Jugend darf sich in der Schule einrichten

Hentern · Die Gemeinde Hentern hat ihr Ziel erreicht: Im ehemaligen Schulgebäude kann ein Jugendraum betrieben werden - gegen eine geringe monatliche Miete, die an die Verbandsgemeinde als Noch-Eigentümerin fließt. An anderer Stelle gibt es noch Klärungsbedarf.

 Das Gebäude der Grundschule Hentern steht seit Juli leer. Künftig dürfen dort aber Jugendliche aus dem Dorf einen Treffpunkt für sich und ihre Altersgenossen einrichten. Wie das Haus langfristig genutzt werden soll, will die Ortsgemeinde im Rahmen einer Dorfmoderation herausfinden.TV-Foto: Christa Weber

Das Gebäude der Grundschule Hentern steht seit Juli leer. Künftig dürfen dort aber Jugendliche aus dem Dorf einen Treffpunkt für sich und ihre Altersgenossen einrichten. Wie das Haus langfristig genutzt werden soll, will die Ortsgemeinde im Rahmen einer Dorfmoderation herausfinden.TV-Foto: Christa Weber

Foto: (h_hochw )

Hentern Die Grundschule im Dorf ist seit Juli geschlossen. Die Kinder aus Hentern und Umgebung werden seit Schuljahrsbeginn an der Grundschule in Zerf unterrichtet - so hatte es der Rat der Verbandsgemeinde (VG) Kell beschlossen. Was nun langfristig aus dem Schulgebäude in Hentern werden soll, ist noch völlig offen. Dennoch wollte die Ortsgemeinde dort zumindest übergangsweise einen Treffpunkt für ihre Dorfjugend schaffen. Das Ziel hat sie nun erreicht.
Denn inzwischen gibt es eine Einigung mit der Verbandsgemeinde, die noch Eigentümerin der Schule ist. Das berichteten Ortsbürgermeister Michael Marx und sein Stellvertreter Michael Lehnen am Montagabend im Gemeinderat. "Es ging nicht ohne eine kleine Miete", sagte Marx. Man habe sich auf monatlich 50 Euro geeinigt. Dafür könnten zwei Räume im Untergeschoss ab sofort von den Jugendlichen genutzt werden. Der Mietvertrag habe eine Laufzeit von zwölf Monaten.
Laut Michael Lehnen wurde der Schlüssel bereits an die Jugendgruppe übergeben, die ein paar kleine Umbauten plane. "Wir geben ihnen noch etwas Zeit, es sich dort gemütlich zu machen." Danach sollten die Jugendlichen mit Unterstützung von VG-Jugendpfleger Jochen Heib eine Nutzungsordnung für die Räume aufstellen. "Wichtig ist, dass wir unser Versprechen gehalten haben", betonte Lehnen. "Sie bekommen noch vor dem Winter ihren Jugendraum."
Etwas schwieriger gestaltet sich die Rückübertragung des nicht mehr für schulische Zwecke benötigten Gebäudes ins Eigentum der Ortsgemeinde Hentern. In der Vergangenheit gab es einen Zweckverband, in dem sich Hentern, Baldringen und Schömerich den Unterhalt des Henterner Sportplatzes, der Schule und der Lehrerwohnungen dort teilten. Der Verband existiert seit Mitte der 1970er Jahre zwar nicht mehr. Laut einem Schreiben der Keller VG-Verwaltung wurde bei der Auflösung aber keine verbindliche Entscheidung über die Vermögensaufteilung getroffen. Daher lebe der Zweckverband wieder auf, solange diese Dinge nicht abgewickelt seien. Laut Ortschef Marx könnte dies eventuell bedeuten, dass Hentern in Bezug auf die Schule mit den früheren Zweckverbands-Partnern über Entschädigungen verhandeln müsse. Die Ratsmitglieder widersprachen dem vehement. Der Zweckverband sei schon vor einigen Jahren, als der Sportplatz in den Besitz Henterns übergegangen sei, für "nicht mehr rechtfähig" erachtet worden, erklärte der damalige Ortschef Bernhard Wagner. Ratsmitglied Edgar Mohsmann stellte fest: "Bevor wir hier irgendetwas verhandeln, sollten wir erstmal die Grundlagen klären." Es müsse, "juristisch einwandfrei festgestellt werden, ob es den Zweckverband noch gibt oder nicht", befand auch Marx. Diesbezüglich soll Kontakt zur Verwaltung in Kell aufgenommen werden.
Impulse für die Nachnutzung der Schule, aber auch für andere Stellen im Ort wie beispieslweise den Dorfplatz, wollen die Henterner durch eine Dorfmoderation gewinnen. Ein externer Moderator soll dabei helfen, Ideen zu sammeln. Der Antrag auf eine Landesförderung von maximal 12 000 Euro ist laut Marx auf dem Weg. Die Chancen stünden gut, dass der Zuschuss für 2018 bewilligt werde. 2019 wolle die Gemeinde versuchen, als Schwerpunktgemeinde für Dorferneuerung anerkannt zu werden.

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