Helfer anmelden

KOBLENZ/HERMESKEIL. (red) Packen beim Bau des Eigenheims Verwandte, Freunde und Nachbarn mit an, müssen diese der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Sonst drohen dem privaten Bauherrn saftige Bußgelder bis zu 2 500 Euro, warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau).

"Viele Häuslebauer wissen nicht, dass freiwillige Helfer automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen und dass dafür Versicherungsbeiträge anfallen", erläutert die Koblenzer IG Bau-Geschäftsführerin Inge Hamm. "Dies gilt auch dann, wenn die Helfer unentgeltlich arbeiten." Die Bauämter geben alle Meldungen an die Berufsgenossenschaft weiter. Die wiederum schickt dem Bauherrn einen Fragebogen, in dem er angeben muss, wer den Bau errichtet. Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten muss die Berufsgenossenschaft informiert werden. Versicherungsbeiträge fallen bei der Bauberufsgenossenschaft an. Die Versicherung zahlt bei Unfallfolgen.

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