Kreis beugt sich dem Druck des Landes: Morbach künftig für Unterhaltung zweier Kreisstraßen zuständig

Morbach/Mainz · Wer bestellt, der bezahlt: Das gilt bei Straßen nicht auf Dauer. Denn der Landkreis Bernkastel-Wittlich entledigt sich auf Druck des Landes zweier Kreisstraßen samt ihren Unterhaltungskosten und schiebt sie der Gemeinde Morbach zu. Dort ärgert man sich über die Abstufung der K99 und K122.

 Morbach: Die K 122 soll herabgestuft werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

Morbach: Die K 122 soll herabgestuft werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling

Jede Straße in Deutschland hat einen Eigentümer: entweder den Bund, das Land, den Kreis oder eine Gemeinde. Damit ist geregelt, wer für die Unterhaltungskosten aufkommt. Denn das Rasenmähen am Seitenstreifen, Instandsetzungen und das Salzstreuen im Winter kosten ordentlich Geld.

Deshalb prüft das Land - wie bei der K.99 und K.122 im Bereich Morbach - ständig, ob Kreisstraßen noch ihrer Bestimmung dienen: Sie sollen Orte im Landkreis an den überörtlichen Verkehr anbinden.

Die K.99 und K.122 wurden ehemals gebaut, um Morbach in Richtung Birkenfeld sowie Trier und Koblenz anzubinden. Doch durch den Bau neuer Straßen verlieren alte Straßen teils ihre Anbindungsfunktion. So argumentiert das Land, die K.99 und K.122 hätten mittlerweile ihre Kreisstraßenfunktion verloren. Denn Morbach sei zwischenzeitlich über andere Straßen wie die L.160 bestens an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden.

Daher stuft das Land die Kreis- zu Gemeindestraßen herab. Dazu stellt das Land auch sämtliche Zuweisungen für die Straße, die es im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an den Landkreis zahlt, ein. Im Falle der K.99 und K.122 im Bereich Morbach sind das jährlich 20.000 Euro. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich sieht keine Chance mehr, sich gegen die vom Land geforderte Abstufung zu wehren.

"Wir haben seit 2002 dagegen gekämpft. Unsere Klage ist abgewiesen worden", sagt Landrat Gregor Eibes. Wegen der nicht mehr gezahlten Zuwendungen sah sich der Kreisausschuss deshalb gezwungen, die K.99 und K.122 auf einer Länge von 3,3 Kilometern abzustufen und an die Gemeinde Morbach weiterzureichen.

Andreas Hackethal, Bürgermeister der Gemeinde Morbach, kann sich über das unliebsame Geschenk des Landkreises nicht freuen.
"Es ist eine schwierige Situation und vom Grundsatz so, dass es mal wieder die Kleinen treffen soll. Wir werden in den Gremien prüfen, ob wir gegen die Abstufung eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen." Die genauen Kosten, die mit dem Unterhalt der Kreisstraßen auf Morbach zukommen, habe man noch nicht ermittelt, sagt Hackethal. "Noch sind es Kreisstraßen. Wir müssen erst mal prüfen, in welchem Zustand sie sind."

Doch auch der Kreisausschuss tat sich mit seiner Entscheidung nicht leicht. "Wir müssen uns dem Vorschlag des Landes aus dem Grund beugen, weil der Kreis sonst draufzahlt", sagt Eibes. "Trotzdem sind wir mit der Entscheidung nicht einverstanden."

Der Forderung des Landes, die K.99 und K.122 auf der Gemarkung Morbach zu Gemeindestraßen abzustufen, stimmten zwölf Mitglieder des Kreisausschusses zu. Bloß Jürgen Jakobs, CDU-Fraktionsvorsitzender des Kreistags, verweigerte seine Stimme. "Die Kommunen zahlen Steuern ans Land und Kreisumlagen. Dazu werden sie finanziell immer stärker belastet, bis sie sich nicht mehr drehen und wenden können", sagt Jakobs. "Das geht so nicht weiter."

Denn die Straßenabschnitte der K.99 und K.122 seien im großflächigen Landkreis Bernkastel-Wittlich sicher nicht die letzten Straßen, die das Land abstufe. "Es geht darum, Stopp zu sagen", erklärt Jakobs. "Sonst stehen demnächst noch weitere Abstufungen an, da bin ich mir ziemlich sicher."

Die 125 Kreisstraßen im Landkreis Bernkastel-Wittlich verfügen insgesamt über eine Streckenlänge von 490 Kilometern. <%IMG id="3261527"%>

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