Ehrliche Einsicht?

Zum Artikel "Krach im Kindergarten" (TV vom 20./21. März) folgende Lesermeining:

Ob - wie im Kommentar geschehen - bei der Entscheidung von Herrn Weber, die Kündigung der Leiterin des Gusenburger Kindergartens zurückzunehmen, von Einsicht gesprochen werden kann, ist meiner Meinung nach zu bezweifeln. Vielmehr - so meine Einschätzung - blieb ihm doch gar nichts anderes übrig, da er mit der ursprünglichen Neuausschreibung der Stelle und der später erfolgten Kündigung der bisherigen Leiterin seine Kompetenzen offensichtlich überschritten hat. Dies zeigen doch entsprechende Inter ventionen der VG-Verwaltung und das entsprechende Einschreiten der Kreisverwaltung mit der Aufforderung an Herrn Weber, die Kündigung zurückzunehmen. In diesem Gesamtkontext von Einsicht und Einlenken seitens Herrn Webers zu sprechen, wird dem oben beschriebenen Sachverhalt nicht gerecht. Auch im zweiten Fall - der Kündigung einer Erzieherin, die gleichzeitig Vertreterin des Personalrats ist und somit also den Status der Unkündbarkeit hat, - kann bei der Rücknahme der Kündigung meines Erachtens nach nur vordergründig von einem Einlenken des Zweckverbands-Vorstehers die Rede sein. Denn bei genauerer Betrachtung dieses Vorgangs ist davon auszugehen, dass bei einem entsprechenden Verfahren vor einem Arbeitsgericht eine Klage gegen diese Kündigung eine sehr hohe Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. So drängt sich für mich die Vermutung auf, dass Herr Weber durch die Rücknahme der Kündigung lediglich einer drohenden Niederlage vor Gericht vorgegriffen hat. Wie soll also fortgefahren werden? Ein schlichtes Weitermachen wie vor den ausgesprochenen Kündigungen kann es meiner Meinung nach nicht geben, dafür ist durch die Vorgehensweise von Herrn Weber zu viel zu Bruch gegangen und zu viel Vertrauen unwiederbringlich zerstört worden. Da - wie dargelegt - von einer ehrlich gemeinten Einsicht seitens Herrn Webers meines Erachtens nach auch nicht die Rede sein kann, ergibt sich für mich nur folgende Konsequenz: der freiwilligen Rücktritt von Herrn Weber als Zweckverbandsvorsteher oder - da davon nicht auszugehen ist - eine angestrebte Amtsenthebung. Tobias Weber, Rascheid Gesellschaft

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