Wo stell’ ich dann bloß mein Auto hin?

GREIMERATH · Anlieger der Greimerather Hauptstraße werden über Baumaßnahmen informiert. Kanäle, Leitungen und Fahrbahn sind marode. 600 Meter wird die Baustelle lang.

 Neuer Kanal, neue Hauptstraße: Die Bürger aus Greimerath erwartet eine Baustelle, die bis zu zwei Jahre dauern kann. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Neuer Kanal, neue Hauptstraße: Die Bürger aus Greimerath erwartet eine Baustelle, die bis zu zwei Jahre dauern kann. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Foto: Herbert Thormeyer (doth), Herbert Thormeyer ("TV-Upload Thormeyer"

GREIMERATH Seit einem halben Jahr planen Edgar Mohsmann und Raffael Antonoro vom Büro Paulus und Partner in Wadern den Ausbau der Greimerather Hauptstraße. 73 Häuser liegen an der rund 600 Meter langen Trasse. Mehr als 70 Anlieger sind kürzlich zu einer Versammlung gekommen, in der sie mehr über den Aufwand und die möglichen Unannehmlichkeiten in der Bauphase erfahren haben.
"Über Kosten und die Höhe der Anliegerbeiträge können wir heute noch nichts sagen", schickte Ortsbürgermeister Edmund Schmitt voraus. Mit Fotos belegte Planer Mohsmann jedoch, dass die Sanierung auf der Oberfläche und die Kanäle im Untergrund kein Luxus sind: "Es gibt starke Risse im Belag, abgesackte Einläufe und grobe Schäden auf den Gehwegen."
Die Abwasserkanäle wurden per Videobefahrung untersucht. Dabei zeigt sich ein noch schlimmeres Schadensbild bis hin zu Wurzeln von Bäumen und Sträuchern, die sich bis in die Kanalisation gearbeitet haben.
Der Ingenieur betonte immer wieder, dass es sich bei der Planung um einen ersten Entwurf handelt und die Anlieger jederzeit Gestaltungsvorschläge unterbreiten können. Die Straße soll mit fünf Metern in etwa so breit bleiben, wie sie ist. Der bergseitige Gehweg wird mit rund 1,20 Metern Breite durchgängig ausgebaut. Die Hausvorflächen auf der anderen Seite werden dem Straßenniveau angepasst.
Kosten für die Kanalsanierung sind mit den Abwassergebühren abgedeckt. Nur wenn Anschlüsse auf dem Privatgrundstück erneuert werden müssen, kann es zur Beteiligung des Eigentümers kommen.
Vier Bauabschnitte sind geplant. Begonnen wird an der Einmündung im Ortskern. Kann zunächst noch die Kirchstraße als Umleitung genutzt werden, ist nach Auskunft der Planer in den späteren Abschnitten die Nutzung von Wirtschaftswegen notwendig, die allerdings auch von den Baufahrzeugen befahren werden. "Da haben wir noch kein endgültiges Konzept", sagte Planer Mohsmann.
Als nächster Schritt werden Absprachen mit RWE und Telekom getroffen, die für ihre Leitungen verantwortlich sind und bei dieser Gelegenheit erneuert werden könnten. Erst wenn ausgeschrieben ist und Firmen ihre Angebote abgegeben haben, kann auch eine grobe Erstberechnung der Anliegerbeiträge erfolgen.
Mohsmann bereitete seine Zuhörer schon mal auf eine Bauzeit von rund zwei Jahren vor, wobei immer erst ein Bauabschnitt fertig sein muss, bevor ein neuer begonnen wird. Dennoch fürchten die Anlieger: "Wo sollen wir denn unsere Autos hinstellen?" Es müssten Möglichkeiten gefunden werden, beruhigt der Planer. Rettungsfahrzeuge müssten ja auch jederzeit jedes Haus erreichen können, und: "In der Brittener Straße hat das ja auch geklappt."
Ein überarbeiteter Planungsentwurf wird demnächst wieder im Ortsgemeinderat Greimerath vorgestellt und muss dann noch beschlossen werden. Danach werden die Anlieger erneut informiert, auch über die geschätzten Anliegerbeiträge, die sich aus der Ausschreibung und Auftragsvergabe ergeben. Spielt auch das Wetter mit, könnten im nächsten Frühjahr die ersten Baumaschinen in der Greimerather Hauptstraße rollen.
Extra: GELD VON BUND UND LAND


Mit derzeit fünf Städtebauprogrammen fördern Bund und Land die bauliche Entwicklung in Stadtkernen. Dabei gibt es unterschiedliche Schwerpunkte. Kell am See und Greimerath erhalten Zuschüsse als Ländliche Zentren, die auch Nachbarorte mit versorgen. In der Regel tragen Bund und Land für acht Jahre zwei Drittel der förderfähigen Kosten für Projekte. Was die Umsetzung in Greimerath behindert, ist die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz gegen die Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Greimerath. Nur der Zuschussanteil der Ortsgemeinde ist jedoch beim Ausbau der Hauptstraße von dem Urteil betroffen. Das Gericht hat bislang noch nicht entschieden.

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