Hund zerfleischt Kalb in Züsch - Jäger erwartet weitere Attacken - Polizei sucht Eigentümer

Züsch/Reinsfeld · Ein wildernder Hund reißt in Züsch ein wenige Stunden altes Kalb. Der Eigentümer hat wenig Hoffnung, den Schaden ersetzt zu bekommen.

 Uwe Fischer vor dem gerissenen Kälbchen. Foto: privat

Uwe Fischer vor dem gerissenen Kälbchen. Foto: privat

Foto: Ursula Schmieder (urs) ("TV-Upload Schmieder"

Dass frei laufende Hunde Tiere hetzten oder gar töten, kommt immer wieder vor. Doch in Züsch gibt es eine regelrechte Serie. Das kürzlich gerissene Kalb ist lediglich das jüngste Opfer der vergangenen Monate. Eigentümer Uwe Fischer, der auf seinem Bio-Hof in Züsch unter anderem Galloway-Rinder hält, fand das Kalb vergangene Woche sprichwörtlich zerfleischt vor. Es sei aus der Weide hinausgetrieben worden, sodass ihm die älteren Tiere nicht helfen konnten: "Das Kalb hatte keine Chance."

Spuren im Schnee belegen laut Jagdpächter Peter Koltes eindeutig, dass das Tier von einem mittelgroßen Hund gerissen wurde. Weitere Anzeichen dafür seien, dass "der Kadaver außerhalb der Weide Richtung Dorf lag" und eine große Menge Fleisch gefressen worden ist. Den wiederholten Fällen "von Jagdwilderei durch frei laufende Hunde" seien in jüngster Zeit auch mindestens zwei Rehe zum Opfer gefallen.

Jäger Hans-Peter Lorang, selbst oft mit Hund im Wald unterwegs, kann nicht verstehen, dass Halter ein derartiges Risiko eingehen. Denn habe der treue Vierbeiner erst einmal Spaß daran gefunden, Tiere zu hetzen, werde er es auch wieder tun, ist Lorang überzeugt. Zumal ihm das frische Fleisch besser schmecken dürfte als Trockenfutter. "Ein Hund geht nur seinen Trieben nach", sagt der Jäger und sieht die Halter in der Pflicht, dies zu verhindern.

Doch deren Sensibilität sei mitunter schwer zu wecken. In solch mangelndem Verantwortungsgefühl sehe er auch ein Problem "unserer Zeit". Dabei könne Hundewilderei den Halter nicht nur teuer zu stehen kommen. Nach dem Landesjagdgesetz kann ein Hund in der Folge sogar getötet werden (siehe Info).

Dass sich der Halter im aktuellen Fall seiner Verantwortung stellt und zumindest den finanziellen Schaden übernimmt, ist eher unwahrscheinlich. Denn Augenzeugen gibt es lediglich dafür, dass schon tags zuvor ein mittelgroßer Hund mit einem reflektierenden blauen Halsband frei umherlief. Hätte ein Tier wie ein Wolf das Kälbchen gerissen, würde das Land eine Entschädigung zahlen, erklärt Uwe Fischer, der wohl auf den Kosten sitzen bleiben wird. Und das nur wenige Monate, nachdem er im vorigen Sommer fünf Schafe verlor. Damals fand sich am Tatort Hundekot. Anzeige hat er aber dennoch erstattet und auch 500 Euro Belohnung für konkrete Hinweise auf Hund oder Halter ausgesetzt.

Nach Auskunft der Polizeiinspektion Hermeskeil (Zeugenhinweise an Telefon 06503/91510) werden solche Fälle aber eher selten aufgeklärt. Das gelte auch für die drei Schafe, die Mitte November in Reinsfeld vermutlich ebenfalls von einem frei laufenden Hund gerissen wurden. Dass das Kalb in Züsch von demselben Hund getötet worden sein könnte, sei wegen der großen Entfernung allerdings auszuschließen.KommentarMeinung

Niemand sollte jammern
Wer seinen Hund unbeaufsichtigt rumlaufen lässt, ist dafür verantwortlich, dass das Tier möglicherweise auf die Jagd geht und andere Tiere tötet. Das mag einigen Hundehaltern egal sein. Eine Sauerei ist es trotzdem. Und jammern sollten diese verantwortlungsen Halter auch nicht, wenn ihr Hund auf frischer Tat erschossen wird. h.jansen@volksfreund.deDAS STEHT IM LANDESJAGDGESETZ

Extra

Paragraf 33, Absatz 6 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz spricht von "wildernden Hunden", wenn diese "erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden". Sie dürfen von Jagdpächtern oder -aufsehern getötet werden. Hundehalter, die ihre Tiere in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen lassen, begehen nach Paragraf 48 zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Handeln sie vorsätzlich oder fahrlässig, kann das mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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