Kampf um die Aufsicht im Bus

BEUREN. Der Landkreis Trier-Saarburg übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit der Kinder, sobald sie den Bus betreten, der sie zur Kindertagesstätte und wieder zurück bringt. Deshalb muss die Kreisverwaltung eine Aufsichtsperson stellen - eine aus Sicht des Kreiseltern-Ausschusses und vieler betroffener Eltern logische Konsequenz.

Kinder schlafen auf der Rückbank des Busses ein, verpassen ihre Haltestelle und fahren bis zur Endstation mit. Der Busfahrer merkt es nicht. Fahrpläne werden geändert und bringen die Kinder zu Hauptstraßen, deren Komplexität das im Vorschulalter ohnehin kaum vorhandene Gefahrenbewusstsein vollkommen überfordert. Die Besorgnis der Eltern von Kindern, die den Weg zur Tagesstätte mit dem Bus zurücklegen müssen, ist groß.Beispiele wie diese stammen aus den Erfahrungen betroffener Eltern. Dennoch blieb die Diskussion im Beurener Bürgerhaus, zu der Suzanne Gessner als Vorsitzende des Kreiseltern-Ausschusses (KEA) eingeladen hatte, ruhig und sachlich. Es gab keine Polemik, niemand erhob die Stimme.Auseinandersetzung um Aufsichtsperson

Mehr als 50 Mütter und Väter waren am Dienstagabend nach Beuren gekommen, um zusammen mit dem Vorstand des KEA und einem Rechtsanwalt die Folgen des Urteils zu diskutieren, mit dem das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Verantwortung für die Bus fahrenden Kindergarten-Kinder dem Landkreis auferlegt hat.Die Forderung einer erwachsenen Aufsichtsperson im Bus bleibt das Zentrum der Auseinandersetzung zwischen den Eltern und Landrat Richard Groß. "Das Urteil des Gerichts hat die Aufsichtspflicht des Kreises vom Eingang des Kindergartens zur Bustür vorverlegt", betonte Suzanne Gessner. "Während der Busfahrt muss die Aufsicht genau so sorgfältig und umfassend sein wie im Kindergarten."Das sieht die Kreisverwaltung anders. Am Montagabend hatte der Landrat vor dem Kreisausschuss erklärt, dass "die Kläger noch immer auf dem schlicht unzutreffenden Standpunkt stehen, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz fordere generell eine Begleitperson im Bus." Dieses mittlerweile rechtskräftige Urteil ist der Abschluss eines Rechtsstreits zwischen einem Elternpaar aus Naurath/Wald und dem Landkreis Trier-Saarburg (der TV berichtete).In einem Punkt stimmen Eltern und Landrat überein: "Die Wahl der Mittel, eine sichere Beförderung der Kinder zu gewährleisten, liegt beim Kreis." Doch dieser will auf der Basis entsprechender Richtlinien vom Land aktiv werden und lehnt einen Alleingang ab. Gessner: "Dabei ist die Sache klar. Die Verantwortung während der Busfahrt ist untrennbar mit einer Aufsichtsperson verbunden."Anhalten, um Ordnung zu schaffen

"Sprechen sie mit dem für ihre Kinder zuständigen Busfahrer", forderte Ulla Kolling, zweite Vorsitzende des KEA, die Eltern im Beurener Bürgerhaus auf. "Ich habe es getan. Der Fahrer ist mit einem Bus voller Kleinkinder völlig überfordert. Er muss manchmal mehrmals auf der Strecke anhalten, um Ordnung zu schaffen."Landrat Groß hatte im Kreisausschuss über eine von der Verwaltung bereits veranlasste Mängel-Umfrage berichtet. "Durch dieses Schreiben an die Leitungen der Kindergärten will der Landrat sich den Rücken frei halten", betonte Rechtsanwalt Weber, der auch das Elternpaar aus Naurath/Wald vertreten hat. "Wenn aber alle Eltern der Kreisverwaltung schriftlich über die Probleme berichten, die durch das Fehlen einer Aufsichtsperson entstehen, kann er nicht mehr behaupten, dass es diese Probleme nicht gibt."Christel Willems aus Konz hat das schon getan. "Ich bin gezwungen, meine Kinder Nina und Michelle selbst zum Kindergarten nach Niedermennig zu fahren, weil der Landkreis seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt". Deshalb stellte sie die Kosten dem Landkreis in Rechnung: 695,20 Euro."Die Kreisverwaltung kann diese Forderung nicht begleichen", antwortete Landrat Groß schriftlich. "Auf den geforderten Betrag besteht kein Rechtsanspruch." Das Koblenzer Gericht habe einen Antrag des Klägers, der auf die Feststellung gerichtet war, der Kreis müsse in jeder Beförderung Begleitpersonen vorsehen, ausdrücklich zurückgewiesen."Es handelt sich dabei nicht etwa um eine Interpretation des Urteils durch die Kreisverwaltung", betonte Groß gegenüber dem TV . "Auch in der Informationsvorlage für den Kreisausschuss haben wir das Urteil nicht interpretiert, sondern den Urteilstext zitiert."

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