Erzieherinnen sitzen wieder mit im Bus

Im Gusenburger Kindergarten haben wieder Erzieherinnen die Busbegleitung übernommen. Damit scheinen neuerliche Differenzen mit dem Landkreis Trier-Saarburg vorprogrammiert.

 Nachdem der Zweckverband Kindergarten Gusenburg/Grimburg die Busbegleitung zum und vom Kindergarten einige Zeit mit Ein-Euro-Kräften geregelt hat, sind derzeit wieder Erzieherinnen wie Sabrina Iseni-Welter (links) im Einsatz. TV-Foto: Axel Munsteiner (Archiv)

Nachdem der Zweckverband Kindergarten Gusenburg/Grimburg die Busbegleitung zum und vom Kindergarten einige Zeit mit Ein-Euro-Kräften geregelt hat, sind derzeit wieder Erzieherinnen wie Sabrina Iseni-Welter (links) im Einsatz. TV-Foto: Axel Munsteiner (Archiv)

Gusenburg/Grimburg. Die ruhigen Monate in Sachen Busbegleitung im Gusenburger Kindergarten sind möglicherweise nur die berühmte Ruhe vor dem Sturm gewesen. Der Zweckverband Kindergarten Gusenburg/Grimburg setzt wieder Erzieherinnen als Busbegleiter ein. Franz-Josef Weber, Zweckverbandsvorsitzender und Ortsbürgermeister von Grimburg, ist überzeugt, damit gemäß aktueller Rechtsprechung zu handeln. Der Kreis sei Ende 2007 durch ein Urteil verpflichtet worden, den für das Jahr 2005 einbehaltenen Kindergarten-Zuschuss von 3500 Euro an den Zweckverband zu zahlen (der TV berichtete). Die Kürzung war eine Reaktion gewesen auf Webers Dienstanweisung an das Kindergartenpersonal, Grimburger Kinder auf ihrer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu begleiten. Und zwar zum Kindergarten und auch wieder zurück. Gegen das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts hatte der Kreis laut Weber zwar Rechtsmittel eingelegt. Doch das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe diese zwischenzeitlich zurückgewiesen, so dass das Urteil nun rechtskräftig sei. Dass der Landkreis nun dennoch die Kosten für eine Busbegleitung nur zu einem Drittel übernehmen will, ist für Weber "ein Schritt in die richtige und in die falsche Richtung zugleich". Eltern und Träger mit je einem weiteren Drittel in die Pflicht nehmen zu wollen, verstoße gegen den Paragrafen elf des Kindertagesstättengesetzes, der eine unentgeltliche Beförderung der Kindergartenkinder vorsehe."Grimburger Modell" fürs ganze Land

Um dem gerecht werden zu können, setzt der Zweckverband neuerdings wieder Erzieherinnen für die Busbegleitung ein. Für Weber ist das "die beste Lösung". Die Kostenübernahme sei "im Rahmen des bestehenden Personalschlüssels" möglich. Die Sorge, dass im Kindergarten zeitweilig möglicherweise eine Erzieherin mit den Kindern allein sein könnte, hält er für unbegründet. Die Mitarbeiterinnen könnten das über die Dienstplangestaltung abstimmen. Wichtig sei, dass nicht erneut die Schwachen die Benachteiligten seien. Er denke konkret an Familien mit nur einem Verdiener und einem Auto. Seiner Ansicht nach sollte das "Grimburger Modell" auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet werden. Dass es von 2005 bis 2007 in Gusenburg und Grimburg ruhig geworden war in Sachen Busbegleitung, lag an der Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften. Da die Busse nicht immer zurückfuhren, war es allerdings schwierig, jemand zu finden. Zuletzt hatte der Zweckverband eine außertariflich beschäftigte Kraft eingestellt, die die Begleitung gegen Zahlung einer Pauschale übernahm. Weil der Kreis eine Förderung der monatlichen Kosten von 260 Euro ablehnte, hat sich die Kindertagesstätte von der Notlösung verabschiedet und ist zum vorherigen Modell zurückgekehrt. Verzichtet wird allerdings auf eine Nachmittagsbegleitung, die derzeit nur von einem Kind in Anspruch genommen werden würde. Meinung Kosten nicht abwälzen Droht nun ein neuerliches Aufflammen des unseligen Streits um die Busbegleitung im Kindergarten Gusenburg? Man kann nur hoffen, dass es so weit nicht kommt und die politischen und juristischen Diskussionen um die Einrichtung endlich beigelegt werden. Dass Kinder nicht allein in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs fahren müssen, ist ganz ohne Zweifel wünschenswert. Allerdings hat Zweckverbandschef Weber mit seinem eigenmächtigen Vorgehen in dieser Streitfrage in der Vergangenheit begründete Kritik eingesteckt. Hätte er die Busbegleitung nicht per Order di Mufti, sondern im Einvernehmen mit den Erzieherinnen und den anderen Zweckverbands-Mitgliedern geregelt - dem Kindergarten wären sicher viele negative Schlagzeilen erspart geblieben. Fakt ist aber: Die Gerichte haben klar gesagt, dass der Kreis wegen der Busbegleitung durch die Erzieherinnen - wie sie jetzt wieder praktiziert wird - dem Zweckverband nicht den Personalkostenzuschuss kürzen darf. Insofern muss die Haltung des Kreises, der nur für ein Drittel der Kosten geradesteht und stattdessen einen Teil der Finanzierung auf die Eltern abwälzen will, kritisch hinterfragt werden. a.munsteiner@volksfreund.de

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