"Ich möchte keine zweite Mülltonne!"

GUSENBURG. Horst Kollmann ist sauer: Anfang Februar teilte ihm der Zweckverband ART mit, dass in seinem Haushalt zu wenig Behältervolumen für die Abfallentsorgung vorgehalten werde. Ihm wurde eine zweite 80-Liter-Tonne zugewiesen, obwohl der Sieben-Personen-Haushalt jahrelang mit einer 80-Liter-Tonne ausgekommen war.

Wenn Horst Kollmann von seinen Problem mit den Mülltonnen erzählt, bringt ihn das in Rage. Er lebt mit seiner Frau, den drei Kindern und den Schwiegereltern in einem Haus in Gusenburg. Die Familie ist darauf bedacht, so wenig Müll wie möglich zu produzieren. "Für Bioabfälle besitzen wir einen großen Komposthaufen, und sollte unser Abfallsammelbehälter wegen einer Feier mal nicht ausreichen, kaufen wir einen zusätzlichen Abfallsack", erzählt der Familienvater. Kein Verständnis für die Forderung der ART

Jahrelang seien sie mit einer 80-Liter-Tonne ausgekommen. Doch Anfang Februar dieses Jahres erreichte die Familie ein Brief, in dem stand, dass im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wurde, dass bei seinem Anwesen in Gusenburg zu wenig Behältervolumen für die Abfallentsorgung vorgehalten werde. Weiter war darin zu lesen, dass nach Paragraf 12 der aktuellen Abfallssatzung der Zweckverband bestimme, welche Abfallsammelbehälter für Restabfall vorzuhalten seien. "Zehn Liter pro Person und Woche, maßgebend ist der Hauptwohnsitz", liest Horst Kollmann vor. Das heißt: Entsprechend dem vierzehntägigen Entleerungsrhythmus, 140 Liter für Familie Kollmann. "Da in ihrem Anwesen sieben Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden wir auf zwei 80-Liter-Abfallsammelbehälter für Restabfall tauschen", steht in dem Schreiben der ART. Protest blieb erfolglos

Kollmann verstand die Welt nicht mehr. "Wenn ein Haushalt, mit wie viel Personen auch immer, mit dem vorgegebenen Abfallsammelbehälter auskommt, warum will man diesem Haushalt dann eine zweite Tonnen aufdrängen?" Er wandte sich mit einem Schreiben an die ART. Horst Kollmann machte darin deutlich, dass die Familie die Bereitstellung eines unnötigen zweiten Behälters ablehnt. Kollmann: "Besonders ist mir aufgestoßen, dass in der Abfallsatzung in Paragraf 3 steht, dass der Zweck des Zweckverbandes ART ist, die Abfallvermeidung zu fördern." Genau das praktiziere die Familie seit Jahren und werde seiner Meinung nach jetzt für das umweltbewusste Verhalten bestraft. "Sollen wir unseren Müll jetzt verdoppeln?", fragt er zynisch. 94,44 Euro müsse er jetzt pro Jahr für etwas zahlen, was er nicht haben möchte und nicht brauche. Die Antwort der ART war eindeutig: "Auch unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes haben wir leider keine Möglichkeit von der beabsichtigten Maßnahme abzusehen", war in dem Antwortbrief zu lesen. Ebenso wurde der Vorschlag des Gusenburgers, einen Kompromiss mit einer 120-Liter-Tonne zu finden, zurückgewiesen. "Die Reaktion des Bürgers ist nachzuvollziehen, aber wir setzen eine Satzung durch", sagt ART-Geschäftsführer Max Monzel. Dahinter stünde das Primat der Gebührengerechtigkeit. Der Zweckverband erhebe zur Deckung seiner Kosten Gebühren nach der jeweils aktuellen Gebührensatzung. Demnach hat die ART ein behälterbezogenes Gebührensystem und bedient sich bei der Kalkulation der Gebühren einer so genannten Mischkalkulation. "Komisch, dass sich die ganzen Jahre kein Mensch darum gekümmert hat", schimpft Kollmann. Und er fügt hinzu: "Uns wird vorgeschrieben, wie viel Müll wir zu produzieren haben. Demnächst flattert dann vielleicht auch ein Schreiben ins Haus, dass wir mindestens so und soviel Strom und Wasser verbrauchen müssen."

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