"Unbegründet"

PASCHEL. (red) Der Kreisrechtsausschuss hat den Widerspruch der Gemeinde Paschel gegen die Baugenehmigung zum An- und Ausbau eines Schweinemastbetriebes als unbegründet zurückgewiesen.

Die Gemeinde und einige Anwohner hatten gegen die vom Bauamt der Kreisverwaltung ausgesprochene Genehmigung Widerspruch eingelegt, da sie vor allem eine starke Geruchsbelästigung fürchten. Ein Gutachten hat die Geruchsimmissionen jedoch als zumutbar eingestuft. Keine der beteiligten Fachbehörden hatte Bedenken gegen das Bauvorhaben geltend gemacht. Da bei dem Vorhaben des Landwirtes zudem ein Anspruch aufgrund von Privilegierungsvoraussetzungen vorliegt, gibt es für die Kreisverwaltung keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der Erteilung der Baugenehmigung. Landrat Richard Groß hielt und hält nach Mitteilung der Kreisverwaltung die baurechtlichen Bestimmungen, die den Bau eines geruchsbelästigenden Schweinemastbetriebes in der Ortslage zulassen, für heute nicht mehr zeitgemäß. Er bedauert, dass es auch nach einem persönlichen Gespräch mit dem Bauherrn und nach den Beratungen des Kreisrechtsausschusses nicht zu einer Einigung, zum Beispiel über einen alternativen Standort, gekommen ist und die Kreisverwaltung mithin gezwungen war, die Baugenehmigung zu erteilen.

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