Frühförderung für Kindergartenkinder nutzen

Die St.-Martinus-Förderschule in Reinsfeld kümmert sich schwerpunktmäßig um die Sprachförderung von Schulkindern, die bereits vor ihrer Schulpflicht eingeschult werden.

Reinsfeld. (red) Das neue Schulgesetz sieht vor, dass Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

"Diese neue Regelung eröffnet die Möglichkeit, Kinder mit Beeinträchtigungen in die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache bereits vor Beginn der Schulpflicht einzuschulen," erklärt Schulleiter Albert Klein.

Frühe Hilfen: sprachliche Beeinträchtigungen und Behinderungen abzuwenden. Aus diesem Grund sei in bestimmten Fällen eine sehr frühzeitige Förderung durch eine vorübergehende Aufnahme in die Förderschule angeraten.

Die seit einigen Jahren im Haus des Lernens Reinsfeld bestehende Einrichtung fördert in Gruppen zwischen sechs und zehn Kindern in einem Team von zwei Förderpädagogen nach den Zielen und Plänen der Grundschule.

Der Förderschwerpunkt Sprache unterstützt die Erweiterung der sprachlichen Handlungskompetenzen durch den Aufbau einer persönlichen Sprache. Grundlage sind Förderpläne für jedes einzelne Kind. So bildet die musikalisch-rhythmische Erziehung neben den Grundschulfächern einen besonderen Schwerpunkt. Zentrale Methode ist das eigenverantwortliche Lernen. Wochenplanarbeit und offener Unterricht, Klassen übergreifende Projekte, darstellendes Spiel, qualifizierte Leseförderung sowie die Arbeit am Computer ergänzen den Unterricht.

Die St. Martinus-Schule (Telefon 06503/7606) gibt Eltern betroffener Kinder weitere Auskunft.

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