Naturpark-Auflagen gelten nicht für Beuren

BEUREN. Der Windkraft-Streit im Hochwald geht weiter: Die obere Landespflegebehörde hat die Gemeinde Beuren überraschend von den in der Naturpark-Verordnung festgelegten Verboten befreit. Damit ist eine der Hürden, die bislang der Aufstellung von sieben Windrädern entgegenstand, aus dem Weg geräumt. Der Kreis hat gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt.

Rückblende Juni 2004: Nach langen Diskussionen in der gesamten Region Trier genehmigt das Mainzer Innenministerium den Raumordnungsplan, Teilbereich Windenergie, in dem exakt festgelegt ist, an welchen Standorten sich künftig die Rotoren drehen dürfen. "Jetzt ist der Spaß vorbei", sagte damals Landrat Richard Groß und der Hermeskeiler VG-Bürgermeister Michael Hülpes betonte: "Damit ist der Deckel endgültig zu."Gemeinde will sieben weiße Riesen installieren

Gerichtet waren diese Aussagen auch an die Gemeinde Beuren, die auf ihrer Gemarkung sieben weiße Riesen installieren will, jedoch in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück liegt. Die Naturpark-Verordnung spricht aber in Paragraph 5 ein Verbot für die Errichtung gewerblicher Anlagen in der Kernzone aus. Gegen dieses Verbot kämpfte der Beurener Ortsbürgermeister Manfred Köhl zwar jahrelang hartnäckig an; nach dem Abschluss des Planverfahrens schienen seine Bemühungen jedoch gescheitert. Doch das schien nur so: Denn jetzt schlug im Hochwald in Form eines Schreibens der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord "eine kleine Bombe" (Hülpes) ein. Die obere Landespflegebehörde hat Beuren jetzt von den Auflagen in der Naturpark-Verordnung befreit. "Für die Gemeinde liegt eine unbeabsichtigte Härte im Einzelfall vor", begründet die Koblenzer Behörde ihre Entscheidung. Sie verweist auf die bereits bestehenden Vorbelastungen am vorgesehenen Standort, der direkt an der A 1 liegt, und kommt zu dem Schluss: "Bau und Betrieb der Windräder Beuren wären angesichts des vorhandenen Lärms der Autobahn sowie der bereits laufenden Windräder Pölert und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds möglich." "Optisch wären unsere Windräder doch nur ein Lückenschluss", argumentiert auch der Beurener Ortschef vor dem Hintergrund des in Kürze bevorstehenden Baubeginns im Windpark Mehring. Dort werden auch auf Naurather und Bescheider Gebiet Räder stehen. Köhl kündigte nach dem "wichtigen Etappensieg" an, zusammen mit dem Investor die Aufnahme der Flächen in den regionalen Raumordnungsplan zu beantragen. Dazu müsste ein so genanntes Zielabweichungsverfahren in die Wege geleitet werden. Denn der Raumordnungsplan sieht ebenso wie der im Jahr 2002 verabschiedete Flächennutzungsplan der VG Hermeskeil keine Windkraft auf Beurener Gebiet vor. "Wir werden das Pferd jetzt von oben nach unten aufzäumen", gibt sich Köhl aber optimistisch. Als Ortsbürgermeister sei er dazu aufgefordert, die Einnahmesituation der Gemeinde nachhaltig zu verbessern, rechtfertigt er sein Vorgehen. Denn allein an Pacht würden die sieben Windräder jährlich 210 000 Euro einbringen. Sollte das Beurener Begehren abgeschmettert werden, "dann werden wir Rechtsmittel einlegen", betont Köhl. Dass es zu dieser juristischen Auseinandersetzung kommen wird, scheint wahrscheinlich: Denn der Landrat hat als Vorsitzender der Planungsgememeinschaft Region Trier bereits Widerspruch gegen den Bescheid der SGD Nord eingelegt.Änderung der Geschäftsgrundlage

Das teilte die Kreisverwaltung auf TV -Anfrage mit. "Wir sind vor allem deshalb verwundert, weil die SGD noch vor wenigen Monaten dem Raumordnungsplan mit dem Windkraft-Ausschluss für Beuren zugestimmt hat und der Bescheid allen bisherigen Verlautbarungen dieser Behörde entgegensteht", heißt es in Trier. Aus Sicht der Kreisverwaltung als zuständiger Genehmigungsbehörde stünden die Chancen für den Windpark Beuren aber unverändert schlecht. Die Befreiung beziehe sich nämlich nur auf die Verbote nach der Naturpark-Verordnung. Die für die Genehmigungsbehörde verbindlichen Planwerke (Raumordnungsplan und VG-Flächennutzungsplan) würden Beuren als Windkraft-Standort aber weiterhin ausschließen. Wenig Freude ruft die Entscheidung schließlich auch bei VG-Chef Hülpes hervor. Der VG-Rat sei bei der Verabschiedung des Flächennutzungsplans davon ausgegangen, dass eine Befreiung von der Naturpark-Verordnung unmöglich sei. "Das war unsere Geschäftsgrundlage. Wenn jetzt ein entscheidender Parameter verändert wird, dann gerät der ganze Plan ins Wanken", fürchtet Hülpes. Er sieht zudem die Gefahr eines Präzedenzfalls, auf den sich künftig auch andere Windkraft-willige Gemeinden berufen könnten.

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