Qualmfrei - nein danke!

Nächste Woche ist es so weit: Am 15. Februar tritt landesweit das "Nichtraucherschutzgesetz" in Kraft, das auch in Gaststätten gilt. Der TV hat sich bei den Wirten im Hochwald umgehört, was sie von den neuen Regelungen halten: Das Ergebnis: Bei den meisten Befragten stößt das künftige Rauchverbot auf sehr geringe Gegenliebe.

Hermeskeil/Kell am See. "Qualmfrei - nein danke!" Das würden im Hochwald viele Wirte gerne sagen. Doch auch in der Gastronomie gelten ab 15. Februar die Vorgaben des "Nichtraucherschutzgesetzes" (siehe Extra). Josef Kurz vom "Carlos" in Hermeskeil bringt das Rauchverbot auf die Palme: Er hält es für einen "Eingriff in meine Privatsphäre, der eigentlich undenkbar ist". Er rechnet mit Umsatzeinbußen und hat Angst, dass er Stammkunden verliert. "Meine Gäste sind zu 70 Prozent Raucher. Ich muss sie jetzt alle auf die Straße schicken, weil ich nur einen Raum zur Verfügung habe". Das gleiche Problem plagt wenige Meter entfernt auch Frank Hessek von der "Hochwald Jagdstube".Sonderregeln im benachbarten Saarland

Dass ihm die Kundschaft davonläuft, fürchtet er zwar nicht. "Ich gehe aber davon aus, dass die Leute weniger verzehren und sich nicht mehr so lange hier aufhalten". Beide kritisieren, dass es im nahen Saarland Sonderregeln gibt. "Da fühlen wir uns klar benachteiligt." Auch Otto Leyendecker hält "überhaupt nichts" vom neuen Gesetz. "In einer Speise-Gaststätte kann ich ein Rauchverbot ja noch verstehen, aber doch nicht in einer Dorfkneipe. Uns Wirten wird das Leben immer schwerer gemacht. Vielleicht darf man ja irgendwann bei uns auch kein Bier mehr trinken", schimpft der Besitzer des "Gasthauses Leyendecker" in Rascheid. Doch selbst in Gastronomiebetrieben, die in erster Linie von Essensgästen leben, gibt es zum Teil starke Vorbehalte. "Wir sind nicht ganz glücklich mit dem neuen Gesetz", sagen Maria und Karl-Heinz Kuhl. Ihr "Landgasthof" in Reinsfeld wird künftig komplett rauchfreie Zone. "Das Problem ist, dass der Thekenraum kein Raucherraum sein darf. Dabei wäre das für uns optimal gewesen. Wir hätten in diesem Fall immer noch 140 Plätze für Nichtraucher gehabt." Hermann Kolz vom "Jägerhof" in Reinsfeld "will das Ganze erst mal auf sich zukommen lassen". Bei ihm ist der Speiseraum schon lange für Raucher grundsätzlich tabu, während vor der Theke die Zigaretten qualmen. "Diese Regelung hat sich bewährt und wird von den Gästen auch angenommen", sagt er. Liesel Marx, Inhaberin der Gastsstätte "Zur Post" in Zerf, meint sogar lakonisch: "Verbote kann man brechen, und sie werden auch gebrochen".Michael Konz sieht dem neuen Gesetz gelassener entgegen. "Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich hoffe, dass die Gäste die Umstellung nach einiger Zeit akzeptiert haben", sagt der Besitzer des "Friedlichen Landmanns" in Kell, der für Raucher einen kleineren Nebenraum einrichtet. So verfährt auch Siegfried Kasel. "Gut finde ich es aber nicht, dass ich die Leute von der Theke wegschicken muss", sagt der Chef der Manderner "Brunnenstube". Er befürchtet zudem, "dass sich einige Wirte nicht an das Gesetz halten werden und die Leute dann dorthin laufen." Christof Maßem sagt, dass er "aus der Not eine Tugend machen will". Er funktioniert einen Nebenraum zum "Irish Pub" um, in dem geraucht werden darf. Gleichwohl kann der Inhaber des Schillinger "Gasthauses Maßem" dem Gesetz nicht viel Gutes abgewinnen. "Die Leute werden sich noch häufiger in der ,Garagenwirtschaft' treffen und die Gastronomie dadurch weiter schwächen."Lediglich Michael Krämer sagt, "dass ich die Sache nicht so negativ sehe". Zwar gibt es auch im "Hotel zur Post" in Kell Thekengeschäft und einige rauchende Stammkunden. "Hauptsächlich machen wir aber Essen." Er geht deshalb davon aus, dass "die meisten Gäste wohl froh darüber sein werden", wenn es künftig in seinem Betrieb überall qualmfrei bleibt. extra Nichtraucherschutzgesetz: Das ab dem 15. Februar gültige Gesetz sieht ein Rauchverbot für alle Schank- oder Speiseräume in Gaststätten (dazu zählen auch Vereinslokale) sowie für Diskotheken und die gastronomischen Bereiche in Hotels vor. Zwar haben die Betriebe die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Diese müssen aber gekennzeichnet werden. Sie müssen, was die Grundfläche und Anzahl der Sitzplätze angeht, kleiner sein als der Nichtraucherbereich und zudem durch feste Wände vom Rest der Wirtschaft abgetrennt sein. Gästen, die sich nicht an das neue Gesetz halten, droht eine Geldstrafe bis 500 Euro; Wirte müssen mit einem Bußgeld von maximal 1000 Euro rechnen. Zuständig für die Kontrolle sind die Ortspolizeibehörden, also die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden. Im Saarland wird für die Inhaber kleiner Eckkneipen, die keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben, eine Ausnahme gemacht. Sie können ab 15. Februar selbst entscheiden, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen wollen. (ax)

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