Viel diskutiert, nichts entschieden

RASCHEID. (urs) Im Rahmen einer Bürgerversammlung hat sich der Rascheider Gemeinderat ein Bild davon gemacht, wie sich die Menschen das geplante Rasengrabfeld vorstellen. Der anschließend geplante Ratsbeschluss ist jedoch vertagt worden.

 Engagierte 30 Rascheider haben die Chance genutzt, hinsichtlich der Gestaltung des künftigen Rasengrabfeldes ihre persönlichen Vorstellungen mit einfließen zu lassen. TV-Foto: Ursula Schmieder

Engagierte 30 Rascheider haben die Chance genutzt, hinsichtlich der Gestaltung des künftigen Rasengrabfeldes ihre persönlichen Vorstellungen mit einfließen zu lassen. TV-Foto: Ursula Schmieder

Kaum ein Thema ist derart heikel, wie das der letzten Ruhestätte. Der Gemeinderat Rascheid hat daher vor dem geplanten Anlegen eines Rasengrabfeldes eine Bürgerversammlung einberufen. Auf diese Weise kann jeder Bürger seine persönlichen Gestaltungsvorstellungen mit einbringen. Und denjenigen, die diese Gelegenheit nicht wahrnehmen, ist so der Wind aus den Segeln genommen. Dass rund 30 Rascheider die Chance genutzt haben, am Entscheidungsprozess mitzuwirken, bestätigt den Sinn der Versammlung. Die Bürger sind verwirrt

Doch nachdem sich die Bürger engagiert zu Wort gemeldet haben, werden sie vertröstet: Der in der nachfolgenden Ratssitzung eigentlich vorgesehene entsprechende Beschluss wird vertagt. "Jetzt sind wir eingeladen worden, unsere Meinung zu sagen, wer sagt nun, wie es weiter geht?", fragt sich eine Bürgerin. Auch Ortsbürgermeister Andreas Ludwig hat fürs Vertagen kein Verständnis und macht seinem Unmut Luft. "Jetzt haben wir eine gute dreiviertel Stunde darüber diskutiert", kritisiert er, dass nicht gleich zu Beginn der Ratssitzung eine Vertagung beantragt worden sei. Stattdessen werde dies mitten in der Beratung über diesen Punkt vorgeschlagen. Das Ergebnis verwundert ihn: Fünf Räte sprachen sich für eine sofortige Entscheidung aus, sechs für eine spätere. Hintergrund sind verschiedene Sichtweisen hinsichtlich der Gestaltungsfreiräume, die per Satzung eingeräumt werden sollten. Grundsätzlich sind sich zwar alle einig, dass das Rasengrabfeld nach dem Vorbild einer Anlage in Nonnweiler angelegt werden sollte. Dort weisen nicht schlichte Platten auf den Verstorbenen hin, sondern Grabsteine nebst kleiner Fläche zur Bepflanzung. Dass die Steine eine bestimmte Höhe nicht überschreiten sollten, steht außer Frage. Allzu viel Reglementierung stößt bisweilen aber auch auf Ablehnung: Das ganze solle ja "nicht wie ein Soldatenfriedhof" aussehen, findet eine Frau. Warum also nicht neben Naturstein auch Kreuze aus Schmiedeeisen oder Holz zulassen? Und wenn jemand ein Foto anbringen möchte oder etwas Individuelles, sollte er das tun können, wie einzelne Bürger finden. Andere sehen jedoch die Gefahr, durch zu geringe Reglementierung Tor für Tür für Eigenmächtigkeiten zu öffnen. Hinzu kommt, dass anders als bei anderen Reihengräbern für die Pflege des Rasengrabfeldes einzig die Gemeinde zuständig sein wird. Einheitlichkeit oder Individualismus?

Die von Ludwig verlesene Muster-Satzung ist einigen Ratsmitgliedern daher zu eng gefasst. Das müsse doch nicht "heute Abend mit aller Gewalt" entschieden werden, begründet ein Ratsmitglied seinen Vertagungswunsch. Folglich wird der Rat erst in seiner nächsten Sitzung Richtlinien festlegen und die Satzung beschließen. Dass diese für die komplette Liegedauer - ohne der Kosten für das Ausheben des Grabes oder den Grabstein - einen Preis von 3000 Euro pro Grabstelle vorsieht, wird übrigens kaum kritisiert. Mit den Vorarbeiten für das Reihengrabfeld, das sowohl unter den Grabsteinen als auch unter den Gehwegen Betonfundamente erhalten soll, wird daher vorerst nicht begonnen werden.

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