Landgericht hebt Hakenkreuz-Urteil auf

Mit einem Freispruch endete am Montag für einen 28-jährigen Mann seine Berufungsverhandlung vor dem Trierer Landgericht. Dem Angeklagten könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er in Hermeskeil mit Margarine ein Hakenkreuz an ein Schaufenster geschmiert und sich damit des Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen schuldig gemacht hat, urteilte die Strafkammer.

Hermeskeil. Der Fall sorgte vor 13 Monaten für Schlagzeilen: Am letzten Juni-Wochenende 2008 hatten Unbekannte an mehreren Gebäuden in der Saarstraße die Fassaden und Fenster mit Fett verschmiert - darunter die evangelische Kirche, eine Pizzeria und ein Fotostudio. Am Schaufenster einer Änderungsschneiderei, prangte sogar ein circa 80 mal 50 Zentimeter großes Hakenkreuz auf der Scheibe (der TV berichtete). Wie sich herausstellte, hatten die Täter zuvor einen großen Margarineblock aus einer Bäckerei an der Ecke Züscher Straße gestohlen.

Nach dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen hatte für das Hermeskeiler Amtsgericht festgestanden: All diese Taten können einem 28-Jährigen aus der Hochwaldstadt zur Last gelegt werden, der womöglich zusammen mit weiter unbekannten Mittätern sein Unwesen getrieben hatte. Auf die Schliche waren die Ermittler dem Mann gekommen, weil sie am Schaufenster der Pizzeria einen Handabruck sichern konnten, der mit den erkennungsdienstlichen Merkmalen des Angeklagten identisch war. Wegen der Hakenkreuz-Schmiererei und damit des Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen verurteilte das Amtsgericht im Januar 2009 den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 40 Euro.

Dagegen hatte der Hermeskeiler jedoch Berufung eingelegt, die bei der gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht Erfolg hatte. Angaben zum Sachverhalt machte der Beschuldigte zwar nicht. Nach der Anhörung mehrerer Zeugen blieben für den Vorsitzenden Richter Peter Egnolff aber "zu viele Fragen offen", die Beweislage blieb ihm zu dünn.

Klar sei lediglich, dass der 28-Jährige für die Schmierereien an der Pizzeria verantwortlich war. Daraus könne man aber nicht den Rückschluss ziehen, dass der Angeklagte auch das Hakenkreuz an das Schaufenster der Änderungsschneiderei aufgetragen habe. Möglicherweise habe es sich dabei um den "Exzess eines Mittäters" gehandelt. Denkbar sei aber auch, dass aus dem Fettfleck erst später das Nazi-Symbol entstanden ist. "Die Tatzeit kann nämlich nicht eng genug eingegrenzt werden", betonte Egnolff. Die Fett-Schmierereien waren einer Zeugin bereits am frühen Sonntagmorgen, 29. Juni 2008, aufgefallen.

Die Polizei wurde darüber und über das Auftauchen des Hakenkreuzes aber erst am Abend aufmerksam gemacht. Sowohl Verteidigerin Daria Shigihara als auch Staatsanwalt Christian Schmidt sprachen angesichts dieser Faktenlage gestern von "Zweifeln an der Täterschaft" des 28-Jährigen. Dem schloss sich die zweite Srafkammer an. Sie sprach den Angeklagten frei und hob damit das Urteil des Amtsgerichts Hermeskeil auf.

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