"Feste nur bei besonderen Anlässen"

KELL AM SEE. Großes Interesse herrschte anlässlich der Info-Veranstaltung "Vereine und Verwaltung im Dialog" im Hotel "St. Michael" in Kell am See. Rund 150 Vereinszugehörige ließen sich in Kurzvorträgen über Wichtiges und Neues aus kompetentem Munde informieren. Doch nicht selten kochten während der Diskussion die Emotionen hoch.

Es sollte eine Informationsveranstaltung für Vereine und Gruppierungen werden, doch es wurde eine heiße Diskussionsrunde, da die Ausführungen der Experten nicht immer die Zustimmung des Auditoriums fanden. Ulrich Letsch von der GEMA-Bezirksdirektion Wiesbaden machte den Anfang. Der Satz "Immer wenn in der Öffentlichkeit Musik gespielt wird, kommt die GEMA und kassiert" müsse wörtlich genommen werden. Die einzige Ausnahme sei die Zusammenkunft von Menschen mit einer engen Beziehung wie beispielsweise Familienangehörige und Freunde, und auch das nur zu besonderen Anlässen. "Ein Familienabend, eine Weihnachtsfeier, auch wenn es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt, sind meldepflichtig, wenn Musik ertönt", erklärte Letsch. Es entbrannte anschließend eine heftige Diskussion, die durch die Information von Letsch, dass die GEMA jährlich 700 Millionen Euro umsetzt, noch verstärkt wurde. "Die keineswegs moderaten Gebührensätze und die Machtfülle sowie das Auftreten der GEMA bei den so genannten Meldeversäumnissen sind nicht auf Partnerschaft ausgerichtet", beschwerte sich Heinz Erschens aus Kell am See. Ausgenommen von der Meldung an die GEMA seien Kompositionen, die älter als 70 Jahre sind, erklärte Letsch. Doch sei hier Vorsicht geboten. Die meisten Stücke seien in der Vergangenheit neu arrangiert worden, was das Aufleben der GEMA-Rechte zur Folge habe. Dass in den einzelnen Regionen "Spione" der GEMA eingesetzt werden, bestritt Letsch. Als Werner Scherf, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter der IHK Trier, die Forderungen seiner Dienststelle vorbrachte, schlugen die Wellen des Unmuts hoch. Die IHK fordere eine Änderung des Gaststättengesetzes und der bisherigen Verwaltungspraxis, um Auswüchsen der mit behördlicher Genehmigung gestatteten Feste einen Riegel vorzuschieben, sagte der IHK-Mann. Betroffen von den Festen der Vereine seien insbesondere die Gaststätten auf dem Land. Fast jede kleinere Gemeinde besitze ein eigenes Bürgerhaus und die Stammkneipe verliere immer mehr an Bedeutung, denn auch private Feten verlagerten sich immer mehr in die Bürgerhäuser. Die Gaststätten seien durch diesen Wandel zunehmend in ihrer Existenz gefährdet, so Scherf. Auch das Ehrenamt in den Vereinen dürfe kein Freibrief für eine allzu großzügige und unkritische Gestattungspraxis der Verwaltungen sein. Die IHK stelle die Forderung, dass eine Gestattung immer nur bei Vorliegen eines "besonderen Anlasses" erteilt werden darf."Für Vereine ist Organisation von Festen unumgänglich"

"Die Festlichkeiten, die die Vereine jährlich organisieren, sind besondere Anlässe", stärkte Bürgermeister Werner Angsten in diesem Punkt den Vereinen den Rücken. "Ohne Vereine geht nichts. Wer im Vorstand eines Vereins in der Verantwortung steht, der weiß, welche Kosten heute auf die Vereine zukommen. Über die Jugendausbildung, den Instrumentenkauf, Schiedsrichter, Trainer- und Dirigentenauslagen benötigen die Vereine ein konstantes Budget. Dazu ist die Organisation von Festlichkeiten unumgänglich." Das sah Scherf völlig anders: "Soll die Vereinskasse aufgebessert werden, ist die Gestattung zu versagen", so sein Kommentar. Dr. Ludwig Roth, Leiter "Veterinärdienst und Lebensmittel" der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, referierte anschließend über Hygiene bei der Herstellung und beim Verkauf von Lebensmitteln bei Festen. "Wir lassen den Vereinen schon einen gewissen Spielraum", so Roth. Ein absolutes Verbot auf einem Vereinsfest oder einem ähnlichen Fest sei Hackfleisch oder gesteaktes Fleisch. Es gelte eine Regel: "Man soll die Speisen so anbieten, wie man sie selbst essen oder trinken würde."

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