Gericht weist Klage von Lampadener Räten zurück

Lampaden/Trier · Lampaden/Trier (cweb) Die Klage zweier Mitglieder des Lampadener Gemeinderats vor dem Trierer Verwaltungsgericht ist abgewiesen worden. Darauf weist die Kanzlei aus Bitburg hin, die die Ortsgemeinde Lampaden in diesem Verfahren vertritt.

Nach Auskunft des Gerichts sei die Klage "kostenpflichtig abgewiesen" worden, teilten die Rechtsanwälte dem Trierischen Volksfreund am Montag per E-Mail mit.
Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte auf TV-Nachfrage, dass der sogenannte Tenor den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt worden sei. Dieser Tenor besage, dass die Klage abgewiesen werde. Das Urteil inklusive Begründung der richterlichen Entscheidung liege allerdings noch nicht vor.
Die beiden Lampadener Ratsmitglieder hatten gegen ihren Ausschluss von einer Abstimmung im Gemeinderat Ende Januar geklagt. Sie waren von einer Ratsmehrheit bei der zu entscheidenden Frage als "befangen" angesehen worden - halten dies aber für rechtswidrig (der TV berichtete mehrfach).
Bei der Abstimmung im Januar ging es um die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dieser sollte einen Widerspruch der Ortsgemeinde Lampaden gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg begründen. Die Kreisverwaltung hatte vom Gemeinderat den Beschluss der Haushaltsabschlüsse 2011 und 2012 gefordert, die das Ortsgremium seit Monaten verweigert.

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