Zwei neue Flächen für Windräder in der Verbandsgemeinde Kell

Kell · Der Zerfer Wald und der Teufelskopf Waldweiler sind die beiden Flächen, die künftig auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde (VG) Kell am See für die Errichtung von Windkraftanlagen genutzt werden sollen. Das hat der VG-Rat am Donnerstagabend mit klarer Mehrheit beschlossen.

Das Gremium folgte damit bei einer Nein-Stimme und fünf Enthaltungen einem im Vorfeld ausgearbeiteten Kompromissvorschlag, der den monatelangen Streit um Standorte in der VG Kell beenden soll. An den beiden Standorten auf dem Grenzkamm zum Saarland weht besonders viel Wind. Deshalb ist im Zerfer Wald und am Teufelskopf beim Betrieb von Windparks mit besonders hohen Erträgen zu rechnen. Die Windgeschwindigkeit war deshalb das entscheidende Kriterium beim nun beschlossenen Entwurf zur Änderung des VG-Flächennutzungsplans. Die aktuelle Entscheidung des VG-Rat bedeutet zudem, dass Wasserschutzzonen, die Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück oder FFH-Gebiete kein Hinderungsgrund für den Bau von Windrädern im Zerfer Wald und am Teufelskopf sein sollen. Die CDU-Fraktion hatte bisher zum Beispiel Windräder in der Kernzone des Naturparks abgelehnt. Ihre Mitglieder schlossen sich nun aber zumindest teilweise dem Kompromiss an. Man habe verhindern wollen, "dass überhaupt kein Flächennutzungsplan für die Windkraft zustande kommt und dann unsere VG mit Rädern verspargelt wird", sagte der CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende Sascha Kohlmann im Anschluss zu volksfreund.de.

SPD-Sprecher Manfred Rauber betonte hingegen, dass ihm "ein Stein vom Herzen gefallen ist und aus meiner Sicht die Vernunft gesiegt hat, weil wir uns mit dieser Entscheidung auf die ertragreichsten Standorte in der VG konzentrieren". Die Entscheidung des VG-Rats heißt aber nicht, dass die Errichtung von Windrädern auf dem Teufelskopf und am Zerfer Wald nun bereits fest steht. Im weiteren Verfahren werden die übergeordneten Behörden prüfen müssen, ob der von Kell vorgelegte Entwurf des Flächennutzungsplans auch genehmigungsfähig ist. So ist zum Beispiel offen, ob zugelassen wird, dass die VG Kell Windräder in Wasserschutzzonen oder FFH-Gebieten errichten will. Neben dem Zerfer Wald und dem Teufelskopf waren bisher noch drei weitere mögliche Standorte im Rennen: Die Manderner Rodung, das Keller Gebrüch und Kell/B407 werden nun in der Planung der VG jedoch ebenso wenig berücksichtigt wie die neu eingereichten Anträge der Gemeinden Baldringen, Hentern und Greimerath.

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