Gesetz zwingt Erzieherin raus aus dem Rat

Zerf · Die politische Karriere von Laura Weichenhain hat ein jähes Ende gefunden. Zwar sicherte sich die 24 Jahre junge SPD-Frau im Mai zunächst erneut ein Mandat im Zerfer Gemeinderat. Sie darf es aber nicht annehmen und muss notgedrungen darauf verzichten. Das liegt an ihrem Job als Erzieherin, dem dazugehörigen Arbeitgeber und einem Gesetzesparagraf.

 Laura Weichenhain vor ihrem Arbeitsplatz, der Kita Zerf. Sie musste sich zwischen ihrem Job und dem Platz im Rat entscheiden. TV-Foto: Axel Munsteiner

Laura Weichenhain vor ihrem Arbeitsplatz, der Kita Zerf. Sie musste sich zwischen ihrem Job und dem Platz im Rat entscheiden. TV-Foto: Axel Munsteiner

Zerf. Es ist ein schönes Geschenk - und trotzdem hätte Laura Weichenhain gerne darauf verzichtet. Vor Beginn der jüngsten Sitzung wird die 24-Jährige mit einem gemalten Bild, das sie kniend vor der Kulisse ihres Heimatorts Zerf zeigt, als Ratsmitglied verabschiedet. Nach der Kommunalwahl gab es in zig Orten ähnliche Prozeduren. Nur ist es bei der jungen SPD-Politikerin so, dass sie am 25. Mai von den Zerfer Bürgern wieder in dieses Gremium gewählt wurde, dort auch gerne weitergemacht hätte und nur notgedrungen ihren Platz im Rat räumen musste.
Zum "Verhängnis" wurde Weichenhain ihr Job im Zerfer Kindergarten, den sie seit April 2012 ausübt, ein Gesetzesparagraf und die Tatsache, dass sich genau wegen dieser Kombination ein Problem ergibt, das über zwei Jahre lang niemandem aufgefallen ist. Doch nun der Reihe nach.

Die Vorgeschichte: Bei der Kommunalwahl 2009 wird Weichenhain mit 19 Jahren für die SPD in den Rat gewählt. Sie gehört dem Gremium die komplette Legislaturperiode bis Mai 2014 an. Zwischenzeitlich tritt sie am 1. April 2012 ihre Stelle als Erzieherin in der kommunalen Kita Zerf an. Ihr Arbeitgeber ist also die Ortsgemeinde. Die Personalangelegenheiten der Dörfer werden aber vom Rathaus der Verbandsgemeinde Kell aus verwaltet. Weichenhain kümmert sich in der Kita fortan um die Kükengruppe, also Kleinkinder. Ihr Parteifreund Dieter Engelhardt wird im Juli 2012 neuer Ortschef von Zerf. Im März 2014 lässt sich Weichenhain wieder auf die SPD-Liste setzen. Dieser Wahlvorschlag wird mit Berufsangabe nach Kell geschickt und nicht beanstandet. Am 25. Mai sichert sich Weichenhain mit dem drittbesten Ergebnis auf der SPD-Liste wieder einen Platz im Rat. Gegenüber Engelhardt, der als örtlicher Wahlleiter die künftigen Mandatsträger auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) hinzuweisen hat, erklärt die 24-Jährige am 2. Juni, dass sie die Wahl annimmt.

Die VG meldet sich: Am 6. Juni schickt die VG einen Brief an Weichenhain. Darin wird die 24-Jährige darauf hingewiesen, dass bei ihr nach Paragraf 5 des KWG eine "Unvereinbarkeit von Amt und Mandat" vorliegt. Wer hauptamtlich bei einer Gemeinde beschäftigt ist, darf dort nicht gleichzeitig dem Rat angehören. Eine Ausnahme macht das Gesetz, wenn ein kommunaler Angestellter "überwiegend körperliche Arbeit" verrichtet. In vielen Räten sind zum Beispiel Wald- oder Gemeindearbeiter vertreten. Die VG erklärt Weichenhain allerdings, dass der Fall bei ihr anders liegt. Als Erzieherin und Gruppenleiterin sei sie nicht "überwiegend körperlich" beschäftigt. Deshalb müsse sie entscheiden, ob sie ihr Mandat annimmt oder ihren Arbeitsplatz in der Zerfer Kita aufgibt. In einem späteren Schreiben vom 29. Juli betont die VG, dass auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und das Land diese Rechtslage bestätigt (siehe Hintergrund).

Das sagt Laura Weichenhain: Zusammen mit Engelhardt hat die 24-Jährige zunächst versucht, "die VG noch zu einem Umdenken zu bewegen und die Entscheidung hinauszuzögern." Letztlich war das aber vergeblich und es sei für sie klar gewesen, dass sie eher auf den Platz im Rat verzichtet als ihre Arbeitsstelle in der Zerfer Kita aufzugeben. "Verstehen kann ich die Sache aber immer noch nicht", betont Weichenhain. Sie habe gerne Politik gemacht und findet es schade, "dass man mir nun einen Strich durch die Rechnung macht, weil ich einen sozialen Job habe." Viele Zerfer hätten sie ja wohl auch deshalb gewählt, "weil sie mich aus der Kita kennen". Außerdem ist die 24-Jährige der Auffassung, dass auch sie überwiegend körperliche Arbeit verrichtet, "wenngleich natürlich auch geistige Arbeit dazugehört".

