Stadt handelt

Die Verwaltung hat sich davon überzeugt, dass der besagte städtische Lebensmittelkontrolleur keinen Stand auf dem Trierer Weihnachtsmarkt betreibt. Hierzu wäre auch keine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt worden.

Der Eindruck konnte entstehen, da von der Betreiberfirma des Marktes unterschiedliche, teilweise nicht aktuelle Listen im Umlauf sind. Allerdings können von Seiten des Rathauses keine rechtlichen Einwände dagegen geltend gemacht werden, wenn die Tochter und die Mutter unseres städtischen Mitarbeiters auf dem Markt mit einem Werbe- und Geschenkartikel-Stand vertreten sind. Das Verhalten unseres in der Kritik stehenden Mitarbeiters ist von seinen Vorgesetzten entgegen der TV -Vermutungen sehr wohl beobachtet und in zahlreichen Gesprächen hinterfragt worden. Aufgrund von Verstößen gegen interne arbeitsrechtliche Regelungen sind disziplinarische Konsequenzen gezogen worden. Neue Hinweise auf bislang unbekannte dienstrechtliche Vergehen werden überprüft. Bis die Vorwürfe im Einzelnen untersucht sind, wird der Mitarbeiter keinen Außendienst mehr verrichten. Oberbürgermeister Schröer hat dem Rat in nicht-öffentlicher Sitzung eine sachliche und faire Klärung des Falls zugesagt. Ein einzelner, womöglich zwielichtig anmutender Fall, dürfe jedoch nicht zum Anlass genommen werden, die qualifizierte und nicht immer einfache Arbeit der Mitarbeiter des Rathauses pauschal zu verunglimpfen. Hans-Günther Lanfer Pressereferent der Stadt Trier

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