) habe die Straßenführung über Kirchberg und Kappel vorgesehen. Auch Auskünfte, dass keine Abwägung möglich sei, seien falsch gewesen. Wenn das öffentliche Interesse überwiege, sei es sehr wohl möglich, in einem Schutzgebiet "Maßnahmen durchzuziehen". Selbst über den ergänzten Planfeststellungsbeschluss sei man nicht informiert worden, sondern habe ihn selbst anfordern müssen. Eibes: "Das war absolut nicht in Ordnung." Die Ratsmitglieder äußerten sich teilweise noch drastischer. Das Verhalten von Landesregierung und Flughafen kommt aus der Sicht von CDU-Fraktions-Chef Heribert Knob "einem Kuhhandel gleich". Was die Straßen-Umlegung verhindert habe, nämlich die Existenz der Mopsfeldermaus, habe der Flughafen-Erweiterung nicht geschadet. Sein Fraktionskollege und Beigeordneter Felix Assmann findet die Vorgehensweise "ganz schlimm" und sprach gar von "mafiösen Zügen". So entsteht nach Ansicht von FWG-Chef Achim Zender Politikverdrossenheit. Karlheinz Schneider (SPD) bezichtigte seine Genossen in Mainz gar einer "arglistigen Täuschung", die dem Land eine Klage und dem Flughafen die Kosten für den Straßenbau erspart habe. Dass man mit seinem solchen Verhalten Flughafen-Befürworter zu -gegnern mache, wurde mehrfach angemahnt. Knob schlug vor, schnellstmöglich prüfen zu lassen, ob eine Klagebefugnis bestehe. Ohne sie behandelt ein Gericht eine solche Klage erst gar nicht (siehe Infokasten). Mit zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde die Verwaltung beauftragt, prüfen zu lassen, ob die Gemeinde gegen die dauerhafte Unterbrechung der B 327 zwischen Lötzbeuren und Raversbeuren klagebefugt ist. In diesem Fall sollen rechtliche Schritte eingeleitet werden. Klagebefugnis Im deutschen Prozessrecht kann grundsätzlich jeder eine Klage einreichen. Das Gericht nimmt dann eine Zulässigkeitsprüfung vor. In diesem Zusammenhang wird die Klagebefugnis untersucht. Klagebefugt ist ein Bürger oder eben auch eine Kommune, wenn er oder sie geltend machen kann, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Ist das nicht der Fall, wird die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen, ohne dass überhaupt zur Sache entschieden wurde. Der Grund für diese Vorgehensweise: Niemand, der nicht selbst betroffen ist, soll als Sachwalter fremder Interessen vor Gericht ziehen können. Mit dieser Vorgehensweise sollen auch Gerichte vor Überlastung geschützt werden. Nachzulesen ist dies im Paragrafen 42.2 der Verwaltungsgerichtsordnung. Im konkreten Fall heißt dies, dass die Einheitsgemeinde Morbach zwar Klage wegen der Unterbrechung der Hunsrückhöhenstraße einreichen kann. Ob darüber verhandelt wird, darüber entscheidet eben die Frage der Klagebefugnis. (iro)

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