Fußgängerschutz in Kell

Kaum kündigen die ersten Sonnenstrahlen den beginnenden Frühling an, strömen Besucher aus Nah und Fern an den Keller Stausee. Doch nicht immer parken die Spaziergänger an den dafür vorgesehenen Orten. Das soll sich jetzt ändern.

 Wolfgang Ruiter von der Straßenmeisterei Hermeskeil entschärft die Gefahrenstelle durch den Aufbau gelber Schweller. TV-Foto: Michael Eiden

Wolfgang Ruiter von der Straßenmeisterei Hermeskeil entschärft die Gefahrenstelle durch den Aufbau gelber Schweller. TV-Foto: Michael Eiden

Kell am See. An der Kreisstraße 75 in Höhe des Restaurants "Fronhof": Bei großem Besucherandrang, vor allem am Wochenende, parken viele Autos auf dem Seitenstreifen. Doch dort ist außerorts das Parken verboten. Direkte Verbindung zum Stausee

"Zudem handelt es sich um einen ausgewiesenen Gehweg", informiert Rudolf Krämer von der Polizeiinspektion Hermeskeil. Dieser Gehweg stellt eine direkte Verbindung vom Ortsausgang von Kell am See zum Stausee her, der von Fußgängern häufig genutzt wird. Stehen allerdings Autos auf dem Seitenstreifen, sind die Passanten, meist Familien mit kleinen Kindern, gezwungen die Fahrbahn der K 75 zu nutzen.Dies birgt für die Fußgänger und junge Radfahrer unter zwölf Jahren ein erhöhtes Unfallrisiko. Auf Anregung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg trafen sich deshalb Vertreter der Polizei, des Landesbetriebs Mobilität (LBM) der Verbandsgemeinde Kell am See und der Kreisverwaltung, um eine praktikable Lösung für das Problem zu finden. Nach einer Ortsbesichtigung der Beteiligten wurden gelbe Leitschwellen auf Teilen des Seitenstreifens von der Straßenmeisterei Hermeskeil als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgestellt. Damit soll ein Parken auf dem Gehweg verhindert werden.Wirkung wird kontrolliert

Außerdem sind weitere Schilder aufgestellt worden, die den Bereich als Gehweg kennzeichnen und somit zusätzlich auf das Parkverbot hinweisen. Ob die neuen Maßnahmen bei den Autofahrern Wirkung zeigen, wird durch das Ordnungsamt Kell am See kontrolliert werden. Bei Nichtbeachten des Parkverbots kann dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 bis 35 Euro geahndet werden.

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