Umstrittene Imbissbude bleibt vorerst stehen

Hermeskeil · Detlef Mohr hat zumindest ein wenig Zeit gewonnen. Der Hermeskeiler betreibt vor seinem Haus im Wohngebiet Borwiesenstraße eine Imbissbude in einem Container. Obwohl ihm dafür eine Baugenehmigung fehlt, verzichtet der Kreis Trier-Saarburg vorerst darauf, den angeordneten Abbau des Containers schnell zu vollstrecken. Darauf haben sich beide Parteien jetzt vor dem Trierer Verwaltungsgericht geeinigt.

 Neue Kundschaft: Detlef Mohr (links) reicht Tobias Müller eine Bratwurst. Der Hermeskeiler betreibt in der Borwiesenstraße eine Imbissbude. Wie lange er das noch machen kann, ist offen. TV-Foto: Axel Munsteiner

Neue Kundschaft: Detlef Mohr (links) reicht Tobias Müller eine Bratwurst. Der Hermeskeiler betreibt in der Borwiesenstraße eine Imbissbude. Wie lange er das noch machen kann, ist offen. TV-Foto: Axel Munsteiner

Foto: (h_hochw )

Hermeskeil. In einer kurzen Sitzungspause bespricht sich Detlef Mohr aus Hermeskeil noch einmal kurz mit seinem Rechtsanwalt Albert Moßmann. Dann kehren beide in Saal 1 des Trierer Verwaltungsgerichts zurück, um zu erklären, dass sie dem Vorschlag zustimmen, den der Vorsitzende Richter Reinhold Dierkes kurz zuvor gemacht hat.
Und das bedeutet: Mohr zieht seine Klage gegen den Kreis Trier-Saarburg zurück. Dieser hatte nämlich die Beseitigung des Containers verfügt, den Mohr vor seinem Haus in der Borwiesenstraße aufgestellt hat. Dagegen hatte sich Mohr mit seinem Gang vor Gericht gewehrt.
Seit zweieinhalb Jahren geöffnet

 Mitten im Wohngebiet gelegen: Detlef Mohr betreibt in der Hermeskeiler Borwiesenstraße einen Imbiss. Dafür hat er vor seinem Haus einen Wohnwagen und einen Container aufgestellt.

Mitten im Wohngebiet gelegen: Detlef Mohr betreibt in der Hermeskeiler Borwiesenstraße einen Imbiss. Dafür hat er vor seinem Haus einen Wohnwagen und einen Container aufgestellt.

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Denn der Container gehört ebenso wie ein Wohnwagen zum "Saarländer-Imbiss", den Mohr dort seit zweieinhalb Jahren betreibt.
Er hat nach eigener Aussage ein Reisegewerbe angemeldet und fährt mit seinem rollenden Wagen auch zu diversen Festen in der Region. Das Geschäft vor seinem Haus in der Borwiesenstraße läuft - auch wegen der strategisch guten Lage in unmittelbarer Nähe des Gymnasiums und der Berufsschule - gut. Auch dass seit einigen Monaten die Koblenzer Straße gesperrt und viele Autofahrer die Borwiesenstraße als Schleichweg nutzen, ist sicher kein Nachteil für Mohr. "Wenn ich meinen Imbiss abbauen muss, verliere ich meine Existenzgrundlage. Dann gehe ich aufs Amt und beantrage Hartz IV. Ist das wirklich besser?", fragt der Hermeskeiler später im TV-Gespräch.
Vorerst wird es dazu aber nicht kommen. Denn nachdem Mohr seine Klage fallengelassen hat, ist der Kreis im Gegenzug dazu bereit, die angeordnete Beseitigung des Imbisscontainers nicht zu vollstrecken. Der Grund: Auf Vorschlag von Richter Dierkes hat sich Mohr dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres beim Kreis einen neuen Bauantrag einzureichen. Genau dieser Punkt ist nämlich die Krux bei dieser Geschichte. Mohr hat den Imbisscontainer vor seinem Haus aufgestellt, ohne dafür eine Baugenehmigung zu haben. Mehr noch: Die Kreisverwaltung hat sogar bereits einen früheren Antrag Mohrs abgelehnt, weil sie diese Form der Nutzung seines Grundstücks in einem Wohngebiet für nicht zulässig hält. Das hatte den Hermeskeiler aber nicht daran gehindert, den Imbiss trotzdem zu betreiben.
Dierkes stellte in der Verhandlung einen Punkt klar: Beim Imbiss von Mohr handele es sich "ohne Zweifel um bauliche Anlagen. Sie sind zwar beweglich, aber dazu bestimmt, vor Ort zu bleiben", sagte der Richter. Ergo sei dafür auch eine Baugenehmigung nötig. Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter Bauen und Umwelt beim Kreis, ließ sich zwar auf den Kompromissvorschlag ein, er wies aber zugleich darauf hin, dass es Mohr auch mit einem neuen Bauantrag schwer fallen dürfte, die Bedenken seiner Behörde auszuräumen.
Nach den Vorschriften der Landesbauordnung seien zum Beispiel die Abstandsflächen, die Mohr zu den Nachbargrundstücken einhalten müsste, "nach wie vor ein Problem", so Schmitz-Wenzel. Gleiches gelte für den Brandschutz.
Der Kreis lässt seine Verfügung, dass der Imbissstand abgebaut werden muss, zwar vorerst ruhen. Vor dem Trierer Verwaltungsgericht wurde aber zumindest verfahrenstechnisch geklärt, wie lange der Kreis mit diesem Vollzug wartet. Sollte der Kreis auch den neuerlichen Antrag Mohrs ablehnen, der Streitfall dann erneut vor Gericht landen und der Kreis bei der "erstinstanzlichen Entscheidung" Recht bekommen, würde danach der Abbau des Imbisscontainers erfolgen. Ob es aber überhaupt so kommt und wann das geschieht, ist Zukunftsmusik. Detlef Mohr jedenfalls zeigt sich im TV-Gespräch zumindest erleichtert, dass er "Zeit gewonnen hat" und weiter den "Saarländer Imbiss" geöffnet halten kann.

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