Windkraft: Rat spricht erneut über Kündigung

Talling · Bürgermeister Marc Hüllenkremer hat wegen rechtlicher Bedenken einen Beschluss des Tallinger Gemeinderats ausgesetzt. Bestätigt der die Entscheidung, prüft die Kommunalaufsicht, ob die Kündigung des Kooperationsvertrages zwischen Talling, Lückenburg und Neunkirchen zum Bau von Windrädern rechtens ist.

Talling. Die Auseinandersetzungen zum Thema Windkraft zwischen Talling, Lückenburg und Neunkirchen geht in die nächste Runde. Marc Hüllenkremer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thalfang, hat einen Beschluss des Ortsgemeinderats Talling ausgesetzt. Dieser hatte in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, einen Kooperationsvertrag zwischen den drei Gemeinden zu kündigen.
Rechtliche Bedenken


Hüllenkremer begründet die Aussetzung des Tallinger Beschlusses mit rechtlichen Bedenken. Der Bürgermeister sieht die Voraussetzungen, nach denen der Vertrag gekündigt werden kann, als nicht gegeben an. "Ich hatte bei der öffentlichen Sitzung des Lückenburger Gemeinderats schon gesagt, dass ich die Möglichkeiten zur Kündigung des Vertrages anders bewerte als die Ratsmitglieder", sagt er.
Jetzt ist der Tallinger Gemeinderat wieder am Zug: In seiner nächsten Sitzung, die für den 5. März angesetzt ist, wollen sich die Mitglieder des Gremiums erneut mit dem Thema auseinandersetzen, sagt Ortsbürgermeister Wolfgang Marx. Bis dahin wolle man die Angelegenheit nochmals rechtlich prüfen lassen.
Bleibt der Tallinger Rat bei seinem Beschluss, dann entscheidet die Kommunalaufsicht, ob dieser rechtmäßig ist, sagen Hüllenkremer und Marx übereinstimmend. Gegen die Entscheidung der Behörde kann dann eine Seite wieder vor dem Verwaltungsgericht angehen.
Zudem hat Marx angekündigt, die Ortsbürgermeister von Talling und Neunkirchen und deren Beigeordnete zum Gespräch einzuladen, bei dem der Sachverhalt besprochen werden soll.
Zur Vorgeschichte: Die Gemeinden Lückenburg, Neunkirchen und Talling hatten gemeinsam mit dem Unternehmen Abowind im Juni 2013 einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, um einen gemeinsamen Windpark mit sechs Windrädern zu installieren (der TV berichtete). Jeweils zwei Anlagen sollen auf jedem Gemeindegebiet errichtet, Kosten und Einnahmen geteilt werden. Doch sind nach naturschutzrechtlicher Prüfung nur zwei Anlagen übrig geblieben. Beide befinden sich auf Tallinger Gemeindegebiet.
Die Ortsgemeinde Talling hatte deshalb den Kooperationsvertrag gekündigt. Marx und seine Ratsmitglieder sehen die Gemeinde Talling als unverhältnismäßig benachteiligt an. Die Ortsbürgermeister von Lückenburg und Neunkirchen haben angekündigt, Talling auf Schadenersatz zu verklagen, falls den beiden Gemeinden durch die Kündigung des Vertrags finanzielle Nachteile entstehen.
Extra

Die rechtlichen Voraussetzungen, nach denen ein Bürgermeister einen Ratsbeschluss aussetzen kann, sind in der Gemeindeordnung in Paragraph 42 geregelt: § 42 Aussetzung von Beschlüssen (1) Hat der Gemeinderat einen Beschluss gefasst, der nach Ansicht des Bürgermeisters die Befugnisse des Gemeinderats überschreitet, gesetz- oder rechtswidrig ist oder die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verletzt, oder hat er eine Aufwendung oder Auszahlung beschlossen, für die keine Deckung im Haushaltsplan vorhanden ist, so hat der Bürgermeister die Ausführung des Beschlusses auszusetzen und die Gründe hierfür dem Gemeinderat spätestens in der nächsten Sitzung mitzuteilen; die nächste Sitzung muss spätestens innerhalb eines Monats nach der Aussetzung stattfinden. cst

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