Plötzlich war die Urne weg: Streit um Umbettung auf dem Reinsfelder Friedhof

Reinsfeld · Die Asche einer Reinsfelderin wurde kurz nach der Bestattung auf dem Friedhof umgebettet – ohne Zustimmung der Angehörigen. Jetzt ist die Urne zwar wieder am ursprünglichen Platz. Die Betroffenen wollen die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen.

Kornelia Otto traut ihren Augen kaum, als sie am 30. März vor der Urnenwand auf dem Reinsfelder Friedhof steht. Die Urnenkammer, in der drei Wochen zuvor die Asche ihrer verstorbenen Mutter bestattet worden war, ist leer. "Ich dachte, die Mama ist weg", beschreibt sie ihre Reaktion. Erst nach einer Weile habe sie entdeckt, dass die Urne samt Inschrift zwei Reihen tiefer in eine andere Kammer der Urnenwand verlegt worden war.

Was war passiert? Mit ihrem Mann Bernhard ist Kornelia Otto der Sache nachgegangen. "Wir waren aufgewühlt und wollten eine Erklärung", sagt Bernhard Otto. Der beauftragte Bestattungsunternehmer habe berichtet, dass er die Urne auf Anordnung des Ortsbürgermeisters umgebettet habe, weil Vorgaben der Friedhofssatzung missachtet worden seien. Die Reinsfelder Satzung besagt, dass die Urnenkammern blockweise von oben nach unten belegt werden. In der untersten von drei Reihen im Mittelblock war noch eine Kammer frei. Die Urne von Kornelia Ottos Mutter war aber oben links bestattet worden. Das Paar habe daraufhin bei Ortschef Rainer Spies angerufen. Der habe "forsch" reagiert und gesagt, dass man für die Verstorbene keine "Extrawürste braten" könne.

Reaktion der Betroffenen Bernhard Otto recherchierte daraufhin die rechtlichen Voraussetzungen für Urnen-Umbettungen. "Da gibt es klare Vorschriften, die missachtet wurden", sagt er. "Auch mit uns, den Angehörigen, hat niemand gesprochen." Bei der zuständigen Friedhofsverwaltung in Hermeskeil habe das Paar um die Rückbettung der Urne in die ursprüngliche Kammer gebeten - was auch sofort geschehen sei.

Gesetzliche Vorgaben Üblicherweise müssen die Angehörigen oder der Bestatter eine Umbettung bei der Friedhofsverwaltung beantragen. Diese erteilt dann die schriftliche Genehmigung. Dies regelt der Paragraf 17 im Landes-Bestattungsgesetz, wonach die Umbettung "nur mit schriftlicher Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde zulässig ist". Auch in der Reinsfelder Friedhofssatzung heißt es, Umbettungen erfolgten nur "auf Antrag" und bedürften der "vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung". Die Gemeinde sei "bei dringendem öffentlichen Interesse" berechtigt, Umbettungen vorzunehmen, die über die Friedhofsverwaltung durchgeführt würden. Im Fall der Familie Otto lagen weder Antrag noch schriftliche Genehmigung vor, wie die Verwaltung bestätigt. Dort spricht man von "vielen Missverständnissen". Die Angelegenheit sei entgegen üblicher Abläufe "auf dem kurzen Dienstweg" geregelt worden.

Erklärungsversuche Der Bestatter, der die Urne in Kenntnis der Friedhofsverwaltung umgebettet hat, sagt, ihm sei bewusst, dass er vor der Umbettung mit den Angehörigen hätte sprechen müssen. Allerdings habe der Ortsbürgermeister verbal einen solchen "Druck" auf ihn ausgeübt und gefordert, er müsse "die Sache sofort rückgängig machen". Er sei deshalb davon ausgegangen, die Angehörigen seien über alles informiert.
Ortsbürgermeister Rainer Spies schildert es anders. Ihm sei aufgefallen, dass bei der Reihenfolge der Belegung ein Fehler passiert sei. Deshalb habe er den Bestatter aufgefordert, diesen rückgängig zu machen. Er habe jedoch zweimal betont, dass der Bestatter zunächst Rücksprache mit den Angehörigen halten müsse. Im Amtsblatt erschien vor kurzem ein Hinweis des Ortschefs, dass bei der Belegung von Urnenkammern keine Wahlmöglichkeit bestehe.

Kritik der Angehörigen Die Ottos nimmt das Geschehene sehr mit. "Mir wird heute noch übel, wenn ich daran denke", sagt Kornelia Otto. Die Um- und Rückbettung erschwere ihre Trauerarbeit, sagt ihr Mann. Die Schwiegermutter habe 45 Jahre lang bei ihnen gelebt. Als das Paar im Januar eine Schiffsreise machte, sei die 95-Jährige bei Verwandten auf der Treppe gestürzt und an den Folgen gestorben.

Sie habe es als "würdelos" empfunden, dass ihre Mutter in eine nicht gesegnete Kammer umgebettet wurde, sagt Kornelia Otto. Die Beerdigung hätten mehr als 100 Menschen besucht, ihre Mutter sei im Ort sehr beliebt gewesen. Zumindest die Rückbettung sei "würdevoll in unserem Beisein" erfolgt. "Der Bestatter hat sich 20 Mal entschuldigt", sagt Bernhard Otto. Er ärgere sich aber über das "pietätlose" Verhalten des Ortsbürgermeisters, der seither "kein Wort des Bedauerns" geäußert habe und laut Otto die Umbettung nie hätte anordnen dürfen. Dies sei aber nicht der Grund dafür, dass sie den Vorfall jetzt öffentlich machten: "Wir wollen klarstellen, dass es so nicht geht, dass man Angehörigen so etwas nicht zumuten kann."Kommentar

So geht es nicht

Ganz unabhängig von der Frage, wer nun dafür verantwortlich ist, dass die Umbettung der Urne vollkommen ohne Einbeziehen der Angehörigen verlaufen ist - so etwas hätte nicht passieren dürfen. So etwas darf man Menschen, die ohnehin schon mit der Trauer um ihre Verstorbenen belastet sind, nicht noch zusätzlich zumuten.

Außerdem stellt sich die Frage, ob die Umbettung der Urne denn überhaupt notwendig gewesen ist. Es stimmt natürlich, dass die in der Satzung beschriebene Belegungs-Reihenfolge nicht beachtet wurde. Aber ist das so gravierend, dass man eine erst vor drei Wochen bestattete Verstorbene aus ihrer vom Pfarrer gesegneten Grabstätte holen muss? Laut Satzung muss für Umbettungen ein wichtiger Grund oder ein dringendes öffentliches Interesse vorliegen. War das hier der Fall? Oder hätte es nicht auch gereicht, die Bestatter noch einmal auf die Vorschriften aufmerksam zu machen und einen Hinweis ins Amtsblatt zu setzen? Im Umgang mit Trauernden und solch sensiblen Dingen sollten die Beteiligten künftig mehr Sorgfalt und Rücksicht beweisen.
c.weber@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort