Lampadener verweigern Zustimmung zu Jahresabschlüssen und streiten um Kreisstraße

Lampaden · Der Ortsgemeinderat Lampaden geht auf Konfrontationskurs mit der Kommunalaufsicht: Er hat wiederholt den Abschlüssen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 nicht zugestimmt. Die Behörde hält dies für rechtswidrig. Bleibt das Gremium stur, könnte ein für die Aufsichtsbehörde bislang einmaliger Schritt folgen.

Lampadener verweigern Zustimmung zu Jahresabschlüssen und streiten um Kreisstraße
Foto: (h_hochw )

Lampaden. Ein Vorgang, der im Gemeinderat in der Regel ohne große Diskussion abgehandelt wird, beschäftigt das Lampadener Gremium nun schon seit fast einem Jahr. Und er stellt die Kommunalaufsicht beim Kreis Trier-Saarburg vor eine Premiere: Sie sieht sich erstmals damit konfrontiert, einen Beschluss über den Jahresabschluss einer Ortsgemeinde und die Entlastung des Gemeindevorstands womöglich selbst zu fassen, weil der betreffende Gemeinderat diesen wiederholt verweigert hat.

Was steckt dahinter? Es geht um die Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 und die Entlastung des damaligen Lampadener Ortsbürgermeisters. Mit dessen Entlastung drückt der Rat aus, dass er an dem Ergebnis der Haushaltswirtschaft, wie sie in der Jahresrechnung nachgewiesen ist, nichts zu beanstanden hat. Sowohl die Entlastung als auch die Feststellung der Jahresabschlüsse wurden allerdings am 25. Juni 2015 mehrheitlich vom Lampadener Rat verweigert.
Die Gründe dafür nennt der seit 2014 amtierende Ortsbürgermeister Martin Marx (BGL) stellvertretend für die Ratsmitglieder, die mit Nein gestimmt hatten: Die von der Gemeindeordnung vorgegebene Frist, nach der die Abschlüsse sechs Monate nach Ende eines Haushaltsjahres von der Verwaltung vorgelegt werden müssten, sei in beiden Fällen nicht eingehalten worden. Dies gelinge seit Einführung der doppischen Haushaltführung vor sieben Jahren in keiner Ortgemeinde der Verbandsgemeine (VG) Kell am See. Es gebe aber "kein Gesetz", das es ermögliche, diese Fristüberschreitung "zu heilen". Die späte Vorlage der Abschlüsse erschwere die Information über die tatsächliche finanzielle Lage der Ortsgemeinde.

Norbert Koltes (BGL), Mitglied des damaligen Rechnungsprüfungsausschusses, erklärte zudem in der Sitzung im Juni, dass die Abschlüsse der gesetzlich geforderten Vorstellung "einer geordneten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage grundlegend widersprechen". Schulden würden mit Schulden bezahlt, eine Lösung der "dramatischen Finanzlage" sei nicht in Sicht. Zudem gewähre die Kommunalaufsicht Kredite, ohne zu erklären, "wie die Überschuldung jemals zurückgeführt werden könne".
Die im Juni gefassten Beschlüsse der Lampadener setzte VG-Bürgermeister Martin Alten allerdings aus - mit der Begründung, dass sie rechtswidrig seien. Der Rat musste sich daher am 22. Februar mit dem Thema erneut befassen, blieb aber bei seiner Haltung. Nun musste die kommunale Aufsichtsbehörde, angesiedelt bei der Kreisverwaltung, aktiv werden.
Diese habe die Beschlüsse geprüft und die darin vorgebrachten Bedenken zurückgewiesen, erklärt Kreissprecher Thomas Müller auf TV-Anfrage und erläutert die Hintergründe: Eine Entlastungsverweigerung müsse "zweifelsfrei" zum Ausdruck gebracht werden, sie sei zudem "sorgsam abzuwägen und zutreffend zu begründen". Die vom Rat genannten Begründungen rechtfertigten allerdings "evident nicht die Entscheidung, die Entlastung und Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse (…) zu versagen".
Die Fristüberschreitung sei der Umstellung auf die neue Buchführung geschuldet und betreffe alle Verbandsgemeinden im Kreis. Die Verzögerungen seien "nachvollziehbar", und die Entscheidung über die Entlastung des Gemeindevorstands "auch später noch möglich". Zudem lege die VG-Verwaltung die Abschlüsse vor, nicht der Ortsbürgermeister. Gegen ihn würden vom Rat keine Vorwürfe erhoben, es würden "keine Unregelmäßigkeiten in den Rechnungen beanstandet", sagt Müller.
Man könne den Ortsbürgermeister nicht für die negative finanzielle Entwicklung der Gemeinde "in Haftung nehmen".
Wie geht es nun weiter? Die Kommunalaufsicht habe ein Anhörungsverfahren eingeleitet, erklärt Müller. Der Rat habe seine Beschlüsse nun aber erneut bestätigt. "Wir haben ihn deshalb jetzt aufgefordert, die Entlastung zu beschließen." Zudem überlege die Behörde, ob sie ein erneutes Anhörungsverfahren einleite. "Bleibt der Rat dann immer noch bei seinem Beschluss, werden wir ihn selbst treffen." Dagegen könne die Ortsgemeinde vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Der Lampadener Ortschef sieht "höhere Prüfinstanzen gefragt, um den Sachverhalt zu klären". Seiner Ansicht nach wurden "reichlich Begründungen vorgelegt, aber ignoriert". Der Rat habe "gesetzeskonform" entschieden.Meinung