Das sagt der Ortschef: Engelhardt kritisiert zum einen die Bestimmungen im Gesetz, die er vorher nicht gekannt habe. "Wenn Laura Kita-Leiterin wäre, hätte ich ja noch Verständnis. Aber sie ist Erzieherin in einer Gruppe, in der sie zum Beispiel Kleinkinder füttert und wickelt." Man könne also auch bei ihr von überwiegend körperlicher Arbeit sprechen, so der SPD-Politiker. Er ist zudem der Meinung, dass der mögliche Konflikt mit den Gesetz vor allem "der Verwaltung in Kell viel früher hätte auffallen müssen und diese in der ganzen Sache ein trauriges Bild abgegeben hat". Wenn es bisher im Zerfer Rat um die Kita ging, sei Weichenhain vom Tisch abgerückt und habe nicht an der Beratung teilgenommen und abgestimmt.
Für Weichenhain ist nun Lukas Steier (SPD) neu im Rat.Meinung

Völlig ungereimte Regelung
Damit dieser Punkt gleich geklärt ist: Die Keller VG-Verwaltung hat sich im Fall Weichenhain alles andere als mit Ruhm bekleckert, um es mal milde zu formulieren. Es gab zwei konkrete Gelegenheiten, bei denen es hätte auffallen müssen, dass Weichenhain streng nach Gesetz als Angestellte der Gemeinde Zerf nicht gleichzeitig Ratsmitglied sein darf: Erstens, als sie im April 2012 ihren Job als Erzieherin antrat, aber zu diesem Zeitpunkt schon im Rat saß. Zweitens, als im März 2014 die SPD ihre Liste für die Kommunalwahl abgab und hinter dem Namen Weichenhain als Beruf "Erzieherin" stand. So groß ist die VG Kell nicht, als dass im Rathaus keiner wüsste, dass die junge Frau ihren Job im Heimatort Zerf ausübt. Immerhin: Der neue VG-Chef Martin Alten hat im Nachhinein den Fehler klar eingeräumt. Das muss man anerkennen. Mehr Gewicht hat bei dieser Affäre aber ein ganz anderer Umstand: Welchen triftigen Grund gibt es eigentlich dafür, dass der Gesetzgeber einen Unterschied macht, zwischen dem der "überwiegend körperliche Arbeit" verrichtet und demjenigen, der das nicht tut? Es ist doch eine völlige Ungereimtheit, dass der kommunale Waldarbeiter im Rat Politik machen darf, eine einfache Erzieherin aber nicht. Hier stellt sich doch die Frage, ob nicht sinnvollerweise die Devise "Gleiches Recht für alle" gelten sollte - also die bei einer Ortsgemeinde tätigen Menschen auch im dortigen Rat sitzen dürfen oder ihnen das - egal, was für einen Job sie machen - verwehrt bleibt. Anders als das Land sagt, gibt es beim Kommunalwahlgesetz also sehr wohl noch Verbesserungsbedarf. a.munsteiner@volksfreund.deExtra

Martin Alten (CDU) ist erst seit 1. September Bürgermeister der VG Kell und damit nicht direkt in den Fall Weichenhain involviert. Er räumt aber ein, dass im Rathaus über einen längeren Zeitraum niemand darauf aufmerksam wurde, dass bei der 24-Jährigen eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt. "Es ist ein Fehler passiert, der nicht passieren sollte", sagt Alten. Er fügt aber hinzu: "Über die Sinnhaftigkeit der Regel kann man zwar streiten. Wir sind allerdings an das Wahlrecht gebunden und können es nicht so auslegen, wie wir wollen." Alten weist darauf hin, dass es erst kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall wie bei Weichenhain (es ging um eine Betreuerin von Grundschulkindern) ein klares Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt gab. Persönlich bedauert es Alten, dass mit Weichenhain "jemand Jüngeres aus formalen Gründen nicht im Rat mit dabei sein darf". axExtra

 Letzter Auftritt im Rat: Laura Weichenhain (Bildmitte) zusammen mit (von links) Dieter Engelhardt, Marlies Mertes, VG-Chef Martin Alten, Waldemar Rommelfanger, Johann Müller und Lukas Rommelfanger. TV-Foto: Hans Muth

Letzter Auftritt im Rat: Laura Weichenhain (Bildmitte) zusammen mit (von links) Dieter Engelhardt, Marlies Mertes, VG-Chef Martin Alten, Waldemar Rommelfanger, Johann Müller und Lukas Rommelfanger. TV-Foto: Hans Muth

In einem Schreiben vom 8. Juli hatte der Kreis in seiner Rolle als Kommunalaufsicht eine Anfrage der VG Kell beantwortet und ebenfalls im Fall Weichenhain eine "Unvereinbarkeit von Amt und Mandat" nach Paragraf 5 KWG gesehen. "Dies wurde nach einer telefonischen Unterredung durch das zuständige Innenministerium bestätigt", heißt es im Brief des Kreises an die VG. Der Sachbearbeiter ging kürzlich in Ruhestand. Das Zitat sorgt aber in Mainz für Verwirrung. Christoph Gehring, Sprecher des Innenministeriums, sagt zum TV: "Die Mitarbeiter in der bei uns zuständigen Abteilung sind sicher, im Fall Weichenhain keine entsprechende Bewertung abgegeben zu haben - weder schriftlich noch telefonisch. An sich ist das aber auch egal, denn unser Haus ist für die Prüfung solcher Fälle nicht zuständig." Das Ministerium habe insofern auch nicht die Entscheidung der Kommunalaufsicht zu bestätigen, so Gehring. Grundsätzlich sei es in der Verwaltungspraxis so, "dass in jedem Einzelfall anhand der auszuübenden Tätigkeit zu prüfen ist, ob überwiegend körperliche Arbeit verrichtet wird. Zur Auslegung des Begriffs kann die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arbeitern und Angestellten herangezogen werden". Konkrete Vorhaben zur Änderung des Kommunalwahlrechts gebe es derzeit beim Land nicht, so Gehring. ax

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