Urteil hängt am Absatz

Die ungeklärte Frage, welche Schuhe der Angeklagte zum Tat-Zeitpunkt trug, bewahrte einen 27-Jährigen vor einer Freiheitsstrafe. Stattdessen verurteilte ihn das Amtsgericht Saarburg zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Konzer Altenheim.

 Ein Tritt mit Arbeitsschuhen und Stahlkappe hätte dem vor dem Amtsgericht Saarburg angeklagten Mann aus Konz wegen schwerer Körper-verletzung eine Freiheitsstrafe eingebrockt. Weil nicht geklärt wurde, ob er tatsächlich solche Schuhe getragen hatte, fiel das Urteil weitaus milder aus. Foto: iStock

Ein Tritt mit Arbeitsschuhen und Stahlkappe hätte dem vor dem Amtsgericht Saarburg angeklagten Mann aus Konz wegen schwerer Körper-verletzung eine Freiheitsstrafe eingebrockt. Weil nicht geklärt wurde, ob er tatsächlich solche Schuhe getragen hatte, fiel das Urteil weitaus milder aus. Foto: iStock

Saarburg/Konz. Die Folgen von Eifersucht landen häufig vor Gericht. Auch bei der Rangelei, wegen der sich ein 27-jähriger Konzer vor dem Amtsgericht Saarburg verantworten musste, war dies der Auslöser.

Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft den Mann angeklagt. Am Nachmittag des 2. Juli sei Müller (Name geändert) mit seinem Auto auf der Römerstraße in Konz-Kar-thaus unterwegs gewesen, als er plötzlich eine Vollbremsung gemacht habe. Auf dem Bürgersteig neben der Straße hatte Müller den neuen Freund (Klaus T.) seiner ehemaligen Freundin Claudia und Claudia selbst (Namen geändert) gesichtet.

Unvermittelt sei Müller aus dem Auto ausgestiegen und habe T. angegriffen. Getreten habe er ihn, und zwar mit Arbeitsschuhen mit Stahlkappen - was für die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung rechtfertigte.

"Das stimmt so ungefähr", erläuterte der Angeklagte, der sich ohne Anwalt verteidigte. "Die Vollbremsung ist korrekt, und ich habe ihn mit dem Fuß zwei Mal in den Hintern getreten und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Aber ich hatte keine Arbeitsschuhe, sondern ganz normale Turnschuhe an." Den Vorwurf, er habe seiner Ex-Freundin zudem Privat-Post vor die Füße geworfen, stritt er nicht ab.

Von Schlägen auf den Hinterkopf, Tritten in Kniekehle und Oberschenkel berichtete der attackierte 18-Jährige: "Ich meine, der hatte Arbeitsschuhe an." Abschürfungen und Prellungen habe T. davongetragen. "Wieso sollte der Angeklagte, der seit November 2008 nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben war, im Hochsommer schwere Arbeitsschuhe tragen?", fragte Richter Herbert Schmitz. Darauf die 19-jährige Ex-Freundin im Zeugenstand: "Der war ja immer schwarz schaffen." Mit Gewissheit konnte aber auch sie nicht sagen, ob es tatsächlich diese schweren Schuhe gewesen seien.

"Das mit den Arbeitsschuhen ist mir zu dünn, zumal die Verletzungen nicht für Schuhe mit Stahlkappen sprechen", befand Richter Schmitz. Da der Angeklagte nicht vorbestraft sei, "nicht den schlechtesten Eindruck" mache und das der Öffentlichkeit mehr nutze als eine andere Strafe, verurteilte das Gericht ihn zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Altenheim in Konz. Ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung hätte eine mindestens sechsmonatige Freiheitsstrafe bedeutet.

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