Windkraft-Pläne: Rathaus Thalfang legt Unterlagen aus - Bürgerinitiative moniert Fehler

Thalfang · Die Einwendungen nach der Offenlage des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde (VG) Thalfang sind noch nicht abgearbeitet, da hagelt es schon Kritik: Grobe Fehler, eklatante Fehleinschätzungen und Mängel bei der Untersuchung bedrohter Tierarten sind einige der Vorwürfe. Thalfangs VG-Bürgermeister Marc Hüllenkremer kommentiert die Vorwürfe nicht.

Thalfang. Wie ist der Stand bei der laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf? Wegen des möglichen Baus von Windrädern in den Ortsgemeinden ist dieser Verwaltungsakt erforderlich und muss vom VG-Rat beschlossen werden. Dabei wird festgelegt, wo weitere Anlagen errichtet werden können.

Der Plan hat vom 27. April bis zum 26. Mai öffentlich ausgelegen. Bürger hatten während dieser Zeit die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen und Widersprüche zu formulieren und Bedenken sowie Anregungen zu äußern.
Die Bürgerinitiative (BI) Pro Natur aus Heidenburg, die für einen größeren Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung eintritt, hat sich mit einer Presseerklärung bereits mit heftiger Kritik zu Wort gemeldet und wirft der Verwaltung bei der Offenlage der Pläne teils "grobe Fehler" vor. Sie hat mithilfe einer Anwaltskanzlei eine 17 Seiten umfassende Mängelliste erstellt.

Einige der Vorwürfe: Die Bekanntmachung der Auslegung im Amtsblatt sei unvollständig gewesen. In den ausgelegten Planungsunterlagen sei nicht zu entnehmen gewesen, welche Flächen für den Bau der Windenergieanlagen verbindlich werden sollen.

Der Untersuchungsbedarf für Horst-Standorte bedrohter Vogelarten sei "eklatant" fehleingeschätzt worden, und auch der Umweltbericht weise Mängel auf, da nicht untersucht worden sei, welche positiven oder negativen Umweltauswirkungen sich daraus ergeben, dass Flächen von der Windenergienutzung ausgeschlossen würden. Das Fazit der BI Pro Natur: "Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen war derart fehlerhaft, dass sie zu wiederholen ist, weil anderenfalls kein wirksamer Flächennutzungsplan entstehen kann." Die Ortsgemeinde Malborn erwägt ebenfalls, gegen den FNP vorzugehen, wenn dieser nicht geändert wird.

Denn es seien keine Flächen für Windkraft auf Malborner Gebiet vorgesehen, sagt Ortsbürgermeisterin Petra-Claudia Hogh. Den Grund dafür könne sie nicht akzeptieren: "Die VG weist in Malborn keine Flächen aus, weil die Gemeinde in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück liegt", sagt sie. Doch sage das Land, dass dies kein Ausschlusskriterium für Windkraft sei. Die VG lege damit strengere Kriterien an als das Land und lehne sich damit rechtlich ohne Not weit aus dem Fenster. Hoghs Forderung: Die VG solle sich an die Empfehlungen des Landes halten. Falls die Eingabe der Ortsgemeinde nicht berücksichtigt würde, will die Bürgermeisterin rechtliche Schritte prüfen. Hogh: "Man kann auch fehlerhaft Ermessen ausüben."

Wie viele Stellungnahmen von Bürgern und Institutionen zum Flächennutzungsplan bei der Verwaltung eingegangen sind, lässt der Thalfanger VG-Bürgermeister Marc Hüllenkremer auf TV-Anfrage offen. Er sagt, dass die Bürger regen Gebrauch von der Möglichkeit zur Einsichtnahme gemacht hätten und auch entsprechende Einwendungen eingegangen seien, die jetzt von der Verwaltung und dem die VG unterstützenden Ingenieurbüro aufgearbeitet würden.

Das weitere Verfahren sehe vor, dass sich anschließend die Gremien der VG mit den Einwendungen befassen und darüber entscheiden würden. Wegen der laufenden Prüfung der Einwendungen wolle er derzeit dazu keine weiteren Aussagen treffen. Wie lang die Prüfungen voraussichtlich dauern, sagt der VG-Bürgermeister nicht. Die Vorwürfe der Bürgerinitiative und der Ortsgemeinde Malborn möchte Hüllenkremer nicht kommentieren, da Verwaltungshandeln der "Überprüfbarkeit der dazu berufenen Stellen unterliegt."Extra

Der Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument für die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Damit soll die Entwicklung in den Gemeinden gesteuert werden. Das gilt für Wohnbebauung, Gewerbeflächen, aber auch beispielsweise für Windräder. red

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