Geldstrafe nach Attacke an Ampel

Konz/Saarburg · Das Amtsgericht Saarburg hat einen 24-Jährigen verurteilt. Weil er einen 81-Jährigen beleidigt und verprügelt haben soll, muss der Mann 4800 Euro zahlen.

Konz/Saarburg Die Fotos auf dem Tisch im Amtsgericht Saarburg zeigen die Folgen der Attacke auf den 81-jährigen Rentner aus Mettlach: Seine linke Wange ist darauf extrem angeschwollen, sie schimmert blau, grün und gelb. Sein Auge ist rot unterlaufen. Doch die Einblutung und die Blutergüsse sind nur oberflächliche Folgen der Tat, die sich am 8. September 2016 ereignet hat. Er leide seit der Attacke, bei der ihm laut eigener Aussage dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen wurde, an Schlafstörungen und Schweißausbrüchen.

Urteil Als Richterin Ingrid Ballmann das Urteil gegen den 24-Jährigen aus Saarburg verkündet, atmet der Rentner auf. Der Bankkaufmann muss 4800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro) bezahlen. Zudem muss er den Führerschein für drei Monate abgeben. Dieses Strafmaß entspricht fast bis ins Detail den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die 120 Tagessätze à 45 Euro wollte. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Tat "Mich haben die Schilderungen des Opfers mehr überzeugt als die Aussage des Angeklagten", sagt Richterin Ballmann. Sie sieht es deshalb als erwiesen an, dass der Saarburger den Rentner zunächst auf der Autofahrt zwischen Saarburg und Konz genötigt und beleidigt hat. Der Verurteilte, der in einem 185 PS starken BMW unterwegs war, hat den Mann demnach ausgebremst und ihm aus dem offenen Fenster seines Wagens den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Das Opfer hat mit Hupen und Lichthupe reagiert. An der Baustellenampel auf der Umleitungsstrecke für die K 134 in Konz, dort wo die Wohncontainer für Asylbewerber stehen, ist die Situation laut Gericht eskaliert. Der 24-Jährige ist ausgestiegen und hat sich aggressiv dem Auto des 81-Jährigen genähert. Der Rentner habe gesagt: "Was hast du jetzt von der Raserei, Kamerad. Jetzt stehen wir beide an der gleichen Ampel." Daraufhin soll der Bankkaufmann ausgerastet sein: Zunächst habe er das Opfer angespuckt, nach dem dieser ihn als "Sau" bezeichnet habe, hat er laut Gericht dreimal mit der Faust zugeschlagen.
Widersprüchliche Aussagen Uneinigkeit besteht nach wie vor über den Tatort. Während das Opfer überzeugt ist, dass sich die Tat in Konz ereignet hat, behauptet der Angeklagte, dass sich der Vorfall an einer Baustellenampel bei Ockfen ereignet hat.
Die einzige Zeugin in dem Verfahren, die Frau des Angeklagten, bestätigt vor Gericht die Version ihres Mannes. Sie hat in einem dritten Auto vor denen der beiden Männer an der Ampel gewartet und das Geschehen laut eigener Aussage im Rückspiegel beobachtet, bis sie ihren Mann zurückgezogen hat. Wie ihr Mann behauptet sie, dass die Provokationen von dem Rentner ausgegangen seien. Dieser habe ihren Mann beleidigt und zuerst zugeschlagen - sitzend durch das offene Fenster aus dem Auto heraus.
Anwälte Verteidiger Gilbert Haufs-Brusberg sagt vor Gericht über den "Verletzten", wie er das Opfer nennt: "So wie er sich beim Tatort irrt, irrt er sich beim Kerngeschehen der Tat." Beweis für Ockfen als Tatort ist aus seiner Sicht ein Handyfoto seines Mandanten, der den Wagen des Rentners dort fotografiert hat. Sein Mandant habe nur einmal zugeschlagen in Reaktion auf einen Angriff des Rentners, sagt der Verteidiger. Helmut Ayl von der Staatsanwaltschaft widerspricht dem vehement: "Da sind die Fäuste dreimal geflogen. Wenn man die Bilder sieht, stammen die Verletzungen nicht von einem Schlag." Selbst wenn die Story mit dem Tatort stimmen sollte, habe er alle Tatbestände erfüllt. Nebenklage-Anwalt Rainer Hülsmann sagt: "Das Vorgehen des Angeklagten war einzigartig aggressiv. So etwas habe ich in 40 Jahren noch nicht erlebt."GELDSTRAFEN IN TAGESSäTZEN:


Extra

Geldstrafen werden in Deutschland nach Tagessätzen berechnet. Ziel ist es, dass Strafen im Verhältnis zu Nettoeinkünften der Verurteilten gleich hart ausfallen. Laut juristischen Fachportalen gilt folgende Formel: Das Netto-Monatseinkommen wird durch 30 Tage geteilt, um den Betrag zu ermitteln. Höchstbetrag sind laut Strafgesetzbuch 30 000 Euro. Wer zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft.

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