Windkraft: Keller Luftsportverein bangt um Existenz

Kell am See/Waldweiler · Die Gemeinde Waldweiler will zwei Windräder auf dem Teufelskopf errichten. Der LSV Kell am See sieht darin eine Gefahr für den Flugverkehr. Ein Gerichtsurteil bringt die Freizeitflieger in Bedrängnis.

Vom Gelände des Luftsportvereins (LSV) Hochwald in Kell steigen seit nahezu 50 Jahren Motor- und Segelflugzeuge in die Luft. Die sogenannte Platzrunde (siehe Info) befindet sich über dem südlichen Bereich der Start- und Landebahn, also in Richtung Teufelskopf.

Etwa 80 Prozent der Platzrunde werden über Waldweilerer Gemarkung geflogen. Im dortigen Gemeindewald plant die Gemeinde die Errichtung von zwei Windrädern. In einer Sicherheitszone für Fluggeräte dürfen aber keine Hindernisse im Weg stehen (der TV berichtete).

Die Waldweilerer verlangen nun, dass sich der Luftsportverein um eine erforderliche Distanz zurückzieht, was für diesen offensichtlich keine Diskussionsgrundlage ist. Weil die Waldweilerer sich in ihrem Planungsrecht beeinträchtigt fühlen, haben sie mit Unterstützung von Rechtsanwälten ein Urteil herbeigeführt, das dem Verein verbietet, motorisierte Flugzeuge starten zu lassen.

Stephan Hau, Vize-Vorsitzender des Luftsportvereins Kell am See: "Wir sind ein Verein mit rund 100 Mitgliedern und haben neben den gestandenen Fliegern etliche Jugendliche, die sich zu dem Flugsport hingezogen fühlen. Für diese Jungflieger tragen wir eine besondere Verantwortung." Was Hau damit meint, ist ein reibungsloser und gefahrloser Flugbetrieb, was insbesondere die Landungen nach einem Flug betrifft. "Die Flieger befinden sich dann in der sogenannten Platzrunde, in der sie die Landung vorbereiten."

Das Fatale sei, dass sich die geplanten Windräder künftig innerhalb dieser Fläche befänden, die frei von Hindernissen sein soll. "Das birgt große Gefahren, denn die unvermeidbaren Luftverwirbelungen der Räder würden die Schüler nicht in den Griff bekommen. Das ist schon für erfahrene Flieger ein Problem." Hau verlangt, "die Windräder einfach mit mehr Abstand zum Flugplatz zu errichten. Dann wäre das Problem aus der Welt. Zumal mir bekannt ist, dass es für den geplanten Standort der Windräder weder einen Flächennutzungsplan noch einen Bebauungsplan gibt. Allerdings, wenn wir in Prozesse gezogen werden, sind finanzielle und somit existenzielle Probleme für unseren Verein vorprogrammiert."

Das von Waldweiler angestrebte Urteil sei in Kraft getreten und habe bis Sept 2018 einen Sonderstatus. Das betreffe nicht die Segelflugzeuge mit Windenstart. "Die sind aber nur ein minimaler Anteil. Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler oder Segelflieger mit Eigenstartmotor dürfen dann nicht mehr starten. Motorbetriebene Flugzeuge sind die Mehrheit, ob im privaten Eigentum oder im vereinseigenen. Wenn die nicht mehr fliegen dürfen, müssen wir schließen. Das wäre die Konsequenz des Urteils, bliebe es dabei."

Manfred Rauber, Ortsbürgermeister von Waldweiler: "Derzeit existiert ein rechtsverbindlicher Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes für den gesamten Bereich Teufelskopf zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen. Zudem wurde vorsorglich über den gesamten Bereich eine Veränderungssperre beschlossen und festgelegt. Der Aufstellungsbeschluss samt Veränderungssperre wurde bereits im Dezember 2015 öffentlich bekanntgegeben und hat somit rechtsverbindliche Wirkung. Die Ortsgemeinde Waldweiler hatte bereits vorsorglich im Juli 2016 einen Antrag auf Ausgliederung aus der Naturpark-Kernzone bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und dem Umweltministerium gestellt.

Vom Umweltministerium selbst wurde uns erst vor kurzem in einem Gespräch mit Staatssekretär Thomas Griese bei einem Besuch im Umweltministerium eine mögliche Ausgliederung beziehungsweise Veränderung der Kernzone im Bereich Teufelskopf in Aussicht gestellt. Das Verwaltungsgericht Trier entschied am 11. April 2017, dass die Klage der Ortsgemeinde Waldweiler Erfolg habe, so dass die Betriebsgenehmigung des LSV Kell zur Erweiterung von Motor- und Motorschleppflug nicht erteilt werde. Aufgrund dieses Urteils wirft uns der LSV Kell mit seinem Vize-Vorsitzenden Stephan Hau nun vor, wir würden die Existenz des LSV Kell zerstören. Die Verantwortlichen des LSV wären besser beraten, mal mit uns zu reden, anstatt Ängste und Unwahrheiten zu verbreiten."

Martin Alten, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kell am See: "Der angesprochene Flächennutzungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren und ist noch nicht abgeschlossen. Der Ministerrat hat aber am 4. Juli beschlossen, dass in die Kernzonen der Naturparke keine Windräder gebaut werden dürfen. Die von Waldweiler geplanten Windräder befinden sich zum größten Teil in der Kernzone. Das bedeutet, dass ein Flächennutzungsplan wenig Aussicht auf Erfolg hat und die Gemeinde Waldweiler keine Windräder dort wird errichten dürfen."Extra: Das ist eine Platzrunde

Die Platzrunde ist ein standardisiertes An- und Abflugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR). Sie dient zum Beispiel der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz (Quelle: Wikipedia). 1971 wurde von der damaligen Bezirksregierung die Platzrunde für den Flugplatz Kell in Richtung Süden festgelegt. Das Deutsche Amt für Flugsicherung hat nach Angaben des Luftsportvereins Kell die jetzt bestehende Platzrunde auch für die Zukunft empfohlen, nachdem sie vor zwei Jahren vom Luftamt abgeflogen und als alternativlos eingestuft worden war.

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