Schwein gehabt!

PASCHEL. Die vom Kreis erteilte Baugenehmigung für einen Schweinemaststall in Paschel muss aufgehoben werden. Das Verwaltungsgericht in Trier gab jetzt einer Klage der Ortsgemeinde statt, die bereits seit mehreren Jahren gegen dieses Bauvorhaben kämpft und die Entscheidung der Kreisverwaltung juristisch angefochten hatte.

Normalerweise ist ein Erfolg vor Gericht ein Grund zum Feiern – zumal damit ein Schlussstrich unter einen Dauer-Streit gezogen wird. Doch so einfach liegen die Dinge in Paschel nicht. Zur Erinnerung: Seit 1999 die Pläne von Winfried Marx "ruchbar" wurden, in unmittelbarer Ortsnähe einen Schweinestall für 265 Tiere zu errichten, lief ein Großteil der Bevölkerung Sturm gegen dieses Bauvorhaben (der TV berichtete mehrfach). Sogar eine eigene Bürger-Initiative wurde gegründet, um das Projekt zu stoppen. Ihre massiven Beschwerden begründeten die Pascheler in erster Linie mit ihrer Furcht vor unzumutbarem Gestank. Bürger gehen auf die Barrikaden

Auch die Ortsgemeinde schloss sich dem Widerstand der Bürger an. Die Folge: Der Gemeinderat versagte Marx, der bereits einen Schweinestall im Ort betreibt, mehrfach die Zustimmung für den Bau eines zweiten, größeren Stalls. Die Kreisverwaltung setzte sich über diese Entscheidung des Ortsgemeinderates jedoch hinweg und erteilte Anfang 2002 Marx die Baugenehmigung, was die Pascheler erst recht auf die Palme brachte. Mit ihren wiederholten Beschwerden drangen sie bei der Verwaltung jedoch nicht durch, da die den Standpunkt vertrat, dass Marx als Landwirt baurechtlich privilegiert sei. Zudem habe ein Gutachten die Geruchsemmissionen als "zumutbar" eingestuft. Nach sechs Jahren Streit wird es nun aber doch nicht zum Bau des Schweinestalls kommen: Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt die Klage der Ortsgemeinde als "zulässig und in der Sache begründet" gewertet. Die angefochtene Baugenehmigung sei "rechtswidrig" erteilt worden. Die Frage einer möglichen Geruchsbelästigung spielte bei der Entscheidungsfindung jedoch keine Rolle. Ausschlaggebend war aus Sicht der Richter, dass die Ortsgemeinde in ihrer Planungshoheit verletzt wurde und Marx nicht privilegiert sei. Nur wenn auf einer Fläche im Außenbereich das Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, sei diese Privilegierung vorhanden. Das setze aber voraus, dass eine auf Dauer berechnete und auf Dauer lebensfähige Planung vorliegt. "Soll ein landwirtschaftlicher Betrieb erst aufgebaut werden, reichen reine Absichtserklärungen nicht aus. Erforderlich sind vielmehr konkrete Pläne", heißt es im Urteil. Weil Marx diesen Nachweis jedoch nicht erbracht habe, sei auch keine Privilegierung gegeben. "Das ist eine gute Entscheidung im Sinne der Bevölkerung", freut sich Bürgermeister Werner Angsten, der die Ortsgemeinde vor Gericht vertreten hatte, über den Trierer Richterspruch. Und auch Ortsbürgermeister Erich Thiel zeigt sich zufrieden, "dass der Gemeinde Genüge getan wurde". Sein Ärger über die Kreisverwaltung und den Landrat ist aber noch lange nicht verraucht: "Dort wurde schlampig gearbeitet, und wir hatten Recht. Punkt. Das ganze Palaver wäre nicht notwendig gewesen, wenn die Behörden ordentlich gearbeitet hätten. So aber hat man unsere Argumente nicht gelten lassen und sich stur gestellt", sagt der Gemeindechef. Ein Vorwurf, den man bei der Kreisverwaltung von sich weist: "Wir sind selbstverständlich der Auffassung, dass das Baugenehmigungsverfahren sorgfältig geprüft wurde und nach dem damaligen Stand der Dinge eine Genehmigung zu erteilen war", erklärt Pressesprecher Thomas Müller. Geruchsbelästigung war nicht entscheidend

Die "Niederlage" der Kreisverwaltung sei nur auf die veränderten Vermögensverhältnisse des Landwirts (Anmerkung der Redaktion: Der Betrieb Marx befindet sich zurzeit im Zwangsversteigerungsverfahren) und den damit verbundenen Verlust der Privilegierung zurückzuführen. "Bestätigt wurde hingegen auch jetzt die Zulässigkeit des Bauvorhabens hinsichtlich der Geruchsbelästigung", so Müller. Genau dies ist auch der Grund, warum sich in Paschel nicht alle Schweinestall-Gegner so recht über den Ausgang des Rechtsstreits freuen können. Denn eine gesonderte Klage der Bürger-Initiative gegen die Genehmigung des Mastbetriebs wurde vom Verwaltungsgericht abgeschmettert. Die elf Privatleute – unter ihnen auch Bürgermeister Thiel – hatten in ihrer Argumentation in erster Linie die zu starke Geruchsbelästigung ins Feld geführt, bekamen im Gegensatz zur Gemeinde aber kein Recht.Erleichterung und gleichzeitig Enttäuschung

"Im Prinzip sind wir zwischen zwei Mühlsteinen zerrieben worden", sagt Heinz-Günter Krauer, Sprecher der BügerInitiative. Man sei zwar erleichtert, dass der Schweinemastbetrieb nicht kommt und im Ergebnis die Baugenehmigung aufgehoben wurde. "Weil wir aber unseren eigenen Prozess verloren haben, sind wir die Leidtragenden", so Krauer. Er geht davon aus, dass die Mitglieder der Bürger-Initiative rund 15 000 Euro Gerichtskosten zahlen müssen. "Und das, obwohl wir uns gegen den offensichtlichen Fehler einer Behörde gewehrt haben", kritisiert Krauer. Da innerhalb der gesetzlichen Frist im Gerichtsstreit zwischen Kreis und Ortsgemeinde kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

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