"Sieg auf der ganzen Linie"

Widerspruch erfolgreich: Die Anwohner des "Rascheider Wegs" in Hermeskeil-Höfchen freuen sich über einen "Sieg auf der ganzen Linie". Denn im Streit mit der Stadt hat der Kreisrechtsausschuss (KRA) ihre Position bestätigt und entschieden, dass die Kommune beim Ausbau der Straße von den Anliegern einen zu hohen Beitragsanteil verlangt hat.

 Egon Dengler, Ottmar Muno, Egon Dengler, Hermann Muno (von links) und andere Bewohner des Rascheider Wegs haben zu hohe Ausbaubeiträge bezahlt. TV-Foto: Axel Munsteiner

Egon Dengler, Ottmar Muno, Egon Dengler, Hermann Muno (von links) und andere Bewohner des Rascheider Wegs haben zu hohe Ausbaubeiträge bezahlt. TV-Foto: Axel Munsteiner

Hermeskeil-Höfchen. "Wir waren überzeugt, dass unsere Argumente richtig sind und die Stadt falsch liegt. Jetzt haben wir die Bestätigung." Für Egon Dengler und seine Mitstreiter ist eine am 13. August gefällte Entscheidung des KRA eine große Genugtuung. "Wir können uns jetzt entspannt zurücklehnen. Entweder klagt die Stadt oder sie hebt den bisherigen Beschluss auf", fügt Ottmar Muno hinzu, der für die Fraktion "Bürger für Bürger" (BFB) im Stadtrat sitzt.

Im Juli 2007 hatte das Gremium mit großer Mehrheit - nur die BFB war dagegen - die Beitragshöhe festgelegt, die die Anwohner für den Ausbau des "Rascheider Wegs" zu zahlen haben. Sie sollten 60 Prozent der Kosten übernehmen, die Stadt 40 Prozent. Damit waren Dengler und Co. aber nicht einverstanden. Sie legten Widerspruch ein (der TV berichtete). In ihrer Begründung stützten sich die Leute aus Höfchen unter anderem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in einem ähnlich gelagerten Fall. Als einzige Zufahrt zum Neubaugebiet "Wiesenstraße" sei der "Rascheider Weg" eine Straße mit "überwiegenden Durchgangsverkehr". Demnach müsste das Beitragsverhältnis umgedreht werden und die Stadt laut den Vorgaben der "Lüneburger Tabelle" 55 bis 65 Prozent übernehmen. Stadt und VG-Verwaltung bewerteten die Sache anders. Der "Rascheider Weg" sei eine Anliegerstraße. Außerdem müsse auch das geringe Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden. Der KRA kam jedoch zu dem Schluss, "dass bei Ermittlung der Höhe des Gemeindeanteils ein Beurteilungsfehler zugrunde liegt". Er erklärte den "angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig". Für die Juristen vom Kreis war nicht das Verkehrsaufkommen der entscheidende Maßstab.

Sie wiesen vielmehr darauf hin, dass der "Rascheider Weg" seiner Funktion nach "der Aufnahme und Weiterleitung des Verkehrs zur Wiesenstraße dient" und damit der Status "überwiegender Durchgangsverkehr" erfüllt wird. Ihre Folgerung lautet: "Es ist ein Stadtanteil zwischen 55 bis 65 Prozent festzulegen".

Folgt der Stadtrat dieser Forderung, würden die Geldbeutel der Anlieger beträchtlich entlastet. "Wir müssten zwischen 2000 und 3000 Euro weniger zahlen", so Dengler.

Doch wie wird sich die Stadt verhalten? "Wir hätten uns eine andere Entscheidung erhofft, müssen sie jetzt aber zur Kenntnis nehmen und darüber beraten", so die Reaktion von Stadtbürgermeisterin Ilona König. Die CDU-Politikerin sieht durch die aktuelle Entscheidung eine "Gefahr für das Gesamtgefüge unseres Beitragssystems, mit dem wir allen gerecht werden wollen". Persönlich sei sie nach wie vor der Auffassung, dass auch die Lage und die Verkehrsbelastung von Straßen bei der Beitragsgestaltung berücksichtigt werden sollten. Den "Rascheider Weg" in Höfchen könne man nicht mit dem "Mühlenweg" oder der Schulstraße in der Stadt gleichsetzen, "durch die viel mehr Verkehr fließt". Der Haupt- und Finanzausschuss wird laut König Mitte September entscheiden, ob der Anliegerbeitrag im "Rascheider Weg" reduziert wird oder nicht. Da eine Vier-Wochen-Frist existiert, werde die Stadt beim Verwaltungsgericht Trier Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. "Nur so können wir uns alle Optionen offen halten", so König zur Begründung.

Meinung

Im Zweifelsfall für den Bürger

Die Stadt hat im Streit mit den Anwohnern vom "Rascheider Weg" eine Schlappe erlitten. Ob es der Weisheit letzter Schluss ist, dass nicht die Verkehrsbelastung einer Straße, sondern die reine Relation von Anlieger- und Durchgangsverkehr das wichtigste Kriterium dafür ist, wie viel Beiträge die Bewohner zahlen müssen - darüber mag man geteilter Meinung sein. Aber: Die Rechtslage ist nun mal so. Der Stadtrat hat eine Fehlentscheidung zuungunsten der Bürger getroffen. Dass die Leute aus dem "Rascheider Weg" auf die Barrikaden gegangen sind, ist verständlich. Immerhin geht es für jeden um viel Geld. Jetzt legen die Kreis-Juristen den Gremien das Thema erneut auf den Tisch. Dabei ist zu hoffen, dass der Konflikt nicht durch den Gang vor Gericht auf die Spitze getrieben wird. Vielmehr sollten sich die Stadtoberen an der Devise "Im Zweifelsfall für den Bürger" orientieren. Und das kann nur heißen: Sie sollten der Forderung nachkommen und den Anliegern nicht zu tief in die Tasche zu greifen. a.munsteiner@volksfreund.de

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