Urteil: Steven darf in Greimerath bleiben

Trier/Greimerath. (doth) Mit Erleichterung haben der Vater des acht Wochen alten Säuglings Steven, Eric Frankreiter, und die Tante, Sandra Koster, auf das Urteil des Familiengerichts Trier über den künftigen Verbleib des Kindes reagiert.

Familienrichter Jörg Theis entschied: Der kleine Junge darf bei seiner Tante in Greimerath bleiben, bis die leibliche Mutter, die noch immer im Brüderkrankenhaus in Trier liegt, wieder in der Lage ist, für ihr Kind zu sorgen. Grundlage des Urteils ist die jetzt entspannte Situation in der Familie, die sich geschlossen für den Verbleib des Kindes bei "Tante Sandra" eingesetzt hat (der Trierische Volksfreund berichtete gestern). Die Vormundschaft wechselt vom Jugendamt der Stadt Trier auf das Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg. Auch aus dem Brüderkrankenhaus gibt es positive Signale: Die Mutter des Jungen reagiert wieder auf Ansprache und ist nicht mehr völlig ohne Bewusstsein. "Wir sind befreit und froh", so die erste Reaktion des Vaters, Eric Frankreiter. Sandra Koster fügt hinzu: "Das wird das schönste Weihnachten, das wir je erlebt haben".

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