Juristisches Nachspiel bleibt aus

GRIMBURG/TRIER. (red/ax) Wegen des Mitte Februar im Kindergartenbus "vergessenen" dreijährigen Julian Robert aus Grimburg wird es kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Richard Groß oder die Kreisverwaltung geben. Dies entschied jetzt die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz.

Die Behörde habe eine entsprechende Beschwerde des Anwalts der Grimburger Familie mit der Begründung abgewiesen, dass es aus ihrer Sicht keinerlei strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Ermittlungen gäbe, teilte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gestern die neuesten Entwicklungen im Fall "Julian" (der TV berichtete mehrfach) mit. Dieser hatte in den vergangenen Wochen zu heftigen Diskussionen über die Frage nach der Aufsichtspflicht des Kreises bei der Beförderung von Kindergartenkindern geführt. Für den Dreijährigen aus Grimburg war die Fahrt zum Kindergarten in Gusenburg Mitte Februar zum Albtraum geworden. Nachdem der kleine Passagier nicht in Gusenburg ausgestiegen war, wurde er vom Busfahrer unbemerkt bis zum Linienbus-Ende ins saarländische Nonnweiler weitergefahren, dort versehentlich im abgestellten Bus eingesperrt und erst eine Stunde später befreit. Der Rechtsanwalt der Familie Robert hatte darauf hin mehrfach angekündigt, er wolle Landrat Groß mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung für das Vorkommnis haftbar machen.Staatsanwaltschaft Trier: "Vorwürfe sind haltlos"

Laut Auskunft von Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, habe die Staatsanwaltschaft Trier in einem Schreiben an den Anwalt der Eltern des dreijährigen Julian bereits am 9. März 2004 erklärt, dass diese Vorwürfe abwegig und haltlos seien. Ein strafrechtliches Fehlverhalten irgendeines Beteiligten, insbesondere des Landrates, sei nicht zu erkennen, hieß es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft weiter. In der Begründung wurde zudem erneut darauf hingewiesen, dass die Urteile der Verwaltungsgerichte in Sachen Kindergartenbeförderung nicht entschieden haben, wie die konkrete Ausgestaltung der Aufsichtspflicht des Kreises ausgestaltet werden muss. Mit seiner Beschwerde gegen diese Entscheidung blieb der Anwalt der Familie Robert jetzt auch bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erfolglos.

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