Klare Entscheidung der Morbacher Bürger: Gemeinde wird keinen Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft einrichten

Morbach · Eine respektable Wahlbeteiligung und ein deutliches Votum: Die Bürgerinitiative pro Bestattungswald hat sich beim Bürgerentscheid für einen Bestattungswald in der Einheitsgemeinde Morbach nicht durchsetzen können.

 Zwei Standorte erfüllten die Kriterien eines Bestattungswaldes – unter anderem Begehbarkeit und Baumbestand. Foto: iStock/konradlew

Zwei Standorte erfüllten die Kriterien eines Bestattungswaldes – unter anderem Begehbarkeit und Baumbestand. Foto: iStock/konradlew

In der Einheitsgemeinde Morbach wird es keinen Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft geben. Bei einem Bürgerentscheid haben 2929 Bürger gegen diese Einrichtung gestimmt. Das entspricht einem Stimmenanteil von 77,2 Prozent. Lediglich 866 Morbacher, das sind 22,8 Prozent der abgegebenen Stimmen, haben für einen Bestattungswald votiert.

Bemerkenswert ist die Wahlbeteiligung: Insgesamt haben 44 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr hatte die Wahlbeteiligung bei 55,1 Prozent gelegen. Schon früh ist bei der Auszählung im Morbacher Stimmbezirk zwei die Tendenz klar: Vor den Wahlhelfern gewinnt der Stapel mit den Neinstimmen schnell an Höhe. Nur vereinzelt kommt eine Ja-Stimme auf den Stapel daneben. Dies war in ähnlicher Form in allen Wahllokalen so.

In keinem der 20 Wahlbezirke hat die Bürgerinitiative pro Bestattungswald die Mehrheit für sich gewinnen können. Am stärksten sind die Befürworter in Elzerath mit einem Stimmanteil von 37,04 Prozent, am schwächsten in Wolzburg mit 4,76 Prozent. In einer ersten Stellungnahme lobt Bürgermeister Andreas Hackethal die "respektable" Wahlbeteiligung. "Das Urteil des Volkes lautet: Es wird in Morbach keinen Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft geben", sagt er.

Tief enttäuscht vom Ergebnis hingegen ist Rainer Stablo, einer der drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens. Immerhin habe rund ein Fünftel der Morbacher diese zusätzliche Bestattungsform befürwortet. Stablo: "Man kann nicht sagen, dass es bei Teilen der Bevölkerung nicht das Bedürfnis nach einem Bestattungswald gibt." Ein Wermutstropfen sei die einseitige Stellungnahme des Bürgermeisters im Vorfeld gewesen: "Das war nicht die feine englische Art."

Im November 2012 hatten erste Bürger einen Bestattungswald als Alternative zu den herkömmlichen Friedhöfen angeregt. Im November 2013 begann die Initiative pro Bestattungswald rund um Stablo und die Hinzerather Bruni Kluss und Rüdiger Luckow einen zweiten Anlauf. Aufgrund eines Einwohnerantrags, den 415 Personen unterschrieben hatten, diskutierte der Gemeinderat im Februar 2014 über das Thema, lehnte diesen aber ab. Daraufhin startete die Initiative ein Bürgerbegehren, das 1334 Personen unterstützt hatten, 1260 Unterschriften waren gültig.

Der Gemeinderat befasste sich im Januar 2015 erneut mit der zusätzlichen Bestattungsform und lehnte ihn ein zweites Mal ab. Daraufhin kam es zum Bürgerentscheid. Auch in der VG Thalfang hatten sich in der Vergangenheit die Gemeinden Hilscheid und Schönberg mit dem Thema befasst, die Einrichtung dann aber wieder verworfen. Meinung

Eine klare Sache

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist deutlich. Eine überwiegende Mehrheit der Morbacher sieht keine Notwendigkeit, einen Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft einzurichten. Insofern ist es Rathaus-Chef Andreas Hackethal und großen Teilen des Gemeinderats gelungen, die Morbacher von ihrer Haltung zu überzeugen.

Das kann Hackethal durchaus auch als Vertrauensbeweis für seine Politik werten, hat er doch in den vergangenen Wochen intensiv in den kommunalen Gremien und bei den Bürgern für seine Position geworben. Gewonnen haben vor allem die Männer und Frauen, die diese Entscheidung in direkter Abstimmung treffen konnten.

Und sie haben davon in großer Zahl Gebrauch gemacht. Die Stimmbeteiligung lag immerhin bei 44 Prozent.

Auch wenn die Mitglieder der Initiative Pro Bestattungswald eine klare Niederlage erlitten haben, erfolglos waren sie nicht: Die hohe Stimmbeteiligung zeigt auch, dass es vielen Menschen ein Bedürfnis war, über die künftige kommunale Bestattungskultur mitzuentscheiden. Und insofern hat sich der Bürgerentscheid allemal gelohnt.

rosenschild@volksfreund.deExtra

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in der Gemeindeordnung §17 a festgelegt. Die wichtigsten Auszüge: (1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). (7) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. (8) Der Bürgerentscheid, der die nach Absatz 7 Satz 1 erforderliche Mehrheit erhalten hat, steht einem Beschluss des Gemeinderats gleich … Der Gemeinderat kann einen Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren abändern. cst

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