In die Sackgasse manövriert
Zugegeben, die Materie ist komplex. Niemand wird bestreiten, dass die finanzielle Entwicklung der Ortsgemeinden, die zum Teil hochverschuldet sind, bedenklich ist. Diese Entwicklung zu hinterfragen, ist das gute Recht eines Gemeinderats. In diesem Fall hat er sich allerdings verrannt und in die Sackgasse manövriert. Ja, die Frist zur Vorlage der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 war überschritten. Den Abschlüssen nicht zuzustimmen, ändert aber doch nichts daran, dass die Verwaltung durch die Umstellung der Haushaltsführung stärker belastet ist und die Dinge deshalb nicht schneller aufarbeiten kann. Und sie ändert nichts an dem grundsätzlichen Problem, dass sich die Ortsgemeinden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, weiter verschulden. Diese Entwicklung kann einem nicht gefallen. Aber sie hat nichts damit zu tun, ob der Gemeindevorstand korrekt gearbeitet hat. Die Entlastung von Ortsbürgermeister und Beigeordneten damit zu verknüpfen ist unfair. Davon abgesehen haben sie finanzielle Entscheidungen nicht allein getroffen, dahinter standen Ratsbeschlüsse. Wer sich an dem Thema festbeißen will, verschwendet Zeit und Kraft, die er sinnvoller investieren könnte. c.weber@volksfreund.deExtra

Einweiteres Streitthema zwischen dem Lampadener Gemeinderat und der Kreisverwaltung ist die geplante Abstufung der K 44/55 nach Geisemerich. Auch hier scheint eine Einigung nicht in Sicht. Der Kreis möchte die Straße zum 1. Januar 2017 abstufen, weil sie als Sackgasse ohne "überörtliche Bedeutung" die Erfordernisse einer Kreisstraße nicht erfülle. Im April wurde sie instandgesetzt, um sie der Ortsgemeinde übergeben zu können. Diese müsste sich künftig um die Unterhaltung kümmern (der TV berichtete mehrfach). Das aber lehnt die Mehrheit des Rats weiterhin ab. Moniert wurde zudem, dass die Baufirma im Bereich der Bankette entlang der Fahrbahn nicht zufriedenstellend gearbeitet habe. "Der Untergrund ist zu weich, in den Kurven fehlen Rasengittersteine, die das Ganze befestigen", beklagte BGL-Mitglied Franz-Georg Laaß. In den Banketten gebe es bereits "20 Zentimeter tiefe Rillen". Der Kreis müsse als Eigentümer Nachbesserungen veranlassen, "bevor wir am Ende für die Schäden bezahlen müssen". Zusätzlich regte Laaß an, sich in Bezug auf die geplante Abstufung "Rechtsauskunft bei der ADD", der Landesaufsichtsbehörde in Trier, zu erbitten. Denn die Frage, ob die Bedingungen für eine Abstufung erfüllt sind, sei aus Sicht des Rats nicht geklärt. Dem stimmte eine Mehrheit von neun Ratsmitgliedern zu. Kreissprecher Thomas Müller räumt auf TV-Anfrage ein, dass "die Bankette ungenügend ausgearbeitet sind". Die Firma sei beauftragt worden, nachzuarbeiten. Davon unabhängig werde der Kreis zum 1. Januar 2017 das Abstufungsverfahren einleiten. "Es wäre wünschenswert, dass die Ortsgemeinde dem zustimmt", sagt Müller. Falls nicht, werde der Kreis wie bereits angekündigt ein Schiedsverfahren beim Landesbetrieb Mobilität beantragen. Dieser werde dann prüfen, ob die Kriterien für eine Abstufung im Falle der K44/55 erfüllt sind. cweb

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