Frau erdrosselt: Ehemann aus Hermeskeil gesteht Tat

Trier/Hermeskeil · Ein 43-Jähriger hat heute vor der ersten Schwurgerichtskammer am Trierer Landgericht gestanden, seine Ehefrau Anfang April in der gemeinsamen Wohnung in Hermeskeil getötet zu haben. Zwei Schwestern des Angeklagten sagten als Zeugen aus, ihr Bruder leide an einer psychischen Erkrankung.

Trier/Hermeskeil. Es tue ihm alles "außerordentlich leid", und er würde seine Tat "gern ungeschehen machen". Das lässt der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung über seinen Verteidiger erklären. Es ist der zweite Tag im Totschlagprozess vor dem Trierer Landgericht. Dem 43-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau am 1. April 2016 in der gemeinsamen Wohnung in Hermeskeil nach einem Streit gewürgt und dann mit einem Kabel erdrosselt zu haben.

Erklärung des Angeklagten: Die Vorwürfe gegen ihn räumt der Angeklagte vor dem ersten Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz weitgehend ein. In der von Verteidiger Otmar Schaffarczyk verlesenen Erklärung gibt der 43-Jährige, der 2014 mit Frau und Tochter aus Aserbaidschan nach Deutschland gekommen ist, die Tat zu.
Für ihn sei erwiesen gewesen, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann gehabt habe. Deshalb hätten sie zuletzt häufig gestritten - wie auch am Tag der Tat.
Beide seien am Morgen zunächst zur Schwester des Angeklagten gegangen. Diese sollte helfen, den Ehestreit zu schlichten. Man habe jedoch keine Lösung gefunden. Die Frau habe daraufhin zunächst die Tochter aus der gemeinsamen Wohnung geholt und zur Schwester des 43-Jährigen gebracht. Später sei sie zurückgekehrt, habe den Rucksack der Tochter gereinigt und nach dem Telefon verlangt. Als er ihr dies verweigert habe, sei die Ehefrau auf ihn losgegangen und habe ihm mit den Händen den Hals zugedrückt. Daraufhin sei er "ausgerastet" und habe sie getötet, gibt der Angeklagte an. An den weiteren Ablauf habe er keine Erinnerungen mehr. Er wisse zwar, dass er am Abend der Tat nach Luxemburg gefahren sei und dort übernachtet habe, aber nicht wo genau. Am Tag darauf habe er sich dann freiwillig in Hermeskeil bei der Polizei gestellt. Weitere Fragen des Gerichts wollte der 43-Jährige nicht beantworten.

Das sagen die Zeugen: Als Zeugen sind zwei Schwestern des Angeklagten geladen. Ihre Aussagen werden von einem Dolmetscher übersetzt. Die ältere der beiden hatte gemeinsam mit ihrer Tochter die Leiche in der Wohnung des Angeklagten entdeckt. Die Frau habe tot im Bett gelegen, die Decke bis zum Kinn hochgezogen.
Beide Schwestern schildern die Ehefrau als "ruhig" und nicht gewalttätig. Sie seien zudem überzeugt, dass die Schwägerin kein Verhältnis hatte. Während der Befragung durch die Richterin kommt heraus, dass der Angeklagte in Aserbaidschan schon einmal eine längere Haftstrafe verbüßt haben soll. Laut Aussage der Schwestern hat er Ende der 1990er Jahre seine damalige erste Ehefrau und seine Schwiegermutter mit einem Messer verletzt. Er sei auch schon einmal handgreiflich gegenüber seiner Nichte geworden.
Beide Frauen, eine von ihnen ist ausgebildete Krankenschwester, deuten das Verhalten des Bruders als Ausdruck einer psychischen Erkrankung. Er habe häufig "wirres Zeug geredet", habe schlecht von Menschen geredet, die sich weiblichen Familienmitgliedern genähert hätten. Er sei zudem oft "unruhig", fühle sich beobachtet und leide unter Alpträumen. Laut den Schwestern soll der 43-Jährige außerdem gelegentlich die Droge Marihuana zu sich nehmen.

So geht es weiter: Beide Schwestern haben nach eigener Aussage eine Hermeskeiler Ärztin kontaktiert, bei der der Angeklagte wegen der angeblichen psychischen Probleme auch in Behandlung sein soll. Diese Ärztin soll nun ausfindig gemacht und vorgeladen werden. Das Gericht wird nun zu klären haben, in welchem geistigen Zustand der Angeklagte bei der Ausübung der Tat war. Davon wird auch das Strafmaß abhängen. Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Als Sachverständiger fungiert Professor Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie an der Universitätsmedizin Mainz. Die Verhandlung wird am 24. Oktober fortgesetzt.

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