Neue Hauptsatzung, ein strittiger Punkt

Der Weg für die Einrichtung eines Ältestenrats im Stadtrat Hermeskeil ist frei. Das Gremium nahm in seiner Sitzung am Dienstag die dafür nötige Änderung der Hauptsatzung vor. Die Kommunalverfassung enthält eine weitere wichtige Neuerung. Wenn der Stadtbürgermeister die Zuständigkeit für einen Geschäftsbereich abgeben will, muss er sie nicht mehr automatisch dem ersten Beigeordneten übertragen.

Hermeskeil. (ax) Trotz eines strittigen Punkts kennzeichnete ein sachlichesKlima die Beratungen des Stadtrats. In deren Zentrum stand die Änderung der Hauptsatzung. Mit 13 zu zehn Stimmen votierte das Gremium für die Neuregelungen über die Verfassung der Stadtverwaltung. Befürworter waren SPD, Linke und BFB. Die CDU-Räte waren dagegen. Bei der FWG gab es ein geteiltes Meinungsbild.

Neu: Hermeskeil hat einen Ältestenrat



Wichtige Änderung Nummer eins: In Hermeskeil wird erstmals ein Ältestenrat installiert. Das hatte Stadtbürgermeister Udo Moser (BFB) bereits kurz nach seinem Wahlsieg im Juni angeregt. Ihm gehören neben Moser die beiden Beigeordneten Willi Auler und Volker König sowie die Vorsitzenden der fünf Fraktionen an. Das Gremium soll Moser in wichtigen Stadtangelegenheiten zur Seite stehen und Anregungen bei der Festsetzung der Tagesordnung und des Ablaufs von Stadtratssitzungen geben. Der Ältestenrat hat nur beratende Funktion und trifft keine Sachentscheidungen.

Umstritten war aber der zweite bedeutsame Änderungsvorschlag. Bei allem "grundsätzlichen Einverständnis" für die neue Hauptsatzung, so CDU-Sprecher Bernd Mende, werde seine Fraktion nicht zustimmen, dass der Stadtbürgermeister nicht mehr daran gehalten ist, die Leitung eines Geschäftsbereichs auf den ersten Beigeordneten zu übertragen. So hatte es Mosers Vorgängerin Ilona König (CDU) gehandhabt. Sie hatte ihren ersten Beigeordneten Karl Heil (FWG) mit der Leitung der Sachgebiete städtischer Bauhof, Bauwesen, Straßenbau und Liegenschaften betraut.

Zwei Beigeordnete, aber nur ein Geschäftsbereich



Im neu formierten Stadtrat hat CDU-Mann Auler das Amt des ersten Beigeordneten inne. Volker König (SPD) ist zweiter Beigeordneter. Die CDU machte klar, dass sie als stärkste Fraktion den Anspruch stellt, dass Auler einen eigenen Geschäftsbereich erhält. Dieses Zugeständnis wollte Moser aber nicht machen. "Die CDU ist in die Arbeit eingebunden. Die Bildung eines Geschäftsbereichs ist Sache des Stadtbürgermeisters". Klar sei, dass kein zweiter Geschäftsbereich gebildet werde. Offen hielt Moser jedoch, wer künftig diesen einen Geschäftsbereich leitet und wie dessen Aufgaben-Zuschnitt aussieht. "Dieser Vorschlag wird erst in der nächsten Sitzung vorgelegt und beraten", betonte Moser. Mit der Änderung der Hauptsatzung hat er sich aber die Möglichkeiten geschaffen, sich bei der SPD für deren Unterstützung vor der Stichwahl zu revanchieren und Volker König einen Geschäftsbereich zu übertragen.

Dessen Vergütung wurde übrigens durch die neue Hauptsatzung geändert. Übernimmt ein Beigeordneter einen Geschäftsbereich wird die Aufwandsentschädigung von 35 auf 25 Prozent des dem Stadtbürgermeister zustehenden Betrags reduziert. Dies entlaste die Stadtkasse in der Legislaturperiode um circa 10 000 Euro", so Moser.

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