HINTERGRUND

Chronologie2002: Der Beurener Gemeinderat beschließt im April, dass an der A 1 sieben Windräder aufgestellt werden sollen. Weil dieses Areal in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück liegt, wird es im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hermeskeil nicht als Vorrangfläche aufgeführt.

Beuren stellt daraufhin beim Land den Antrag auf Befreiung von den Auflagen der Naturpark-Verordnung. Mai 2004: Der regionale Raumordnungsplan für den Teilbereich Windenergie wird genehmigt. Beuren bleibt darin als Windkraft-Standort außen vor.AUGUST 2004: Die SGD Nord befreit Beuren von den Verboten, die in der Naturpark-Verordnung für Gebiete in der Kernzone gelten.DEZEMBER 2004: Die Gemeinde stellt einen Antrag auf Zielabweichung von den Festsetzungen des regionalen Raumordnungsplans.AUGUST 2005: Die SGD Nord lehnt diesen Antrag ab. Dagegen erhebt Beuren Widerspruch, den die Behörde als unzulässig ablehnt.SEPTEMBER 2005: Der Gemeinderat beschließt, vor dem Verwaltungsgericht gegen diesen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu klagen und die Zulassung des Zielabweichungs-Verfahrens zu erzwingen. (ax)

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