HINTERGRUND

Ein-Euro-Jobs Einer der Schwerpunkte der seit Jahresbeginn gültigen und unter dem Begriff "Hartz IV" bekannt gewordenen Arbeitsmarktreform ist die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.

"Eine dieser Eingliederungsmöglichkeiten stellen die Ein-Euro-Jobs dar", sagt Christoph Fuchs, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft (Arge) des Kreises Trier-Saarburg und der Agentur für Arbeit. Zwar gibt es zum Teil massive Kritik von Arbeitssuchenden und prominenten Politikern wie dem früheren Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU), der in der Schaffung von Ein-Euro-Jobs eine Amerikanisierung des Arbeitsmarkts sieht. Fuchs spricht aber von bislang positiven Erfahrungen mit den Zusatz-Jobs, die Langzeitarbeitslosen eine "Steigerung des Selbstwertgefühls" böten und sie wichtige "Arbeitstugenden wieder neu lernen lässt". Bei der Arge gebe es viele Anfragen von Menschen, die an einer Tätigkeit auf Ein-Euro-Basis interessiert sind. Wenn ein Erwerbsloser einen dieser Zusatzjobs antritt, wird das Arbeitslosengeld II (Arbeitslosenhilfe) weiter gezahlt. Jobsuchende können aber durch ihre Tätigkeit monatlich bis zu 130 Euro hinzu verdienen. Ganz auf Freiwilligkeit beruht die Reform aber nicht: "Wenn man einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellt, muss man auch einen Ein-Euro-Job antreten", so Fuchs. Wer dieser prinzipiellen Verpflichtung nicht nachkommt und keine wichtigen Gründe anführen kann, müsse mit Sanktionen bis hin zur Einstellung der Regelleistungen rechnen, sagt der Geschäftsführer der Arge. Ein weiteres wichtiges Kriterium bei den "Ein-Euro-Jobs": Sie dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder deren Neueinrichtung verhindern, und sie müssen im öffentlichen Interesse liegen. Deshalb sind in erster Linie soziale Wohlfahrtsverbände und Kommunen Anbieter der Zusatzjobs.

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