Zuwachs im Windrad-Park

Einem Gerichtsurteil im fernen Münster hat es die Gemeinde Reinsfeld zu verdanken, dass zusätzliches Geld in ihre Kasse geblasen wird. Denn: Weil auf der Basis des Richterspruchs auch in Rheinland-Pfalz nur noch ein geringerer Abstand zur Autobahn nötig ist, dürfen 2009 drei statt nur zwei neue Windräder auf Reinsfelder Boden aufgestellt werden.

 In der Nähe der A 1 sollen 2009 drei weitere Windräder auf Reinsfelder Boden aufgestellt werden. TV-Foto: Axel Munsteiner

In der Nähe der A 1 sollen 2009 drei weitere Windräder auf Reinsfelder Boden aufgestellt werden. TV-Foto: Axel Munsteiner

Reinsfeld. Eine "für uns sehr erfreuliche Entwicklung" kann Ortsbürgermeister Rainer Spies (SPD) jetzt in Sachen neuer Windräder auf Reinsfelder Gebiet vermelden. Was ist geschehen? Bereits seit Jahren sind dort im regionalen Raumordnungsplan zusätzliche Vorrangflächen für Windräder vorgesehen, die zum bestehenden Quintett hinzukommen dürfen. Bei der Frage, wie viele weiße Riesen mit einer Nabenhöhe von 105 Metern die Trierer "Net GmbH" als Betreiber errichten kann, gab es jedoch viel Hin und Her. Zunächst wurden nur zwei Türme als genehmigungsfähig eingestuft - einer davon auf Grund und Boden der Ortsgemeinde, der andere auf Kirchenbesitz (der TV berichtete). In der Schwebe war aber bislang, ob es auch für ein drittes Rad eine Erlaubnis gibt. Lange hatte es nicht danach ausgesehen. Grund dafür war, dass das Autobahnamt Montabaur als zuständige Straßenbaubehörde im Februar 2008 mitgeteilt hatte, dass der erforderliche Mindestabstand einer Windkraftanlage zu klassifizierten Straßen neu festgelegt wurde. Nach dieser Formel stand im konkreten Fall das geplante dritte Rad mit einer Distanz von etwa 140 Metern zu nahe an der A 1. "Wir hatten deshalb diese Anlage fast schon abgeschrieben", so Spies.

Hilfe kam aus Westfalen



Nun aber ist den Reinsfeldern ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Aktenzeichen: 8 A 2138/06) in einem ähnlich gelagertem Fall zu Hilfe gekommen. Es hatte die Errichtung von Windrädern selbst in einer Entfernung von nur 20 Metern von einer Straße grundsätzlich für zulässig erklärt. "Obwohl dieses Urteil nur Behörden und Gerichte in Nordrhein-Westfalen bindet, ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich im Streitfall rheinland-pfälzische Gerichte dieser Bewertung, die aus unserer Sicht zutreffend ist, anschließen", hieß es daraufhin seitens des in Mainz zuständigen Umweltministeriums.

Willkommene Zusatzeinnahme



Die für die Gemeinde Reinsfeld und den Betreiber positive Konsequenz: Sie dürfen nun doch auch ihr drittes Windrad aufstellen. Für die Kommune bedeutet das eine willkommene Zusatzeinnahme. Pro Anlage wurde laut Spies mit der "Net GmbH" eine jährliche Pacht von mindestens 15 000 Euro ausgehandelt, wobei das Geld für das Windrad auf Kircheneigentum auch in die Kasse der Pfarrei fließt. Hinzu kommen pro Anlage 4500 Euro, die die Betreiber jährlich für die Wegenutzung zahlen. Anvisiert ist nach Auskunft des Ortsbürgermeisters, dass die drei Räder "bis Juni 2009" aufgestellt werden. Es gibt aber noch eine weitere wichtige Klausel im Vertrag: "Gut für uns ist, dass wir schon im nächsten Jahr Pachteinnahmen erhalten - und zwar unabhängig, ob die Räder stehen oder nicht", so Spies.

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