HINTERGRUND: Geräte-Pauschale

Weil die Ortsgemeinde Waldweiler bislang als einzige Kommune in der VG Kell am See keine eigenen Geräte besaß, stellte der Gemeindearbeiter seine im Privatbesitz befindlichen Geräte der Gemeinde zur Verfügung. Dafür erhielt er neben dem Arbeitslohn eine Pauschale von 9,20 Euro plus einen Zuschlag von einem Euro pro Stunde. Das beschloss der Gemeinderat im Mai 2003 einstimmig und folgte mit der Festsetzung dieses Betrags einer Empfehlung des Mainzer Forstministeriums. Von den aktuellen Mitgliedern der CDU-Fraktion war damals jedoch niemand im Waldweilerer Rat vertreten. Wie Alfred Zender betont, beanstandet die CDU in der aktuellen Diskussion keineswegs die Höhe der Zahlungen. Klärungsbedarf sah man aber bei der Frage, warum auf den Rapport-Zetteln zum Teil mehr Gerätestunden als Arbeitsstunden in Rechnung gestellt wurden. In der Folgezeit forderte die CDU zudem den Nachweis, dass die Zahlung der Geräte-Pauschale an den Gemeindearbeiter, der als "geringfügig Beschäftigter" angestellt ist, sozialversicherungs- und steuerrechtlich korrekt ist. Die Verbandsgemeinde schaltete daraufhin die Kommunalaufsicht und die Prüfungsstelle der Landesversicherungsanstalt (LVA) ein, um sicher zu stellen, dass die Gerätestunden nicht als lohnähnliches Entgelt zu bewerten und somit sozialversicherungspflichtig sind.

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