"Nein" auch von Ersatzleuten

Jetzt ist es amtlich: Im Gemeinderat Waldweiler werden bis 2009 keine CDU-Mitglieder mehr vertreten sein. Nachdem alle fünf Christdemokraten Ende Mai aus Protest das Gremium verlassen hatten (der TV berichtete), erklärten inzwischen auch die verbliebenen Ersatzleute auf der CDU-Liste ihren Verzicht auf ein Ratsmandat.

Waldweiler. (ax) Ihr Sprecher Bernhard Zender hatte es bereits bei der turbulenten Sitzung Ende Mai angekündigt: Die bis dato fünf Mitglieder der CDU im Waldweilerer Gemeinderat (Alfred Zender, Bernhard Zender, Bernhard Schmitt, Werner Adams und Karl Franzen) würden mit sofortiger Wirkung den Rat verlassen und ihr Mandat niederlegen, so Bernhard Zender damals. Zwischenzeitlich hat das Quintett auch in schriftlicher Form seinen Rückzug aus dem Gemeindegremium erklärt. Bei den Kommunalwahlen 2004 standen zwar sechs weitere Bewerber auf der CDU-Liste, die als Ersatzpersonen infrage gekommen wären. Sie haben mittlerweile jedoch ebenfalls allesamt schriftlich darauf verzichtet, ein Mandat im Gemeinderat wahrzunehmen. Damit sinkt die Zahl der Ratsmitglieder in Waldweiler bis zum Ende der Legislaturperiode auf sieben. Der Rat behält jedoch seine Handlungsfähigkeit. Nach Paragraf 29 der Gemeindeordnung hätte es nur dann Neuwahlen geben müssen, wenn im Gremium weniger als die Hälfte der ursprünglich zwölf Ratsmitglieder verblieben wäre. Vorangegangen waren jahrelange Auseinandersetzungen zwischen CDU einerseits und SPD- sowie FWG-Fraktion andererseits. Sie gipfelten vor einigen Wochen in einem Eklat, als Ortsbürgermeister Manfred Rauber (SPD) das CDU-Ratsmitglied Alfred Zender nach einem verbalen Schlagabtausch aus dem Sitzungssaal verwies. Daraufhin hatte die CDU Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Rauber eingelegt. Ob sich der Ortsbürgermeister eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hatte, musste der Erste Beigeordnete Peter Wagner (FWG) prüfen. Wie er dem TV jetzt mitteilt, "bin ich nach sorgfältiger Bewertung der Dienstaufsichtsbeschwerde im Rahmen meiner Zuständigkeit zu der Entscheidung gelangt, dass im vorliegenden Fall eine Dienstpflichtverletzung durch Manfred Rauber nicht vorliegt".

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