Alte Herren landen für mehrere Jahre im Knast

Zwei 65 und 69 Jahre alte Männer hat das Landgericht Bad Kreuznach wegen Geldfälschung, Urkundenfälschung und Betrugs zu Gefängnisstrafen von acht und drei Jahren verurteilt. Einer der Täter war in Idar-Oberstein festgenommen worden.

Simmern/Bad Kreuznach. (rm) Gefälschte Reiseschecks mit einem vermeintlichen Gesamtwert von mehr als 950 000 Euro fand die Polizei bei dem 65-Jährigen aus Hamburg, der zuletzt in Simmern wohnte. In dem Haus konnten die Kriminalbeamten auch ein Fälscherbesteck mit Farbwalze, Laminiergerät und Bildern und Dutzende von Ausweispapieren sicherstellen. In Idar-Oberstein nahm die Polizei den Mann schließlich fest.

Der 69 Jahre alte Bekannte des Mannes, der bis zu seiner Verhaftung in einem Seniorenheim im französischen Cannes wohnte, hatte mit gefälschten Schecks aus dem Fundus seines Kumpels und unter Vorlage der passenden gefälschten Ausweispapiere im gesamten Bundesgebiet teure Bekleidung und Porzellantischuhren (in Wiesbaden und Düsseldorf), Zigarren (Hamburg), Füllfederhalter, Damenhandtaschen und Kaschmirschals (Mainz) eingekauft und dabei einen Schaden von rund 12 000 Euro hinterlassen.

Die nach den Worten des vorsitzenden Richters Bruno Kremer relativ milde Strafe könne nur durch das Geständnis begründet werden. Außerdem sei der Angeklagte nicht einschlägig der Polizei bekannt, sondern "nur" einmal wegen des Besitzes von einem Kilogramm Haschisch verurteilt worden.

Anders stellt sich die Situation für den 65-jährigen Angeklagten dar. Seine kriminelle Karriere begann 1965 und reicht vom Diebstahl über die Beteiligung an Hehlerei bis zum Betrug. So ging es in der jüngsten Anklage auch um zwei Autos, die er leaste, ohne die Raten zu zahlen.

Im Rahmen der Fahndung nach diesen Fahrzeugen gab es eine Hausdurchsuchung in Simmern, wo in französisches Zeitungspapier eingewickelte Reiseschecks gefunden wurden.

Ohne diese Entdeckung der Polizei wären bestimmt noch mehr Geschäftsleute zu Schaden gekommen, stellte Staatsanwalt Guido Horn in seinem Plädoyer fest.

Beide Angeklagten und auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.

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