Schulbusbrand: Fahrer droht Geldstrafe

Dem 41-jährigen Fahrer des im September bei Mertesdorf in Brand geratenen Schulbusses droht eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft Trier hat beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls beantragt.

 Erinnerungen an den 24. September: Die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung am Gelenkbus. TV-Foto: Archiv/Agentur siko

Erinnerungen an den 24. September: Die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung am Gelenkbus. TV-Foto: Archiv/Agentur siko

Trier. Der Brand eines mit 60 Personen, darunter 51 Schülern, voll besetzten Gelenkbusses am 24. September zwischen Kasel und Mertesdorf hatte zu einer ganzen Welle von Ermittlungen geführt (der TV berichtete). Die Tatsache, dass die hinteren rechten Zwillingsreifen durch starke Reibung Feuer gefangen hatten, brachten Hersteller und Halter des Fahrzeugs ins Visier der Ermittler.

Nachdem Schüler dem Fahrer vorgeworfen hatten, nicht Herr der Lage gewesen zu sein und zu spät auf ihre Warnungen reagiert zu haben, wurde auch gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Bei der Polizei Schweich wurden neun Zeugen zu dem Vorfall befragt; drei Fahrgäste klagten über Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit.

In ersten Stellungnahmen nach dem Unfall hieß es noch, der Fahrer habe schnell und besonnen reagiert. Gestern nun hat die Staatsanwaltschaft Trier beim Amtsgericht Trier den Erlass eines Strafbefehls gegen den 41-Jährigen beantragt. Gegen ihn soll eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro verhängt werden. Der Beschuldigte hat sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert. Akzeptiert er die Strafe, kommt es nicht zum Prozess, und er gilt auch nicht als vorbestraft.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Sachverhalt für hinreichend wahrscheinlich: Aufgrund eines Schadens an der Bereifung rieben sich während der Fahrt von Osburg nach Trier die hinteren rechten Zwillingsreifen aneinander, wodurch sich hohe Temperaturen entwickelten. Obwohl der Fahrer von mehreren Fahrgästen auf einen deutlich vernehmbaren Gummigeruch und weißen Qualm aufmerksam gemacht worden sei, habe dieser die Fahrt zunächst fortgesetzt. Schließlich habe die Reibung zum Ausbruch eines offenen Feuers geführt. Erst nachdem zahlreiche Fahrgäste den Fahrer laut schreiend auf den Brandgeruch hingewiesen hätten, habe dieser den Gelenkbus gestoppt und die Insassen aussteigen lassen. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige konnte die Ursache der Schäden an den Reifen nicht feststellen. Daher werde auch nicht gegen den Halter des Busses ermittelt, so die Staatsanwaltschaft.

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